Gemeinderat

Teile von Mehrzweckhalle in Plankstadt werden im Sommer abgerissen

Ausschuss vergibt die Planungsleistung für den Abbruch der Mehrzweckhalle. Mehrere Bauvorhaben wurden außerdem abgelehnt.

Von 
Marco Montalbano
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Der Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt vergibt in seiner jüngsten Sitzung im Ratssaal den Auftrag für die Planungsleistung des Teilabrisses der Mehrzweckhalle für einen Gesamtbetrag von 45 900 Euro. © montalabano

Plankstadt. Der Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt tagte am Dienstagabend im Plankstadter Ratssaal. Zustimmung fand der Umbau eines Wohnhauses, die Vergabe der Planungsleistung für den nötigen Teilabbruch der Mehrzweckhalle und die Anschaffung eines neuen Gabelstaplers für den Bauhof. Nur zum Teil stimmte der Ausschuss einer Bauvoranfrage in der Richard-Wagner-Straße zu.

Es sei eine übersichtliche Tagesordnung, meinte Bürgermeister Nils Drescher, nachdem er alle, einschließlich Zuschauer der öffentlichen Sitzung, mit Handschlag begrüßt hatte.

Aufbau könne "nur im Einzelfall zugelassen werden"

In fast allen Punkten folgten die Ausschussmitglieder den Beschlussvorlagen der Verwaltung. Dabei wurde unter anderem der Umbau eines Wohnhauses mit Erhöhung des Dachgeschosses und dem Einbau von vier Gauben im Alten Heidelberger Weg einstimmig abgelehnt. Dies sei ein privilegiertes Vorhaben, das nur im Einzelfall zugelassen werden könne, sobald „öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden, weil beispielsweise eine Erweiterung oder Festigung der Splittersiedlung nicht zu erwarten ist.“

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Nach Ansicht der Verwaltung führe die massive Umgestaltung des Daches dazu, was nicht im Interesse der Gemeinde sei. Bezug genommen wurde dabei auf eine Sitzung des Gemeinderates vom April 2017, bei der ein ähnlicher Antrag aus dem gleichen Grund abgelehnt wurde.

Wann welche Teile der Mehrzweckhalle in Plankstadt abgerissen werden sollen

Ohne Gegenstimmen wurde der Vergabe der Planungsleistungen für den Teilabbruch der Mehrzweckhalle an das Planungsbüro 3t-Consult in Höhe von 45 900 Euro zugestimmt. Die Halle soll ab Sommer 2025 bis auf das Foyer, die WC-Anlagen sowie Gastronomie und Bundesligakegelhalle und die zwei Wohneinheiten abgebrochen werden.

Die Arbeiten sollen noch im selben Jahr abgeschlossen werden. Nach vier Angeboten habe es vertiefende Gespräche mit zwei Anbietern gegeben. Letztlich sei 3t-Consult aufgrund überzeugender Referenzprojekte, deren wirtschaftlichen Ergebnissen und hohen Anteil an pauschalierten Leistungen vorgeschlagen worden. Der Abbruch der Halle sei im Gemeindehaushalt dem Projekt „Haus der Vereine“ zugeordnet, für den ausreichend Mittel eingeplant seien.

Neuer Gabelstapler für Bauhof in Plankstadt

„Unser Gabelstapler ist betagt. Er verrichtet noch seinen Dienst, aber reicht nicht mehr“, so Bauhofleiter Andreas Ernst. Es mangele an Gabelbreite und Hubkraft beim inzwischen über 25 Jahre im Einsatz befindlichen Fahrzeug, sodass für bestimmte Einsatzbereiche Fremdleistungen in Anspruch genommen werden müssten, auch aufgrund der zu geringen Hubhöhe. So könne man damit auch nicht das neue Notstromaggregat verladen.

Das wirtschaftlichste Angebot sei das der Firma Harant Stapler aus Mannheim mit einem Bruttopreis von 32 725 Euro und im Haushalt 2024 seien 40 000 Euro für die Neuanschaffung bereitgestellt worden. Vorgeschlagen werde ein Fahrzeug mit niedrigem Gasverbrauch. Von einem Elektrofahrzeug habe man abgesehen, da es auch im Katastrophenschutz einsetzbar sein sollte und so auch lange im Außenbereich wie beim Aufbau des Weihnachtsmarktes und bei kalter Witterung.

Die Frage des Grünen Felix Felbel, ob das Gerät auch mit Biogas betrieben werden könne, beantwortete Andreas Hallwachs von der Plankstadt Liste (PL): „Mir ist nicht bekannt, das das hier verfügbar ist.“ Die Anschaffung wurde ohne Gegenstimmen beschlossen.

Nur zum Teil folgen konnte der Ausschuss der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf einer Teilfläche in der Richard-Wagner-Straße. Der Bauherr plane, das Grundstück zu teilen und auf der nördlich gelegenen Grundstückshälfte ein Einfamilienwohnhaus mit Garage zu errichten.

Bauantrag wegen mangelender Information abgelehnt

Gestellt wurden einem Bauantrag vorausgehenden Fragen, ob die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes auf dem hinteren Grundstücksteil zulässig sei, ob ein Baukörper mit einer Wandhöhe von 6,70 Metern über Geländeoberkante zulässig und das Einfügen in die Umgebung gegeben sowie ob ein Baukörper mit einer Grundfläche von 73 Quadratmetern, einer Terrasse von 15 Quadratmetern und eine Garage von 24 Quadratmetern zulässig sei.

Dr. Dr. Ulrich Mende (SPD) meinte gleich zu Beginn: „Ich lehne das ab, das ist mir zu wenig Information“. Und Gerhard Waldecker (PL) bezeichnete die Rechnung hinsichtlich der Grundflächenzahl als „ein wenig fragwürdig“. Der stellvertretende Bauamtsleiter, Michael Szeifert-Kiss, meinte: „Die ersten zwei Punkte sind eindeutig mit ja zu beantworten, über den dritten Punkt kann man streiten.“

Zugestimmt wurde nach lebhafter Diskussion den ersten beiden Punkten, der dritte wurde, ebenfalls einstimmig, abgelehnt. Die Fläche müsse reduziert werden.

Freier Autor Freier Journalist. Davor Pressereferent. Studium der Politikwissenschaft.

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