Gemeinderat

Wohnraum in Plankstadt: Reihen- statt Mehrfamilienhäuser in "Kanstraße Nord"

Der Bebauungsplan "Kantstraße Nord" soll ein zweites Mal geändert werden. Der Gemeinderat beschloss, den Entwurf zu billigen.

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Catharina Zelt
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Im Gebiet „Kantstraße Nord“ werden vor allem Einfamilienhäuser errichtet, es gibt aber auch mehrere Reihenhäuser. © Jungbluth

Plankstadt. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Plankstadter Gemeinderat einstimmig, den Entwurf zur zweiten Änderung des Bebauungsplans „Kantstraße Nord“ zu billigen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zu beauftragen.

Die erste Stellungnahme ging noch am Abend der Sitzung von einem künftigen Plankstadter Bürger ein, der sich in der Einwohnerfragestunde zu den Plänen äußern wollte. Die Verwaltung nahm die schriftliche Ausarbeitung an und versprach, sie bei der Offenlage zu berücksichtigen. In der Einwohnerfragestunde sei für derart ausführliche Stellungnahmen jedoch laut Bürgermeister Nils Drescher keine Zeit.

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Im September hatte der Gemeinderat beschlossen, die zweite Änderung des Bebauungsplans „Kantstraße Nord“ auf den Weg zu bringen. Dabei sollen die Baufenster und Stellplatzflächen zweier westlicher Flurstücke an eine Reihenhausbebauung angepasst werden. Ursprünglich waren sie als Mehrfamilienhäuser vorgesehen, erklärte Michael Szeifert-Kiss vom Bauamt.

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Außerdem sollen Luft-Wärmepumpen im gesamten Geltungsbereich auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden. Die modernen Modelle in diesem Bereich seien geräuscharm, so Szeifert-Kiss. Ebenso sei geplant, auf einem der Flurstücke die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten von sechs auf acht zu erhöhen.

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Der Entwurf sei in der Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Bau und Umwelt vorgestellt worden. Dieser empfahl dem Rat, den Entwurf in das Offenlegungsverfahren einzubringen. Die Ratsmitglieder verzichteten auf eine Aussprache und stimmten dem Entwurf zur zweiten Änderung des Bebauungsplans „Kantstraße Nord“ schließlich zu. 

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