Oftersheim / Schwetzingen. Der Mann hatte sich mehrfach an seiner vierjährigen Tochter vergangen. Das Mädchen hatte sich mit entblößtem Unterkörper aufreizend zeigen müssen. Außerdem hatte er selbst sexuelle Handlungen an seiner Tochter vorgenommen. Die entstandenen Bilder hatte er ins Internet gestellt, in einem einschlägigen Chatroom hatte er davon gesprochen, auf „zartes, unberührtes Familienfleisch“ zu stehen. Das Amtsgericht Schwetzingen hatte den Mann deshalb wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Besitzes und Verbreitung von kinderpornografischen Schriften sowie sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das war im August 2013.
Jetzt musste sich der 48-jährige Oftersheimer wieder vor dem Schöffengericht verantworten, unter anderem wegen des Verbrechens der Drittbeschaffung kinder- und jugendpornographischer Inhalte. Er war im Mai festgenommen worden und wurde zur Verhandlung am Amtsgericht aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Die Dateien zeigten den schweren sexuellen Missbrauch von Kleinkindern, hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Die Kripo hatte knapp 8700 Bilder und 99 Videos beschlagnahmt.
Der gelernte Schlosser räumte die Vorwürfe ein. Er bemühe sich um die Aufnahme in eine Therapie. Das Verhältnis zu seiner von ihm getrenntlebenden Frau und seiner mittlerweile 14-jährigen Tochter sei „erstaunlich gut“. Der Mann war bis 2017 im Gefängnis gewesen, war danach vier Jahre unter Führungsaufsicht gestanden. Er habe es nicht geschafft, seine Pädophilie „anzunehmen“. In der Therapie sei er aber „als Mensch gesehen worden“, führte er aus. Der Kontakt zu seiner Tochter war zuletzt nur über das Jugendamt möglich gewesen. Der Mann hatte sich außerdem nicht in der Nähe von Spielplätzen und Grundschulen aufhalten dürfen.
Oftersheimer erneut wegen Kinderpornografie verurteilt: Missbrauchsfantasien in Chats
Ein 36-jähriger Kriminalbeamter berichtete von der Auswertung der verschiedenen Datenträger. Die Meldung über einen Verdachtsfall von Kinderpornografie sei wie so oft von der US-amerikanischen Organisation NCMEC (National Centre for Missing and Exploited Children) an das Bundeskriminalamt gekommen. Über die IP-Adresse habe man den Beschuldigten schließlich identifizieren können. Auf einem von zwei Computern habe man Bilder und Videos mit kinderpornographischem Inhalt feststellen können. Der 48-Jährige habe in unzähligen Ordnern „alles fein säuberlich sortiert“ gehabt, teils mit Ordnernamen wie „Babys“ oder „Private Sexbilder Tochter“. Der Computer sei offensichtlich von der gesamten Familie genutzt worden. Der Angeklagte habe die runtergeladenen Dateien seit 2018 gesammelt und teils zur Versendung wieder hochgeladen, so der Zeuge. Es habe zudem Hinweise auf eine Nutzung des Darknets gegeben, inklusive Favoriteneinträgen und einer Linksammlung für den Ankauf kinderpornographischer Dateien. In Chats habe er immer wieder seine Missbrauchsfantasien kundgetan.
Die Vorsitzende Richterin Sarah Neuschl verlas das Urteil von 2013. Der Mann habe zu seiner sexuellen Erregung ganze Bilderserien angefertigt. Der Bericht der Forensischen Ambulanz Baden von 2019 zeigte für die Therapietermine „viele Fehlzeiten“. Der 48-jährige hatte bei einer achtmonatigen Haftstrafe sogar einmal ein Handy mit kinderpornografischen Inhalten in die Justizvollzugsanstalt Bruchsal einschmuggeln können.
"Wenig Besserung" – Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Gefängnis wegen schwersten sexuellen Missbrauchs
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wertete die einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten zu seinen Lasten. Auch nach der Haft sei „wenig Besserung“ bei ihm eingetreten. Es sei zwar Reue bei ihm zu erkennen gewesen, aber keine Einsicht. Die umfangreichen Bilddateien zeigten schwersten sexuellen Missbrauch, forderte sie drei Jahre Gefängnis.
Verteidigerin Carolin Hierstetter wollte ihren Mandanten nochmals unter Führungsaufsicht gestellt wissen. Eine Therapie sei weiterhin sehr wichtig: „Er kann lediglich lernen, mit seinen Neigungen umzugehen.“ Mit Einsperren sei ihm nicht geholfen, plädierte die Rechtsanwältin als „nochmalige Chance“ auf ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung.
Das Schöffengericht urteilte schließlich auf zwei Jahre und elf Monate. Die Beweislage sei erdrückend gewesen. Der 48-Jährige sei einschlägig vorbestraft und habe gleich nach Aufhebung der Führungsaufsicht wieder mit den Straftaten angefangen, führte Richterin Sarah Neuschl aus. Er müsse sich Mühe geben und letztlich selbst eine Therapie in Angriff nehmen. „Wir können Sie nicht wieder rauslassen, weil Sie in der Nähe einer Grundschule wohnen“, so die Vorsitzende abschließend.
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