Technischer Ausschuss

Neuer Wohnraum entsteht im Innenbereich der Gemeinde Reilingen

Ein ansprechendes Arbeitspensum erwartete den Technischen Ausschuss bei seiner letzten öffentlichen Zusammenkunft vor der Sommerpause.

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jd
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In der Hockenheimer Straße soll ein eingeschossiger Anbau an eine Schneiderei durch ein dreigeschossiges Gebäude ersetzt und im Erdgeschoss ein Waschsalon einge-richtet werden. © Dufrin

Reilingen. Ein ansprechendes Arbeitspensum erwartete den Technischen Ausschuss bei seiner letzten öffentlichen Zusammenkunft vor der Sommerpause. Rund zwei Stunden nahm die Ratsdebatte in Anspruch, die sich vorwiegend mit den Themen Bau, Umwelt und Energie befasste.

Im zweiten Anlauf hatte der Antragsteller mit einer reduzierten Version für seinen im Mittelteil des Anwesens in der Hauptstraße platzieren Wintergarten Erfolg. Die gestellte Bauvoranfrage, die sich speziell mit der vom Bebauungsplan abweichenden Grenzüberbauung befasste, erhielt diesmal ein mehrheitliches, positives Ratsvotum. Das Bauvorhaben hat damit gute Chancen, dass es baurechtlich genehmigt wird, obwohl die vorgegebene vordere Baugrenze um etwa 31 Quadratmeter überschritten wird.

Waschsalon und neue Wohnungen

Ein positives Ratsvotum erhoffte sich auch ein Antragsteller, der in der Hockenheimer Straße den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses errichten will. Dazu soll das an dieser Stelle vorhandene Nebengebäude mit Werkstatt abgerissen werden.

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Geplant ist ein dreigeschossiger, rund 19 Meter in das Grundstück ragender Neubau. Im Erdgeschoss sind ein Waschsalon mit 65 Quadratmeter Grundfläche ausgewiesen sowie zwei Wohneinheiten von 91 beziehungsweise 155 Quadratmeter in einem ersten und zweiten Obergeschoss. Die Firsthöhe erreicht mit 13,70 Meter das Höhenmaß des nördlich angrenzenden Nachbargebäudes. Im Innenhof werden zwei Stellplätze ausgewiesen.

Trotz eines als voluminös angesehenen Baukörpers und einer auffallend modernen Fassadengestaltung hatte der Technische Ausschuss keine grundständigen Probleme mit dem zu erfüllenden Einfügungsgebot. Wohl aber gab es noch Unklarheiten mit der Nutzungsart „Waschsalon“ und der anzutreffenden Stellplatzsituation. Bis zur Klärung der offenen Fragen wurde der Bauantrag zurückgestellt.

Zwei zusätzliche Wohneinheiten will ein Antragsteller in der Hauptstraße mit dem Ausbau des Dachgeschosses gewinnen. First- und Traufhöhe des Gebäudes bleiben unverändert. Unter Verweis auf eine modifizierte Landesbauordnung wurde in diesem konkreten Fall auf den Nachweis von Stellplätzen verzichtet, da die Baugenehmigung für besagte Baulichkeit mindestens fünf Jahre zurückliegt. Neben einem einstimmig erklärten baurechtlichen Einvernehmen erhielt der Bauherr zudem die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung.

Photovoltaik vor Begrünung

Freuen darf sich ein Grundstückseigner im Kornblumenweg, der sein mit Solarpaneelen bestücktes Garagendach nicht extensiv begrünen muss. Eine klare Ratsmehrheit erlaubte eine Befreiung von den textlichen Vorgaben des Bebauungsplanes und negierte damit einen gegenteiligen Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Ein Wohnhaus in der Fichtestraße soll erweitert werden. Der Technische Ausschuss hatte sich mit dem Bauprojekt nur deshalb zu befassen, weil die vordere Baulinie wegen einer Außentreppe um 3,8 Meter überschritten wird. Da sich die Abweichung von den Vorgaben des Bebauungsplanes innerhalb der Toleranzwerte bewegt, hatten die Ratsmitglieder keine Bedenken, einer möglichen Befreiung zuzustimmen.

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