Landgericht

Nach Attacke auf Frauen in Schwetzingen: Gerichtsprozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der 20-jährige Somalier soll in Schwetzingen Frauen attackiert und später in Haft in seiner Zelle Feuer gelegt haben. Aufgrund einer Psychose gilt er als schuldunfähig. Im Prozess geht es um die Frage der Unterbringung.

Von 
Volker Widdrat
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Symbolbild © Soeren Stache

Schwetzingen/Mannheim. Der Prozess vor der großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Mannheim gegen einen 20-jährigen Somalier, dem die Staatsanwaltschaft unter anderem vorsätzliche Körperverletzung vorwirft, findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Beschuldigte, der derzeit noch vorläufig in der Psychiatrie untergebracht ist, soll an einer paranoiden beziehungsweise drogeninduzierten Psychose leiden. Aufgrund dieser Erkrankung soll er die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.

Zum Prozessauftakt am Donnerstag wurden die beiden Schöffen der mit drei Berufsrichtern besetzten Strafkammer und ein Dolmetscher vereidigt. Der 20-Jährige, der von Rechtsanwalt Georgios Kolivas verteidigt wird, wurde in Handfesseln in den Gerichtssaal geführt. Vertreterin der Anklage ist Staatsanwältin Dr. Schweppe. Dem Prozess wohnt ein psychiatrischer Gutachter bei.

Im Prozess gegen den Somalier geht es nur um die Unterbringung

Der in Burao im Norden Somalias geborene Beschuldigte antwortete auf die ersten Fragen des Vorsitzenden Richters Dr. Joachim Bock jeweils mit einem lauten „Yes!“. Sein genaues Geburtsdatum konnte er nicht sagen. Er sei ledig und gelernter Schreiner. Es gehe in dem Verfahren nur um die Frage der Unterbringung, verfügte das Gericht dann den Ausschluss der Öffentlichkeit.

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Vor allem in Verfahren, die die Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Gegenstand haben, kann die Öffentlichkeit vor der Verlesung des Anklagesatzes ausgeschlossen und erst nach den Plädoyers und dem letzten Wort des Beschuldigten wieder zugelassen werden. Die Verkündung des Urteils hat jedoch öffentlich zu erfolgen.

Somalier hatte sich in Schwetzingen der Festnahme widersetzt

Der unanfechtbar abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber, der zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Taten 20 Jahre alt und damit Heranwachwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts war, soll am 3. Januar dieses Jahres eine Zugbegleiterin in einer Regionalbahn bei Zwingenberg angegriffen und verletzt haben.

Am 4. Januar soll er in der S-Bahn bei Schwetzingen mit einem Feuerlöscher eine 24-jährige Frau attackiert haben. Eine Streife der Bundespolizei hatte den Mann nach Verlassen des Zuges in Schwetzingen verfolgt.

Nach seiner Flucht durch die Carl-Theodor-Straße soll er in der Herzogstraße eine weitere Frau angegriffen und ihr ins Gesicht geschlagen haben. Der Festnahme durch die Polizei hatte er sich widersetzt. Eine Beamtin hatte dabei Verletzungen erlitten. Nach der Einlieferung in die Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim hatte er am 22. Januar in seiner Zelle Feuer gelegt. Bei den Löschversuchen hatten Vollzugsbedienstete Rauchgasvergiftungen erlitten. Der Sachschaden beträgt rund 4000 Euro.

Gerichtsprozess in Mannheim wegen AfD-Anfrage zu Abschiebung brisant

Der Fall hatte landesweit für Aufsehen gesorgt, weil die AfD-Landtagsfraktion eine Anfrage zu den gewalttätigen Attacken des Somaliers an das Ministerium für Justiz und Migration gestellt hatte, warum der Mann trotz des abgelehnten Asylantrags überhaupt noch in Deutschland sei. Sein Asylantrag war im August vergangenen Jahres abgelehnt worden. Im Oktober hatte der 20-Jährige aber einen erneuten Antrag gestellt.

Das Ministerium hatte auf die AfD-Anfrage geantwortet, dass nach dem Ausländerzentralregister die aktenführende Behörde das Landratsamt Gießen sei und zu einem etwaigen Gefährder-Status des Beschuldigten der Landesregierung „insbesondere mangels Zuständigkeit der Ausländerverwaltung Baden-Württemberg keine Erkenntnisse vorliegen“.

Der Prozess wird vor der Jugendstrafkammer des Mannheimer Landgerichts fortgesetzt. Das Gericht hört dann unter anderem die Angaben von Polizeibeamten und die Aussagen der Geschädigten. Insgesamt wurden vier Verhandlungstage festgesetzt.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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