Die beiden Männer, denen die Staatsanwaltschaft schweren räuberischen Bandendiebstahl in sieben Fällen vorgeworfen hatte (wir berichteten mehrfach), müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Die Strafkammer des Landgerichts Mannheim verurteilte am Freitag einen 47-Jährigen zu viereinhalb Jahren Haft, der 52-jährige Komplize muss fünf Jahre und sechs Monate absitzen. Gegen die 51-jährige Ehefrau des Älteren verhängte das Gericht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Beihilfe. Vor dem Urteil wurde die Beweisaufnahme noch einmal eröffnet, weil tags zuvor ein weiteres Vorstrafenurteil wegen Beleidigung und Körperverletzung gegen den 47-Jährigen bekannt geworden war.
Im Zuge der erneuten Beweisaufnahme verzichteten die Beschuldigten bis auf einige Uhren und Schmuckstücke auf die eingezogenen Asservate. Sie wollten nur „Erbstücke“ und „Geschenke von Verwandten“ zurückhaben. Die Staatsanwaltschaft blieb bei der Einziehung der Tatmittel. Das Verfahren wurde abgetrennt.
Neun Justizbeamte waren im großen Saal des Landgerichts, als der Vorsitzende Richter Olaf Rinio die Urteile begründete. Die Männer hatten mit Trickdiebstählen, bei denen sie sich als vermeintliche Wasserwerker ausgegeben hatten, Schmuck und Bargeld aus den Wohnungen älterer Menschen in Schwetzingen, Speyer, Mannheim und Heidelberg entwendet. Die Frau hatte zuvor die bei den Taten verwendeten Fahrzeuge angemietet.
Das kriminelle Trio hatte umfassende Geständnisse abgelegt und fast vollständige Schadenswiedergutmachung geleistet.
Der 47 Jahre alte verheiratete Vater von fünf Kindern hat 17 Vorstrafen, überwiegend wegen Beleidigung und Körperverletzung. Er war noch nie in Haft, ist mit der Diebestour aber bewährungsbrüchig geworden. Der 52-Jährige ist einschlägig vorbestraft und war schon dreimal im Gefängnis. Die aus Nordrhein-Westfalen stammenden Männer waren an einer Tankstelle in Speyer festgenommen worden. Die nicht vorbestrafte Frau war nach der anschließenden Hausdurchsuchung in Untersuchungshaft gebracht worden.
Die Trickdiebstähle hätten im August 2022 angefangen, führte der Vorsitzende aus. Die Frau habe gewusst, zu welchem Zweck sie die Autos anmieten sollte, aber wohl keine Kenntnis von den Tatorten gehabt.
Die Geschädigten seien zwischen 75 und 95 Jahre alt gewesen. Bei den „Taten mit Arbeitsteilung“ habe einer der falschen Wasserwerker die ahnungslosen Opfer abgelenkt, der andere habe währenddessen in den Wohnräumen nach Schmuck und Bargeld gesucht. Die Beute war überwiegend nicht sichergestellt worden. Nur drei Armbänder und zwei Ringe hatten zurückgegeben werden können. Der 47-Jährige hatte in zwei Fällen Gewalt angewendet, einmal gegen die Tochter einer 91-Jährigen, ein anderes Mal, als er einen betagten Schwetzinger festhielt, um seinem Komplizen die Flucht zu ermöglichen.
Bewährungsstrafe für Mittäterin
Die Feststellungen der Kammer beruhten auf den umfassenden Geständnissen der Angeklagten, so der Vorsitzende. Die beiden Männer waren auch auf Videoaufnahmen vor einem Wohnhaus am Bismarckplatz in Mannheim identifiziert worden. Die Kammer hätte wegen der „perfiden, schäbigen Auswahl der Opfer“ keine minderschweren Fälle erkennen können. Die Täter seien routiniert und mit hoher krimineller Energie vorgegangen.
Die Kammer habe auch überlegt, ob der Frau ein mittäterschaftliches Vorgehen nachgewiesen werden könnte, war aber beim Tatvorwurf der Beihilfe geblieben. Die 51-Jährige sei offensichtlich nie vor Ort gewesen. Dass die Angeklagten den „schwachen und schutzbedürftigen Opfern“ eine Aussage vor Gericht erspart hätten, sei ebenfalls strafmildernd gewertet worden.
Der 52-Jährige ist wegen „vollständig identischer Taten“ vorbestraft. Er hatte vor einigen Jahren einen 87-Jährigen und dessen Ehefrau um hohe Geldbeträge geprellt. Eine Gefängnisstrafe habe er sich nicht zur Warnung dienen lassen.
Die 51-Jährige habe gewusst, „dass ihr Mann so weitermacht und gegen wen sich die Taten richten“, erklärte der Vorsitzende. Die Angeklagte sei aber durch die mehrmonatige Untersuchungshaft erheblich beeindruckt. Sie werde wohl keine weiteren Straftaten begehen und habe eine günstige Sozialprognose. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Die 51-Jährige wird einem Bewährungshelfer unterstellt und muss 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Haftbefehle gegen die beiden Männer blieben in Vollzug. vw
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