Schöffengericht

Mann aus Schwetzingen wegen sexuellen Missbrauchs der eigenen Tochter vor Gericht

37-Jähriger muss sich wegen sexuellen Missbrauchs der eigenen Tochter und Verbreitung kinderpornografischer Bilder verantworten

Von 
Volker Widdrat
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Schwetzingen. Auf dem 2011 eingestellten aktuellen Profilbild seiner Facebook-Seite posiert er heute immer noch neben seiner 2007 geborenen Tochter, die als Baby im Kinderwagen zu sehen ist. Ende 2011 hat er sich an dem damals vierjährigen Mädchen vergangen. Deshalb musste sich ein 37-jähriger Mann aus Schwetzingen jetzt vor dem Schöffengericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Besitzes und Verbreitung von kinderpornografischen Schriften sowie sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen verantworten.

Entdeckt worden waren die Straftaten durch Ermittlungen des Bundeskriminalamtes. Die Anklage hatte dem Schwetzinger mehrere Fälle von sexuellem Missbrauch vorgeworfen. So habe er in der ehelichen Wohnung zu unterschiedlichen Zeitpunkten mehrmals Bilderserien pornografischen Inhalts von seiner kleinen Tochter hergestellt. Die damals Vierjährige habe sich mit entblößtem Unterkörper aufreizend zeigen müssen. Außerdem habe sie an sich herumspielen und den 37-Jährigen, der selbst sexuelle Handlungen an seiner Tochter vorgenommen habe, auch berühren müssen. Einige der Aufnahmen habe der Angeklagte an einen gesondert verfolgten Mann in Mönchengladbach geschickt, so die Staatsanwaltschaft. Bei einer Wohnungsdurchsuchung waren auf dem Laptop des Mannes über 1090 Dateien sowie 117 Videos mit kinderpornografischem Inhalt sichergestellt worden.

Die Tatvorwürfe stimmten, gab der 37-Jährige vor dem Schöffengericht zu. Er habe seine Tochter allerdings nie angewiesen, so zu posieren. Auf einigen Fotos waren sowohl die Finger des 37-Jährigen als auch sein Penis zu sehen. Wenn kein anderer Mann dabei gewesen sein soll, müsse es sich wohl um den Angeklagten gehandelt haben, so die Überzeugung des Gerichts. Der 37-Jährige hatte die Bilder nach den Wünschen eines anderen Users, den er in einem einschlägigen Chatroom kennengelernt hatte, angefertigt. Insgesamt wurden fünf Zeugen und ein Sachverständiger gehört. Eine 29-jährige Psychologin aus Karlsruhe, an die sich der Angeklagte wegen einer Therapie gewandt hatte, konnte nur wenig beitragen. Der 37-Jährige sei in den Sitzungen "sehr aufgewühlt" gewesen, habe aber nicht alles erzählt. Sie kenne nur die Anklageschrift und habe keine Akteneinsicht gehabt. Der Mann hatte im Chat unter anderem davon erzählt, wie er sich "auf zartes, unberührtes Familienfleisch freut".

Tochter künftig besser schützen

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Eine Mitarbeiterin der Sozialpädagogischen Familienhilfe des Rhein-Neckar-Kreises, die kurz in der Familie als Helferin eingesetzt war, hatte nur mit der Ehefrau Kontakt. Der Auftrag des Allgemeinen Sozialen Dienstes habe gelautet, sich mit der Mutter des heute sechsjährigen Mädchens zu befassen. Die habe gesagt, ihr Mann habe "eine Dummheit begangen", so die Zeugin. Das Wichtigste sei, dass die Familie zusammenbleiben könne, habe Ehefrau des Angeklagten gemeint. Sie wolle ihre Tochter aber durch Kontrolle ihres Mannes künftig besser schützen. Ihr Mann bekomme eine zweite Chance, so die 40-Jährige vor Gericht. Jetzt dürfe aber "nichts Derartiges mehr passieren", sieht sie die Sechsjährige keiner permanenten Gefährdung ausgesetzt: "Ich hoffe, dass ich ihm vertrauen kann."

Ein Beamter des Bundeskriminalamtes erläuterte, wie die von dem Angeklagten bereits gelöschten Daten anhand einer sogenannten Forensik-Software wieder aufgebaut werden konnten. Ein Gutachter aus München erklärte, wie bei 97 der vorgefundenen Dateien der Bezug zu kinderpornografischen Schriften hergestellt werden konnte. Der Fachmann legte dar, wie der 37-Jährige die Dateien an unterschiedlichen Tagen verschickt und sich im Chat ("meine Bilder sind sehr jung") mit anderen Pädophilen ausgetauscht hatte. Das Gericht beschäftigte sich lange mit der Frage, welche Bilder der Angeklagte zum Zeitpunkt der Wohnungsdurchsuchung bereits gelöscht hatte. Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen sah den Tatvorwurf bestätigt. Der Mann habe seine Tochter missbraucht, die Bilder kursierten nun für immer im Netz. Der 37-Jährige habe manche Dinge allerdings verdrängt, genügend Beweise seien vorhanden: "Eindeutiger geht es ja nicht mehr."

Das Gesetz verlange eine Freiheitsstrafe. Er wisse, was das für die Familie bedeute, forderte der Anklagevertreter drei Jahre und sechs Monate Gefängnis. Verteidiger Edgar Spiegel sah die Schwierigkeit, der Verhandlung sachlich folgen zu können. Sein Mandant habe in verschiedenen Welten gelebt, sei schließlich "in den Chat-Bereich hineingezogen" worden. Der 37-Jährige habe sich seit der Untersuchungshaft an alle Auflagen gehalten. Das Gericht urteilte auf drei Jahre. Man wende nur eindeutig festgelegte Gesetze an, so die Vorsitzende Claudia Zimmer-Odenwälder. Bewährung komme "bei solchen Taten auf niedrigster Stufe" einfach nicht in Betracht.

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