Im Interview

Verfassungsjurist Maaßen im Interview: Wer sich rassistisch äußert, ist ein Rassist

Der Verfassungsjurist Dr. Hans-Georg Maaßen ist Mitglied der Werte Union und sitzt zusammen mit dem hiesigen Politiker Alexander Mitsch aus Plankstadt im Vorstand der Stiftung „Meinung & Freiheit“. Wir haben ein spannendes Interview mit Maaßen geführt.

Von 
Noah Eschwey
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Dr. Hans-Georg Maaßen möchte einen bedachten Eindruck hinterlassen. © Fleischhauer

Region/Plankstadt. „Was Herr Maaßen von sich gibt, dürfte jeder Demokrat als zutiefst abstoßend und menschenverachtend empfinden“, sagt die Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD über Ex-Verfassungsschutzchef Dr. Hans-Georg Maaßen im Interview mit „t-online“. Der Jurist weist die Vorwürfe, die regelmäßig durch eine Vielzahl von Medien getragen werden, zurück. Mehr als nur einmal fühlte er sich auch dieses Mal falsch verstanden oder nicht korrekt dargestellt.

Nun möchte das Mitglied der Werte Union, dem jüngst eine umstrittene ZDF-Dokumentation gewidmet wurde, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren. An seiner Seite: Der hiesige Unionspolitiker Alexander Mitsch – zuletzt einer der Bewerber um die Landtagskandidatur in Wahlkreis Schwetzingen. Bei der hierfür gegründeten Stiftung „Meinung & Freiheit“, deren Vorstandsposten von Maaßen gemeinsam mit dem Publizisten Roland Tichy besetzt wird, ist Alexander Mitsch Schatzmeister.

Zur Person

Hans-Georg Maaßen (61) ist in Mönchengladbach geboren, ist ein deutscher Jurist, politischer Beamter und Politiker, der der CDU angehört.

Von August 2012 bis zu seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand im November 2018 war er Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Sein Verhalten und seine Äußerungen während der ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Chemnitz 2018 lösten Kontroversen aus und führten zu seiner Ablösung.

Zur Bundestagswahl 2021 trat er im Bundestagswahlkreis Suhl, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, Sonneberg als Direktkandidat der CDU an und unterlag seinem Mitbewerber Frank Ullrich (SPD).

Seit dem 28. Januar 2023 ist er Bundesvorsitzender der Werte Union. Am 13. Februar 2023 beschloss der CDU-Vorstand einstimmig die Einleitung eines Parteiausschlussverfahrens und die Entziehung der Mitgliedsrechte. Im Juli 2023 lehnte ein CDU-Kreisparteigericht den Ausschluss ab.

Maaßen fiel seit dem Ausscheiden aus dem Amt des Verfassungsschutzpräsidenten mit politischen Stellungnahmen antisemitischer, rechtsextremistischer und verschwörungstheoretischer Natur auf, die Kontroversen um seine Person auslösten. Quelle: Wikipedia

Doch wie und warum soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk reformiert werden? Ist Maaßen, wie ihm oft vorgeworfen wird, ein höchsteloquenter Rechtsextremist oder doch ein zutiefst missverstandener Demokrat? Zu diesen und weiteren Fragen äußert sich der Politprofi im Telefoninterview mit dieser Zeitung.

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Sie sind Vorstandsmitglied der Stiftung „Meinung & Freiheit“, bei der Alexander Mitsch Schatzmeister ist. Wie kam der Kontakt zu Mitsch zustande?

Dr. Hans-Georg Maaßen: Wir beide kennen uns über viele Jahre. Er war bis 2021 Vorsitzender der Werte Union, ich selbst war damals einfaches Mitglied. Wir hatten in dieser Zeit eng zusammengearbeitet. Nachdem er aus dem Vorstand der Werte Union ausgeschieden war, hatten wir dann gemeinsam überlegt, die Stiftung „Meinung & Freiheit“ zu gründen. Dafür hatten wir Roland Tichy als weiteren Mitstreiter gefunden.

