Schwetzingen. Die Einführung einer Jahresnutzungsgebühr steht auf der Agenda der öffentlichen Gemeinderatssitzung am kommenden Mittwoch, 23. Juli. Das Gremium tagt ab 17 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus, Hebelstraße 1. Die Verwaltung schlägt eine Jahresgebühr in Höhe von 12 Euro für Erwachsene vor. Ermäßigte Personen zahlen 6 Euro. Außerdem soll künftig auch samstags geöffnet sein. Weitere Themen sind die Kindergartenfinanzierung, die Mietübersicht 2024, Anschaffungen bei der Feuerwehr, verschiedene Sanierungsmaßnahmen, der Umbau der Hofapotheke zum Verwaltungsgebäude, die Benutzungsordnung Palais Hirsch sowie die Einführung einer Entgeltpflicht bei Wohnmobilstellplätzen.
Laut Stadtverwaltung ist die Einführung einer Jahresnutzungsgebühr ein zentraler Baustein beim Aufbau einer zukunftsfähigen Bibliotheksstruktur. Sie soll ab 2026 erhoben werden. Geplant ist außerdem eine Anpassung der Öffnungszeiten. Ab Januar 2026 wird es demnach eine regelmäßige Samstagsöffnung von 10 bis 13 Uhr geben. Mittwochs ist dafür nur noch nachmittags von 14 bis 18 Uhr geöffnet. „Die Änderungen beziehungsweise Öffnungsstundenkürzungen orientieren sich an den niedrigsten Ausleih- und Besucherzahlen“, heißt es in der Vorlage. Die überarbeitete Satzung ersetzt die alte Fassung aus dem Jahr 2011.
Konzeptionelle Neuausrichtung soll im September vorgestellt werden
Einrichtungsleiterin Saskia Lindenbeck erarbeitet mit ihrer Stellvertreterin Eva Löwe derzeit auch eine konzeptionelle Neuausrichtung, die voraussichtlich erst im September öffentlich vorgestellt werden soll. Ziel ist es, die Stadtbibliothek zukunftsfähig aufzustellen und den neuesten Anforderungen und Bedürfnissen der Leserschaft Rechnung zu tragen. Aus der Einführung einer Jahresnutzungsgebühr erhofft sich die Stadt Einnahmen in Höhe von 9000 Euro. „Die Jahresgebühr von 12 Euro ist angesichts des attraktiven Angebots ein Anerkennungsbetrag, den auch andere Städte und Gemeinden bereits erheben“, heißt es in der Vorlage.
Mit dem angestrebten Jahresbetrag von 12 Euro bewegt sich die Stadt Schwetzingen durchaus auf dem Niveau der Bibliotheken der umliegenden Gemeinden. Hockenheim, Plankstadt, Oftersheim und Ketsch verlangen 10 Euro. Neulußheim, Altlußheim und Wiesloch liegen bei 12 Euro. Heidelberg erhebt eine Jahresnutzungsgebühr von 20 Euro, während in Walldorf die Nutzung komplett kostenlos ist. Neben der Festlegung der Jahresnutzungsgebühr enthält die Satzung Gebühren, die anfallen, wenn etwa Medien vorgemerkt werden, bei Fernleihbestellungen bei der Badischen Landesbibliothek, für Kopien, im Verlustfall des Bibliotheksausweises sowie bei Überschreitung der Leihfrist.
Wohnmobilstellplätze sollen ab 2026 gebührenpflichtig werden
Auch die Nutzung der Wohnmobilstellplätze am Stadion soll kostenpflichtig werden. Ab dem 1. Januar 2026 ist geplant, ein Nutzungsentgelt zu erheben. Angedacht ist eine Tagesgebühr. Der zulässige Höchstaufenthalt soll drei Tage betragen. Laut Stadtverwaltung sollen mit dem Entgelt Betrieb, Pflege und kontinuierliche Verbesserung der Stellplatzinfrastruktur langfristig finanziell gesichert werden. „Die Einnahmen werden vollständig für Reinigung und Instandhaltung verwendet“, heißt es von der Stadt, die mit der Maßnahme gleichzeitig dem unzulässigen Dauerparken entgegenwirken will. Die Bezahlung erfolgt über einen Parkscheinautomaten der Mannheimer Parkhausbetriebe. Die Kontrolle übernimmt der städtische Ordnungsdienst. Über die genaue Höhe der Gebühr entscheidet der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Juli.
Eine Person weniger macht den Unterschied. Die Anpassung der Benutzungsordnung für das städtische Veranstaltungshaus Palais Hirsch löste am vergangenen Mittwoch im Verwaltungsausschuss Verwunderung und ungläubiges Kopfschütteln aus. Wegen der Änderung der geltenden Versammlungsstättenordnung muss sich auch die Benutzungsordnung im Palais Hirsch ändern. Demnach darf die Einrichtung am Schloßplatz 2 bei Veranstaltungen künftig nur noch mit maximal 199 Personen gleichzeitig belegt werden - das ist eine Person weniger als die bisher zulässigen 200 Personen. „Veranstalter sind verpflichtet, die zulässige Höchstzahl einzuhalten und die Teilnehmerzahl entsprechend der Veranstaltungsbestätigung zu kontrollieren“, heißt es von der Verwaltung.
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