Rechtsstreit - Besitzer eines Sportzentrums prozessiert mit Landratsamt um Millionenschaden

Rackteclub Schwetzingen: Totalschaden in Notunterkunft

Von 
Benjamin Jungbluth
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Der Wasserschaden war laut Eigentümer zum Teil schon vor der Belegung mit Flüchtlingen vorhanden, sei aber erheblich schlimmer geworden. © Junbluth

Schwetzingen. Vor dem Mannheimer Landgericht wird derzeit wegen eines Schwetzinger Sportzentrums verhandelt. Der Besitzer des Racket Clubs klagt gegen den Rhein-Neckar-Kreis, weil dieser bei ihm einen Schaden in Höhe von geschätzten 1,4 Millionen Euro hinterlassen haben soll. Das Landratsamt hatte in der Sporthalle in den Jahren 2015 und 2016, auf der Höhe des Flüchtlingszustroms, eine Notunterkunft betrieben, in der zeitweise bis zu 250 alleinstehende Männer untergebracht waren.

Danach war die Halle laut Eigentümer nicht mehr nutzbar. Der Sportbelag schimmelt und quillt auf, die sanitären Anlagen sind völlig verdreckt und teils kaputt geschlagen. Fenster wurden durch einfache Holzbretter ersetzt. Besitzer Matthias Vogel nennt den Zustand desaströs. „Natürlich habe ich damit gerechnet, dass so eine Nutzung Schäden verursacht, aber doch nicht in so einem Ausmaß“, sagt er.

Der Rhein-Neckar-Kreis teilt auf Anfrage dieser Zeitung mit, dass sich das Gebäude „zum Zeitpunkt der Anmietung als Notunterkunft in einem gebrauchten und überwiegend renovierungswürdigen Zustand“ befunden habe. Und weiter: „Die durch die Nutzung als Notunterkunft verursachten Abnutzungen entsprechen im Wesentlichen dem Nutzungszweck und damit auch den vertraglichen Regelungen.“

Alles musste schnell gehen

Allerdings gibt es keinen richtigen Mietvertrag und kein Übergabeprotokoll. Lediglich ein anderthalbseitiges Schreiben regelte die Mietzahlungen, die Nutzungsdauer, die Nebenkosten und, dass „im Rahmen der Unterbringung entstandene Schäden, die über das normale Maß der Abnutzung hinausgehen“ vom Kreis übernommen würden. Der Besitzer argumentiert, er sei regelrecht überrumpelt worden. Das Landratsamt habe sich bei ihm gemeldet (was die dortige Pressestelle anders darstellt) und es sei immer wieder auf einen „polizeilichen Notstand“ hingewiesen worden. Auch von einer möglichen Beschlagnahme des Gebäudes sei die Rede gewesen.

Er habe schließlich eingewilligt, wolle nun aber die angerichteten Schäden vom Landratsamt ersetzt bekommen, sagt Matthias Vogel. Das Landratsamt lehnt das ab und verweist auf die Mietzahlungen, die eine Abnutzung beinhalten würden.

Schwetzingen

Schwetzingen: Sportzentrum Racket Club nach Nutzung als Flüchtlingsunterkunft in miserablem Zustand

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Freier Autor Freier Journalist für die Region Heidelberg, Mannheim und Rhein-Neckar. Zuvor Redakteur bei der Schwetzinger Zeitung, davor Volontariat beim Mannheimer Morgen. Neben dem Studium freie Mitarbeit und Praktika u.a. beim Mannheimer Morgen, der Süddeutschen Zeitung, dem SWR und der Heidelberger Studentenzeitung ruprecht.

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