Herr Maaßen, welche Ihrer Äußerungen haben Sie nachträglich bereut?

Maaßen: Das war eine Zusage gegenüber Otto Schily, als dieser als Bundesinnenminister mein Chef war. Er bat mich darum, das neue Zuwanderungsgesetz zu erarbeiten. Er hatte mich zum Projektleiter für dieses Zuwanderungsgesetz gemacht. Er sagte, nach einem Jahr könne ich wechseln. Es wurden dann aber sieben Jahre. Es waren die härtesten Jahre in meiner Zeit im Ministerium. Ich hatte die Zusage immer wieder bereut, wenn ich tief nachts nach der Arbeit nach Hause kam. Aber letztendlich bin ich mit der Arbeit doch zufrieden gewesen.

Warum ist es Ihnen wichtig, sich für die Reformierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzusetzen?

Maaßen: Es geht um viel mehr. Es geht darum, dass wir in Deutschland die Meinungsfreiheit und den Medienpluralismus schützen müssen. Beides sind unverzichtbare Voraussetzungen für das Funktionieren einer Demokratie. Wenn die Menschen sich nicht mehr trauen, das zu sagen, was sie denken, und wenn die Medien nicht mehr wahrhaftig und in aller Breite berichten, dann haben wir ein demokratisches Problem, weswegen wir die Stiftung gegründet haben. Ein Teilproblem ist da der öffentlich-rechtliche Rundfunk, bei dem wir der Meinung sind, dass er dem Medienstaatsvertrag nicht mehr genügt, da er unserer Einschätzung nach nicht mehr in aller Breite und Wahrhaftigkeit berichtet. Deswegen muss er reformiert werden. Eine Reform ist außerdem notwendig, weil die Architektur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus dem Jahr 1950, mit leichten Veränderungen nach der Wiedervereinigung, eigentlich überholt ist. Die Situation im Jahr 2023 ist eine völlig andere als im Jahr 1950. Deswegen braucht es eine Modernisierung.

Wie könnte eine Modernisierung Ihrer Meinung nach aussehen?

Maaßen: Ich glaube, das Entscheidende ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch wirklich dem Auftrag der Grundversorgung nachkommen muss. Zu dieser Grundversorgung gehört nicht, dass wir wie heute 69 öffentlich-rechtliche Hörfunksender und über 20 TV-Kanäle haben – zudem noch zahlreiche Webseiten. Das können die Leute auch anders bekommen, das ist nicht Grundversorgung, sondern aus meiner Sicht eine Überversorgung, wobei nicht die Kunden, sondern die Sender selbst nach eigenem Gutdünken entscheiden, ob sie wieder ein neues Spartenprogramm eröffnen. Da hat sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den letzten Jahrzehnten auch mit Unterstützung der Politik einen Bereich angeeignet, der ihm eigentlich nicht zukommt. Er soll lediglich eine Basisversorgung gewährleisten. Wenn die Bürger gerne mehr hätten, sollen sie es sich auf dem freien Markt kaufen. Das ist nicht Staatsaufgabe.

Was müsste eine solche Grundversorgung beinhalten?

Maaßen: Als Verfassungsjurist denke ich, entscheidend ist eine breite und wahrhaftige Berichterstattung, eine Kommentierung des Tagesgeschehens, weil nicht jeder Bürger aufgrund der eigenen Erfahrungen und seines Wissens in der Lage ist, alle Themen einzuordnen. Zudem eine kritische Begleitung der Politik. Das sind wichtige Bestandteile der Grundversorgung. Außerdem eine Grundversorgung im Bildungsbereich, die man über private Medien so nicht bekommen kann. Ich bin der Ansicht, Teile von Unterhaltungssendungen, Lifestyle und Sport sind nicht mehr Grundversorgung, denn die kann sich jeder anderswo besorgen.

Was stört Sie denn an ARD und ZDF maßgeblich?

