Erhöhte Waldbrandgefahr

Rhein-Neckar-Kreis: Feuerstellen und Grillplätze wegen Waldbrandgefahr gesperrt

Um Waldbränden vorzubeugen, sperrt das Kreisforstamt Feuer und Grillstellen. Welcher Bereich betroffen ist - und welche Regeln es im Wald noch zu beachten gilt.

Von 
Maike Rudolph
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Ein Schild weist auf ein Lagerfeuer-Verbot hin. (Symboldbild) © Nicolas Armer/dpa

Rhein-Neckar-Kreis. Das Kreisforstamt hat bis auf Weiteres die Feuerstellen und Grillplätze in der Rheinebene aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr gesperrt. Wie das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises mitteilte, sind die Wälder auf den Gemarkungen der Kommunen Altußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Schwetzingen, St. Leon-Rot und Walldorf betroffen. Die Sperrung erfolgt, um Waldbränden vorzubeugen.

Diese Regeln sollen Waldbrände verhindern

Das Kreisforstamt weist zudem darauf hin, dass zwischen 1. März und 31. Oktober in den Wäldern das Rauchen strikt verboten ist. Ebenso wichtig sei es, Rettungswege wie Waldwege und Zufahrten stets freizuhalten. Beim Parken von Fahrzeugen sollte darauf geachtet werden, dass sie nur auf befestigten und dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Heiße Auspuffanlagen könnten leicht trockenes Gras oder Laub entzünden.

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Verstöße gegen das Rauchverbot oder die Missachtung der Sperrung der Feuer- und Grillstellen sind mit erheblichen Bußgeldern belegt. Das Kreisforstamt ruft dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112 zu melden.

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