Krähenplage

Streit um Reilinger Krähennester: Bürgermeister Weisbrod muss Bußgeld zahlen

Für das nichtgenehmigte Entfernen von Krähennestern an der Schiller-Schule in Reilingen bittet das Landratsamt Bürgermeister Stefan Weisbrod zur Kasse.

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Markus Müller
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Die Krähen beschäftigen die Menschen in Reilingen weiter. © picture alliance/dpa

Reilingen. Nun ist es amtlich: Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat gegen Gemeindeoberhaupt Stefan Weisbrod einen Bußgeldbescheid erlassen. Grund hierfür ist das von ihm Anfang Februar veranlasste Beseitigen von rund 30 leeren Krähennestern auf dem Gelände der Friedrich-von-Schiller-Schule ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Damit habe er gegen Paragraf 44 Absatz 1 Nummer 3 des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen, der Eingriffe in die Brutstätten besonders geschützter Arten untersagt.

Der schlimmste Fall – die mögliche Höchststrafe von 50.000 Euro – bleibt ihm nach Angaben der Behörde allerdings erspart. „Der Bescheid beläuft sich auf eine vierstellige Summe im unteren Bereich“, teilt Silke Hartmann, Pressesprecherin des Landratsamts in Heidelberg, auf Anfrage mit.

Was für die letztliche Höhe entscheidend war? Beim Festsetzen der Geldbuße seien nach Paragraf 17 Ordnungswidrigkeitengesetz die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf maßgebend, ebenso die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Nähere Angaben hierzu könnten leider nicht erfolgen.

Reilinger Bürgermeister Weisbrod zu Bußgeld: „Verhältnismäßigkeit völlig aus den Fugen geraten“

Reilingens Bürgermeister ist dennoch weiter davon überzeugt, in der Sache grundsätzlich richtig gehandelt zu haben, wenn auch nicht formaljuristisch. „Ich bin ein rechtschaffener Staatsbürger, der sich an Gesetz und Recht hält“, betont Weisbrod im Gespräch mit dieser Zeitung.

Reilingens Bürgermeister Stefan Weisbrod. © Katrin Dietrich

Für die Entscheidung der Bußgeldstelle habe er vollkommenes Unverständnis. Theoretisch hätte sie das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn tatsächlich auch einstellen können, hielt sein Versäumnis, eine Ausnahmegenehmigung für das Entfernen der Nester zu beantragen, aber offensichtlich für ahndungswürdig. „Hier ist die Verhältnismäßigkeit völlig aus den Fugen geraten“, findet er.

Zwar habe der Lärm der Krähen Schüler und Lehrer sowie die Anwohner der Wilhelmstraße massiv gestört, doch der Grund für das Vorgehen gegen die Vögel sei das von ihnen ausgehende Gesundheitsrisiko gewesen – vor allem für die 700 Kinder, welche die Schule sowie die angrenzende Kita „Die kleinen Sterne“ besuchen, wiederholt der Rathauschef sein Hauptargument.

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Die Tiere seien nun mal Überträger der Papageienkrankheit und von Salmonellen, die sie über ihre Exkremente verbreiteten, die sie überall in der Umgebung hinterlassen. Dass die Rechtsgüterabwägung zuungunsten der gefährdeten Menschen ausfalle, könne er nicht nachvollziehen. Zumal bei der Aktion im Februar keinem der Vögel ein Leid zugefügt worden sei. Um sie möglichst schonend zu vergrämen, habe er ja explizit nur leere Nester beseitigen lassen und das zusätzlich im Winter.

Höhe des Bußgelds für Entfernung der Reilinger Krähennester noch nicht bekannt

Ob er den Bescheid akzeptieren oder dagegen Rechtsmittel einlegen wird, hat Weisbrod noch nicht entschieden. Er kenne ja noch nicht einmal die genaue Höhe des Bußgelds, da er den am Montag erlassenen Bescheid bis Mittwochnachmittag noch nicht erhalten habe. Deswegen wolle er zunächst warten, bis er das angekündigte Schreiben in den Händen hält und dann sein weiteres Vorgehen festlegen.

Normalerweise werde das Bußgeld „innerhalb von 14 Tagen nach Rechtskraft zur Zahlung fällig“, erklärt Pressesprecherin Hartmann. Sollte der Reilinger Verwaltungschef jedoch Einspruch dagegen einlegen, hätte dieser eine aufschiebende Wirkung. Außer den bußgeldrechtlichen Folgen seien dem Landratsamt keine weiteren Konsequenzen bekannt, die diese Angelegenheit für ihn habe.

Redaktion

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