Maaßen: Aus meiner Sicht ist eine Reformbereitschaft nicht da. Das haben wir schon bei den Skandalen über Misswirtschaft bei den Sendern gesehen, wie zum Beispiel bei der Intendantin des RBB, aber auch bei Skandalen über politisch einseitige oder unwahre Berichterstattung. Denken sie an die jüngsten Fälle, wo ARD-Journalisten ihre Kollegen als angebliche Kunden im Supermarkt interviewten und den Eindruck erweckten, es hätte sich um normale Bürger gehandelt. Die öffentlich-rechtlichen Medien werden fortlaufend bei Fehlverhalten und Misswirtschaft ertappt, aber das bleibt alles folgenlos, weil sie das aussitzen. Daher bin ich der Meinung, dass sie nicht reformierbar sind. Wir müssen im Grunde genommen noch einmal komplett neu anfangen.

Sie sagten, die Demokratie sei in Gefahr, wenn man für Äußerungen Konsequenzen fürchten müsste. Für welche Äußerungen muss man in Deutschland denn genau Konsequenzen befürchten und wie sehen die Konsequenzen aus?

Maaßen: Meinungsumfragen zufolge glauben rund 60 Prozent der Deutschen, sie könnten sich zu bestimmten politischen Themen nicht mehr äußern, ohne mit Benachteiligungen rechnen zu müssen. Dazu zählen die Themen Migration, Islam und in Teilen auch das Thema Gendern. Im Osten Deutschlands ist dieses Gefühl für die Einschränkung der Meinungsfreiheit noch viel stärker als in Westdeutschland. In Thüringen sagen mir die Leute, sie wollen nicht, dass das wiederkehrt, was schon mal war, dass man sich umschaut, um zu sehen, wer zuhören könnte und mitschreibt. Wenn sie dann wahrnehmen, dass Leute ihren Job verlieren, weil sie Mitglied einer Partei sind, die von der Mehrheit zwar nicht gemocht wird, die aber nicht verboten ist, wenn Leute ausgegrenzt werden wegen ihrer Position zur Migrationspolitik oder zu Corona, dann hat das ganz erhebliche Auswirkungen auf die Verfassungspraxis der Meinungsfreiheit in Deutschland.

Wie könnte der Staat denn Ihrer Meinung nach die freie Meinungsäußerung schützen?

Maaßen: Der Staat ist nach dem Grundgesetz und nach internationalen Verträgen verpflichtet, die Menschenrechte in Deutschland durchzusetzen. Er kann sich nicht zurücklehnen und so tun, als ob es ihn nichts anginge, wenn Menschen wegen der falschen Meinung ihren Job verlieren, wenn sie ausgegrenzt werden oder schlimmstenfalls in den Medien diffamiert werden. Er hat eine Verpflichtung, funktionierende Rahmenbedingungen zu schaffen, dass das nicht möglich ist. Es ist nicht ausreichend, dass es Grundrechte gibt, die zwar auf dem Papier stehen, an die sich aber bestimmte meinungsstarke gesellschaftliche Gruppen einfach nicht halten. Der Staat könnte die Menschenrechte besser schützen, wenn er wollte. Das zeigt nicht nur die Vergangenheit, wo es funktionierte, sondern der Staat kann, wie wir immer wieder sehen, Sanktionen erlassen, wenn man bestimmte Vorschriften nicht beachtet. Das sehen wir zum Beispiel bei der Gendergesetzgebung. Wenn man einen Menschen falsch anspricht, kann man mit Sanktionen rechnen. Genauso gut kann der Staat sanktionieren, wenn Menschen wegen ihrer Meinung oder der Mitgliedschaft in einer Partei ihren Job verlieren oder diffamiert und diskreditiert werden. Das könnte der Staat unter Strafe stellen. Der Staat ist verpflichtet, einen gesellschaftlichen Raum zu schaffen, in dem jeder Bürger, auch derjenige, der anderer Meinung ist, die Möglichkeit hat, sein Menschenrecht auf Meinungsfreiheit zur vollen Entfaltung zu bringen.

