Plankstadt. „Unsere Ortsmitte ist das Herz der Gemeinde“, sagt Bürgermeister Nils Drescher. Trotz der alten, bereits gewachsenen Strukturen gebe es gerade hier „einiges an Nachverdichtungspotenzial“. So beschäftigt sich der Gemeinderat in der Dezembersitzung mit dem Bebauungsplan für das „Quartier um die Friedrichsschule“. Schließlich gibt es Neuigkeiten, was die Pläne für das Quartier betrifft.
Doch von Beginn an: Im März 2023 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Daraufhin wurde die „LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH“ beauftragt. Das Unternehmen erstellte einen ersten Entwurf für den Bauplan. Dieser wurde vom Plankstadter Gremium im Juni bewilligt. Daraufhin wurde das frühzeitige Beteiligungsverfahren im Juli und August durchgeführt. In diesem Zeitraum konnten Behörden eine Stellungnahme zu den Bauplänen abgeben. Seitens der Öffentlichkeit sei keine Stellungnahme eingegangen, heißt es in der Beschlussvorlage der Gemeinde.
Planungen für die Ortsmitte in Plankstadt gehen weiter
Aus den Änderungsvorschlägen – die sich auf Formulierungen, Bauvorschriften und Verständnisfragen im Bebauungsplan beziehen – wurde ein neuer Entwurf entwickelt, der erneut in ein Beteiligungsverfahren muss. Außerdem wurden Änderungen bezüglich der Dachbegrünung und der Denkmalschutzbezeichnung vorgenommen, schreibt die Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat stimmte dem geänderten Entwurf des Plans und der Durchführung des Beteiligungsverfahrens zu.
Laut LBBW diene ein Bebauungsplan dazu, die städtebauliche Entwicklung im Ortskern zu ermöglichen und die Entwicklung zu fördern, ohne dass der Gebietscharakter verloren gehe.
- Fläche: Das Quartier um die Friedrichschule gilt gemäß des Regionalplans Rhein-Neckar als „Wohnbaufläche“. Neben dem Wohnen müssen aber auch sogenannte Gemeinbedarfsflächen vorhanden sein, wie etwa für Kirchen und Schulen. Das Gebiet hat laut Bebauungsplan eine Größe von rund 34 000 Quadratmetern. Aktuell sei das Quartier durch „mehrgeschossige Bebauung mit teilweiser baulicher Verdichtung oder Grünflächen geprägt“.
- Gebäude: Die allermeisten Häuser weisen einen Giebel und Satteldächer vor und seien entlang der Straße orientiert. Für Häuser in zweiter Reihe sind nur Flachdächer erlaubt. Die Höhe variiert „zwischen zwei bis drei Geschossen“. An öffentlichen Gebäuden sind im Plangebiet die Friedrichschule, der Kindergarten, die Sporthalle mit Hallenbad und die evangelische Kirche mit dem Gemeindehaus vorhanden. In diesem Gebiet dürfen sich laut Bebauungsplan keine Gartenbaubetriebe, Vergnügungsstätten oder Tankstellen ansiedeln. Eine Ausnahme gilt für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, wie beispielsweise ein Hotel.
- Eigentum: Die allermeisten Grundstücke befinden sich laut Entwurf im Privatbesitz. Ausnahmen sind die Flächen, auf der die Schule und das Hallenbad stehen. Diese befinden sich im Eigentum der Gemeinde Plankstadt. Außerdem gehören der evangelischen Kirche zwei Flurstücke im Quartier.
- Grünflächen: Eine Nachverdichtung der Fläche, also die „Bebauung in zweiter Reihe“ sei nur mit begrünten Flachdächern zulässig, heißt es im Bebauungsplan. So sollen die möglichen Auswirkungen auf Erwärmung gering gehalten werden. Außerdem sollen die bereits existierenden Bestandsbäume durch das Pflanzgebot gesichert werden. Muss ein Baum gefällt werden, ist es Vorschrift, einen neuen an derselben Stelle zu pflanzen. Das gelte auch für die Eiche bei der evangelischen Kirche. Der unter Naturschutz stehende Baum gilt als Naturdenkmal und soll erhalten werden. Auf den Straßen soll zudem mit versickerungsfähigem Pflaster für Niederschlag gearbeitet werden.
- Lärm: In einem schalltechnischen Gutachten wurde das Quartier um die Friedrichschule auf den Faktor Lärm untersucht. Das Ergebnis: Der Verkehrslärm ergebe „verträgliche Belastungen“. Eine Ausnahme besteht im nördlichen Gebiet im Bereich der Luisen- und Eisenbahnstraße. Hier liegen erhöhte Lärmbelastungen vor. Da hier allerdings wegen der städtebaulichen Situation keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden können, gibt es Vorgaben für Planung und Bau von Gebäuden. Diese können laut Planer in Form von Grundrissgestaltungen und gedämmten Außenwänden der „Wohn-, Aufenthalts-, Sozial- und Büroräume“ umgesetzt werden. Das Glockenläuten der evangelischen Kirche und der St. Nikolaus-Kirche in Plankstadt stellen keine „unzumutbaren Lärmbelastungen“ dar.
- Bebauung: Neue Häuser dürfen maximal eine Höhe von drei Vollgeschossen haben. „Für die Bebauung in zweiter Reihe sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig“, heißt es weiter. Bei dem Bau der Häuser solle der Gebietscharakter berücksichtigt werden. Nebenanlagen und Garagen, Carports sowie Stellplätze sind innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.
- Gehwege: Der Fußgängerweg entlang der Schwetzinger Straße und der Eisenbahnstraße in Plankstadt soll auf durchgängig zwei Meter verbreitert werden. Bestehende Gebäude in diesem Bereich haben Bestandschutz, allerdings müssten die Häuser bei einer Neubebauung zurückgesetzt werden. „Dadurch entstehen sicherere Fußwege zum Ortskern“, schreiben die Planer im Entwurf.
- Solaranlagen: Laut Entwurf müssen bei geneigten Dächern Solaranlagen in die Dachfläche integriert oder parallel zur Dachneigung angebracht werden. Auch großflächige Exemplare sind erlaubt.
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