Schwetzingen. Ganz offensichtlich erfolgreich war eine groß angelegte Durchsuchungsaktion mehrerer Wohnungen und Geschäftsräume in Schwetzingen, Mannheim und Umgebung durch Beamte des Landeskriminalamtes am Dienstag, 28. November.
Auf Nachfrage bestätigte jetzt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Mannheim, die die Ermittlungen führt, dass zwei Männer, 30 und 31 Jahre alt, vorläufig festgenommen wurden. Einer wurde dem Haftrichter vorgeführt und sitzt seither in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt.
Festnahmen und Vorwurf: Drogenhandel in Schwetzingen und Mannheim
Der Vorwurf lautet auf Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in mindestens 15 Fällen und in nicht geringer Menge. Ob dazu auch der Kiosk in Schwetzingen in der Friedrichstraße, den die Polizei durchsucht hatte, genutzt wurde, ist Teil der Ermittlungen und kann nicht bestätigt werden.
Neue Ermittlungsmethoden: Entschlüsselung von Krypto-Nachrichten führt zu Verdächtigen
Auf die Spur gekommen ist man den beiden Männern, von denen der eine der Hauptakteur sein soll und der andere sein Helfer (deshalb blieb er auf freiem Fuß), durch das Entschlüsseln sogenannter Krypto-nachrichten. Eine im Handel mit Rauschgift inzwischen gängige Praxis, um Übergabeorte und sonstige Hintergründe zu verschleiern.
Beim vermeintlichen Haupttäter habe man 15 000 Euro Bargeld, ein Springmesser und eine teure Rolex-Uhr beschlagnahmt. Das Geld soll aus den Drogengeschäften stammen und die Uhr soll daraus finanziert worden sein. Die Beweise sind offensichtlich deutlich, sonst hätte der Haftrichter keine U-Haft angeordnet. Es besteht wohl zudem Fluchtgefahr.
In unserer Ausgabe vom Mittwoch, 29. November, hatten wir darüber berichtet, dass am Dienstagmorgen um 8.45 Uhr bei einem erst sechs Wochen zuvor eröffneten Ladengeschäft in der Friedrichstraße, das als Kiosk betrieben wird und Snacks, Getränke, Zigaretten und Shisha-Zubehör verkauft, drei schwarze Wagen vorgefahren sind. Ausgestiegen sind mehrere vermummte Polizeibeamte und Zivilfahnder vom Landeskriminalamt. Am gleichen Tag wurden nach unbestätigten Informationen noch mindestens vier weitere Objekte in der Region durchsucht und die beiden Männer festgenommen.
Das gewerbsmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wird in schweren Fällen laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft. Dabei ist jeweils zu berücksichtigen, ob der vermeintliche Täter schon vorher einschlägig aufgefallen ist.
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