Angenommen der Staat würde sanktionieren, würde der Staat dann nicht die Handlungsfreiheit, ein anderes Grundrecht, des Unternehmers, der jemanden kündigt, wegen dessen Meinung, einschränken?

Maaßen: Ja, da haben Sie recht. Die Ausübung von Menschenrechten durch den einen kann die des anderen einschränken. Der Staat hat aber auch die Verpflichtung, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die Ausübung der Menschenrechte nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit oder der gesellschaftlichen Stellung der Betreffenden abhängig ist. Ein Unternehmer darf seine Stellung nicht dafür missbrauchen, die Menschenrechte seiner Beschäftigten einzuschränken, in dem er sagt, dass jeder, der das falsche Parteibuch, die falsche Meinung oder die falsche Nase hat, den Job verliert. Was Sie sagen, gilt dagegen für Religionsgemeinschaften oder Tendenzbetriebe. Möchte man für die katholische Kirche oder für eine politische Partei arbeiten, muss man deren Grundsätze akzeptieren. Sicherlich kann die SPD verlangen, dass jemand die Positionen der SPD unterstützen muss, wenn er von ihr beschäftigt werden will. Aber ein ganz normaler Unternehmer darf das nicht. Hier nehme ich aber wahr, dass dieser Grundsatz auch aufgrund politischen Drucks ausgehöhlt wird.

Kann eine, zum Beispiel rechtspopulistische, vielleicht sogar verfassungsfeindliche Meinungsäußerung eines Arbeitnehmers dessen Unternehmen im Kundenkontakt nicht auch schaden?

Maaßen: Grundsätzlich hat die Meinungsfreiheit Vorrang. Das gilt nicht nur für unbeliebte Meinungen, sondern auch für radikale oder extreme, so lange sie nicht verboten oder strafbar sind. Ich denke da an Beleidigung oder Volksverhetzung. Wir leben in einem freiheitlichen Staat, in dem auch Radikale und Extremisten Luft zum Atmen und zum Leben haben dürfen. Auch diese Menschen haben Menschenrechte und dürfen arbeiten. Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf, dass bei ihm nur verfassungstreue Leute arbeiten. Das kann nur der Staat von seinen Mitarbeitern verlangen, aber nicht der Industriekonzern, der Supermarkt oder der Paketzustelldienst. Allerdings kann ein Arbeitgeber verlangen, dass die politische Meinung zu Hause bleibt, also im Betrieb und gegenüber Kunden nicht politisiert wird.

Sie behaupten, der öffentlich-rechtliche Rundfunk berichte einseitig. Können Sie konkretisieren welche Sender oder Sendungen genau unausgewogen berichten?

Maaßen: Sicherlich. Ich bin der Auffassung, dass mittlerweile der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinen politischen Sendungen weitestgehend einseitig politisch links-grün berichtet. Kommentatoren aus dem konservativen Milieu findet man heute in öffentlich-rechtlichen Medien nicht mehr. Eigenen Angaben zufolge ordnen sich 92 Prozent der Volontäre der ARD als Anhänger der Grünen, der SPD und der Linken ein. Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung ist gegen das Gendern. In den öffentlich-rechtlichen Medien wird gleichwohl gegendert, obwohl sie es nicht dürfen, weil dafür keine Rechtsgrundlage besteht.

Darf die Person, wenn sie niemanden dazu zwingt, es ihr gleich zu tun, nicht selbst entscheiden, ob sie gendert?

Maaßen: Es kommt darauf an. Im Privatleben darf jeder sprechen, wie er will. Etwas anderes ist es, wenn ich im öffentlichen Dienst arbeite. Und dazu zählen auch die Rundfunkanstalten. Es ist nicht Privatsache des Journalisten, wie er die Nachrichten vorträgt. Die Sprache ist Deutsch und nicht Genderdeutsch. Und es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass er aufgrund seiner persönlichen Entscheidung gendert. Solange es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, verhält sich der Journalist rechtswidrig, wenn er in Sendungen gendert. Außerhalb des Studios, in der Kantine oder bei Selbstgesprächen auf der Toilette darf er gendern, wie er will.

