Verwaltungsausschuss

Schwetzingens Kindergarten Spatzennest: Verwaltungsausschuss berät mögliche Gebührenerhöhung

Der Verwaltungsausschuss des Schwetzinger Gemeinderates berät am Mittwoch, 17. September, über eine Änderung der Gebührenordnung für den städtischen Kindergarten Spatzennest.

Von 
Noah Eschwey
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Kinderrucksäcke hängen in der Garderobe einer Kita. © picture alliance/dpa

Schwetzingen. Der Verwaltungsausschuss des Schwetzinger Gemeinderates berät am Mittwoch, 17. September, über eine Änderung der Gebührenordnung für den städtischen Kindergarten Spatzennest. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Elternbeiträge um zehn Prozent ab dem 1. Januar 2026, die Abschaffung des bisherigen Krippenzuschlags sowie die Einführung eines erweiterten Geschwisterrabatts. Die endgültige Entscheidung fällt am 1. Oktober im Gemeinderat.

Die Stadt reagiert damit auf die stark gestiegenen Kosten in der Kinderbetreuung. Allein im Kindergarten Spatzennest steigen die Aufwendungen von rund 1,49 Millionen Euro im Jahr 2024 auf über 2,1 Millionen Euro im Jahr 2026. Hauptgrund sind die höheren Personalkosten im Sozial- und Erziehungsdienst. Während die Spitzenverbände in Baden-Württemberg für das Kindergartenjahr 2025/26 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,3 Prozent empfehlen, will Schwetzingen mit zehn Prozent bewusst etwas weiter gehen. Hintergrund ist, dass die beiden vorherigen landesweiten Empfehlungen hier nicht umgesetzt wurden.

Eltern von Krippenkindern sollen entlastet werden

Für Eltern von Krippenkindern ist zugleich eine Entlastung geplant: Der zusätzliche Betreuungszuschlag – bislang 109 Euro für Kinder zwischen einem und zwei Jahren und 54,90 Euro für Kinder zwischen zwei und drei Jahren – soll ab 2026 entfallen. Stattdessen wird ein pauschaler Betrag von 100 Euro in die Grundgebühr eingerechnet.

Neu ist auch ein einrichtungsübergreifender Geschwisterrabatt. Bisher galt dieser nur innerhalb derselben Einrichtung. Künftig sollen Eltern auch dann profitieren, wenn ihre Kinder verschiedene Kindergärten besuchen – sei es städtische, kirchliche oder private Träger. Der Rabatt soll ausschließlich für die Betreuungsgebühren gelten und muss beantragt werden.

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Auch bei den Nebenkosten stehen Anpassungen an. Das Essensgeld soll ab 2026 bei 121 Euro im Monat liegen, hinzu kommen sechs Euro für Getränke und 2,40 Euro für Spielgeld. Zusammengerechnet zahlen Eltern damit künftig 127 Euro monatlich für die Verpflegung und das Material.

Kostendeckungsgrad von 20 Prozent angestrebt

Mit den geplanten Änderungen bewegt sich die Stadt in Richtung des von den Verbänden angestrebten Kostendeckungsgrades von 20 Prozent. Aktuell liegt die Elternbeteiligung in Schwetzingen bei lediglich elf Prozent, im Spatzennest sogar nur bei rund 10,8 Prozent. Etwa die Hälfte der Gesamtkosten trägt die Stadt, weitere 30 Prozent werden über das Land refinanziert.

Ab 2027 sollen die Beiträge automatisch an die landesweiten Empfehlungen gekoppelt werden. Die bislang vorgesehene turnusmäßige Erhöhung um drei Prozent alle zwei Jahre würde damit entfallen. Zudem ist eine Überprüfung der Kostenstruktur durch das Rechnungsprüfungsamt vorgesehen.

Für die Familien bedeuten die Vorschläge einerseits höhere Beiträge, andererseits aber auch mehr Verlässlichkeit und Transparenz. Mit der Anpassung will die Stadt die Qualität und den Umfang der Betreuung langfristig sichern – ein Thema, das am 17. September im Verwaltungsausschuss sicher intensiv diskutiert werden dürfte.

Volontariat Noah Eschwey ist Volontär in der Lokalredaktion der Schwetzinger Zeitung/Hockenheimer Tageszeitung.

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