Ganztagsgrundschule

Stadt Schwetzingen mit weiterer Planung für Zeyher-Grundschule beauftragt

Es gibt Ärger im Technischen Ausschuss über ausbleibenden Landeszuschuss. Die Zeit wird knapp.

Von 
Dirk Jansch
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Die Zeyher-Grundschule in Schwetzingen soll einen Erweiterungsbau bekommen, doch die Fördermittel dafür hat das Land noch nicht bewilligt. © Dirk Jansch

Schwetzingen. „Leider haben wir nach wie vor eine etwas unklare Sachlage, was die Förderung angeht“ - Bürgermeisterin Lisa Schlüter versuchte noch einigermaßen neutral auszudrücken, was manchen Fraktionsvertreter bei der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses maßlos ärgerte: Das Land Baden-Württemberg hat für den geplanten Erweiterungsanbau der Johann-Michael-Zeyher-Grundschule im Zuge des Ausbaus zur Ganztagsschule immer noch keine Zuschussbewilligung erteilt. Dabei drängt die Zeit: Alles muss bis zum 31. Juli 2027 beantragt und schlussabgerechnet sein. Der TA beauftragte die Stadtverwaltung deshalb schon mal pro forma, die weitere Planung anzugehen.

„Wir müssen unbedingt starten und zeitnah das Vergabeverfahren anstreben“, bat Schlüter eingangs um ein positives Votum. Denn erst aus dem detaillierten Planungsverfahren könne das eigentliche Raumprogramm abgeleitet und besprochen werden. „Es ist wichtig, dass wir eine Aussicht haben, was wir an Förderung bekommen“, betonte auch Oberbürgermeister Matthias Steffan. Inzwischen seien auch die veranschlagten Baukosten gestiegen. Ursprünglich war man von 17 Millionen Euro ausgegangen, inzwischen kalkuliert die Stadt eher mit einem Investitionsvolumen von 19,5 Millionen Euro. „Wir rechnen damit, dass am Ende ein Betrag von 5,5 Millionen Euro gefördert wird“, so Schlüter. Sie erwartet eine finale Zuschussbewilligung frühestens im zweiten Quartal 2025.

Investitionsprogramm Ganztagsausbau



Die Fördermittel können seit dem 22. April 2024 beim jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden.

Die Zuwendung ist bis spätestens 30. Juni 2026 (Eingangsdatum) beim zuständigen Regierungspräsidium zu beantragen und muss mit Ablauf des 31. August 2027 verausgabt worden sein.

Nicht verausgabte Beträge (Anteile des bewilligten Gesamtumfangs an Fördermitteln) verfallen und sind an das Land zurückzuzahlen.

Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses (Projektförderung) und bezweckt eine pauschale Beteiligung (Anteilsfinanzierung) an den Maßnahmenkosten des Zuwendungsempfängers.

Der Zuschuss beträgt maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten .

Der Zuwendungsempfänger hat einen Eigenanteil von mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme bereitzustellen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss vom Antragsteller gesichert sein.

Ab 2026 gilt an Grundschulen ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote

Den engen Zeitplan gibt der Gesetzgeber vor. Ab 2026 gilt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Der Gemeinderat hatte sich bereits im November 2019 auf einer Klausurtagung intensiv mit dem Thema befasst und am 21. Juli 2021 entschieden, dass die Zeyher-Grundschule in eine gebundene Ganztagsschule umgewandelt werden soll. Im April 2024 wurde eine Machbarkeitsstudie für ein entsprechendes pädagogisches und räumliches Gesamtkonzept erstellt. Da eine vollständige Sanierung der Zeyher-Schule nicht fristgerecht hätte realisiert werden können, beantragte die Stadt die Bezuschussung der Errichtung eines Erweiterungsneubaus.

Die Verwaltung hat das Raumnutzungskonzept nochmals überprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass der Ausbau der Zeyher-Grundschule zur Ganztagsschule alternativlos sei, unabhängig etwaiger Fördermittel aus dem Investitionsprogramm. „Ein Zuwarten auf die finale Zuschussbewilligung stellt das Gelingen der Baumaßnahme bis zum 31.07.2027 umso mehr in Frage“, heißt es in der Vorlage. Schon jetzt sei das Datum der Fertigstellung nur mit hohem personellem und fachlichem Engagement aller am Projekt Beteiligten sowie einem weitgehend reibungslosen Planungs- und Bauprozess zu erreichen.

Ganztagsausbau: Schuldzuweisungen an die Stadtspitze und das Land

Robin Pitsch (SPD) äußerte seinen Unmut über die Verzögerung. „Eigentlich hätten wir vor drei Jahren schon beginnen müssen“, sagte er und warf der Stadtspitze vor, das Thema in den vergangenen beiden Jahren nicht in dem Maße vorangebracht zu haben, wie dies nötig gewesen wäre. „Wir hätten hier schneller sein müssen.“ Dieses Nichtstun badeten jetzt die Kinder vor Ort aus. „Im Nachhinein ist man immer schlauer“, entgegnete Dr. Christian Lorentz (FDP). Er sieht die Schuld eindeutig beim Land und geißelte das „unmögliche Gebahren, wie hier mit Geld von den Kommunen umgegangen wird“.

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Auch Elke Ackermann-Knierim (SFW) ärgerte sich über die ausbleibende Zuschussbewilligung aus Karlsruhe: „Die lassen die Kommunen im Regen stehen und in Ungewissheit, ob es einen Zuschuss überhaupt gibt“. Elfriede Fackel-Kretz-Keller (SFW) ergänzte: „Die Kommunikation ist nicht schlecht – sie ist katastrophal!“ Die Rektorin der Zeyher-Grundschule, Ute Geller-Schmidtke, meldete sich ebenfalls zu Wort: „Ich sehe auch, dass es höchste Zeit wird“, sagte sie. Die Bedürftigkeit bei den Eltern sei groß. „Wir kommen mit unseren Kernzeiten nicht weiter“, es reiche einfach nicht mehr. „Wir müssen ganz dringend handeln“, appellierte sie.

Das Thema steht auf der Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 21. Mai, 18 Uhr im großen Sitzungssaal: Weitere Themen sind: Bestellung der zwei zusätzlich neu gewählten stellvertretenden ehrenamtlichen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schwetzingen, Kurfürstlicher Weihnachtsmarkt: Entgeltordnung für Standbetrieb und Stromnutzung, Bebauungsplan Nr. 104 vorhabenbezogener Bebauungsplan „Quartier XXXIII, Lindenstraße-Leopoldstraße“, Bebauungsplan Nr. 82/2 „Ehemaliges Ausbesserungswerk“, 2. Teiländerung, Bebauungsplan Nr. 80/3 „Westliche Scheffelstraße“, 3. Änderung, wohnraumstrategische Ausrichtung der Stadt Schwetzingen 2030, Vergabe Konsolidierung und Frankierung der Ausgangspost, Gemeinsamer Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen - Neubestellung einer ehrenamtlichen Gutachterin für die Gemeinde Brühl und eines ehrenamtlichen Gutachters für das Finanzamt Schwetzingen.

Redaktion Redaktionsleiter Schwetzinger Zeitung

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