Warum haben Sie sich in der Dokumentation des ZDF vor ein paar Wochen nicht geäußert?

Maaßen: Mir war von Anfang an klar, dass es sich nicht um eine Dokumentation über mich handelt, sondern um einen linken Hass- und Agitationsfilm gegen mich. Mit Menschen, die ein solches Machwerk gegen mich produzieren, arbeite ich nicht zusammen.

Aber was war rein inhaltlich falsch?

Maaßen: Wir können den Film gerne sezieren. Die Aussagen zu meiner Rolle über den Guantanamo-Häftling Kurnaz sind falsch. Falsch sind auch die Behauptungen, ich würde Verschwörungstheorien verbreiten. Schlimmer ist noch, dass in dem Film jede Kritik an den bestehenden Zuständen, zum Beispiel an der Migrationspolitik, als etwas Anstößiges oder Verfassungsfeindliches geframt wird. Auch die Behauptung, ich hätte mich rechtsextrem geäußert, ist falsch.

Das heißt, Ihre Aussage „Nach grün-roter Rassenlehre, sind Weiße eine minderwertige Rasse“, ist nicht rechtsextrem?

Maaßen: Nein. Ich werfe anderen vor, sich rassistisch zu äußern. Ist ein Ankläger rechtsextrem, weil er anderen vorwirft, rassistisch zu sein? Nein, nicht der Ankläger ist rechtsextrem, weil er das Wort Rassismus in den Mund genommen hat, um das Verhalten von anderen zu kennzeichnen. Sie sollten sich mit meinen Argumenten und mit der kruden rassistischen Ideologie der Antideutschen beschäftigen.

Aber hinter den Aussagen der letzten Zeit, wie Ihrem Tweet, die führenden Kräfte im politisch-medialen Raum hätten als Stoßrichtung eliminatorischen Rassismus gegen Weiße, stehen Sie nach wie vor?

Maaßen: Die politische Linke will die ungesteuerte Massenzuwanderung, wobei Flüchtlingsschutz oder die Zuwanderung von Fachkräften allenfalls Vorwände sind. In links-grünen Kreisen wird offen gesagt, dass die Massenzuwanderung der „Enthomogenisierung“ dient. Um das einordnen zu können, muss man verstehen, was der ideologische Hintergrund ist. Axel Steier, eine maßgebende Person der grün-linken „Seenotretter“ hatte das ziemlich freimütig auf Twitter erklärt. Nach seinem Weltbild würde es in Zukunft keine „Weißbrote“ – das sind die ethnischen Deutschen – mehr geben. Sie würden aussterben. Durch die Migration erfolge die „Enthomogenisierung“ der „Weißbrote“ und damit werde die Evolution beschleunigt. Derartige Aussagen sind kein radikaler Unsinn eines bekifften Grünen, sondern sind ein zentrales Element der Ideologie der sogenannten Antideutschen in den linken Parteien und korrespondiert auch mit Elementen der Woke-Ideologie.

Das bedeutet, dass Sie glauben, die Führungskräfte in Politik und Medien möchten aufgrund bestimmter biologischer Nachteile hellhäutige Menschen auslöschen?

Maaßen: Es geht nicht darum, was ich glaube, sondern um die Politik, die von diesen Leuten vertreten wird. Wenn extremistische Antideutsche der Auffassung sind, aus ideologischen Gründen dürfe es in 50 Jahren keine Menschen mit heller Hautfarbe mehr geben, ist dies rassistisch.

Also denken Sie, dass bei den Grünen und der SPD Rassisten sind?

Maaßen: Wer sich rassistisch äußert, ist ein Rassist.

Aber denken Sie das?

Maaßen: Ich bitte Sie, wir wollten ja ein Interview führen – kein Verhör.

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