Gemeinderat

Von Kita bis Friedhof: Gebührenerhöhungen treffen viele Bereiche

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Andreas Lin
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Symbolbild. © dpa

Schwetzingen. Wenn in Gemeinderatssitzungen von Anpassungen und Satzungsangelegenheiten die Rede ist, heißt das meistens, dass etwas teurer wird. Gleich ein ganzes Bündel dieser Erhöhungen beschloss der Schwetzinger Rat am Mittwochabend. Der Großteil sah diesen Schritt als unabdingbar an, weil sonst die Lücke im Haushalt nicht geschlossen werden könne (wir berichteten). Die Alternative wären Abstriche bei den freiwilligen Leistungen im Bereich Vereine, Kultur, Schwimmbad oder Klimaschutz. „Aber da wollen wir nicht kürzen“, betonte Oberbürgermeister Dr. René Pöltl und ergänzte, dass die Mehrkosten schließlich auch alle Mitglieder am Ratstisch träfen. Wir haben noch einmal alle Positionen zusammengefasst:

Grundsteuer B: Der zuletzt vor zehn Jahren erhöhte Hebesatz B steigt von 400 auf 460 Prozent, was ein Steigerung von 15 Prozent bedeutet. Dadurch rechnet die Stadt mit Mehreinnahmen von rund 530 000 Euro.

Gewerbesteuer: Sie wurde ebenfalls 2011 letztmals erhöht und steigt jetzt von 380 auf 420 Prozent (+10,5%). Hierdurch sollen etwa 835 000 zusätzlich in die Stadtkasse kommen.

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Volker Widdrat
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Parkgebühren: Auf dem Alten Messplatz bleibt die erste halbe Stunde weiterhin kostenfrei. Nach deren Ablauf ist nach einer geringen Kulanzzeit mit der anfangenden Stunde eine Gebühr von 1,80 Euro fällig. Für die restlichen Parkplätze in der Innenstadt ist für die erste halbe Stunde ein Betrag von 80 Cent zu bezahlen, danach für die angefangene Stunde sowie jede weitere 1,80 Euro. Auch in den Parkhäusern Wildemann- und Marstallstraße sowie Schlossgarage wird es teurer: Auch hier wird nach dem Modell 80 Cent/1,80 Euro verfahren werden.

Dauerstellplätze: Diese Nutzung in den beiden erstgenannten Parkhäusern steigen jeweils um zehn Euro pro Monat. Je nach Nutzungsdauer (fünf, sechs oder sieben Tage pro Woche) kostet dies künftig in der Marstallstraße 43, 45 oder 48 Euro, in der Wildemannstraße generell 45 Euro.

Anwohnerparkausweise: Sie sollen ab 2022 jährlich 20 Euro kosten.

Hundesteuer: Hier ist die Steigerung immens: Ersthunde kosten künftig 102 Euro (bisher 72), Zweithunde 204 (vorher 144 Euro). Für sogenannte Listenhunde steigt die Gebühr von 360 auf 600 Euro, für ein zweites Tier dieser Art von 600 auf 1020 Euro. Damit liegt Schwetzingen aber noch hinter den Städten Mannheim, Heidelberg, Sinsheim und Weinheim. So sollen Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt in Höhe von 30 000 Euro generiert werden. Steuerbefreiungen gibt es für Assistenzhunde (generell) und Vierbeiner aus Tierheimen (ein Jahr). Menschen mit geringem Einkommen (Grundsicherung) können eine 50-prozentige Reduzierung beantragen.

Wettbürosteuer: Diese wird neu eingeführt – und zwar mit einem Steuersatz von drei Prozent auf den tatsächlichen Wetteinsatz. Laut dem baden-württembergischen Städtetag sei pro Wettbüro mit mindestens 10 000 Euro Mehreinnahmen im Jahr zu rechnen. Im Falle von Schwetzingen wären das 30 000 Euro.

Vergnügungssteuer: Das betrifft die Spielgeräte, deren Steuersatz zuletzt auf 20 Prozent erhöht wurde. Jetzt wird er auf 27 Prozent angehoben. Im Vergleich: Mannheim liegt bei 29, Oftersheim und Brühl nur bei 15 Prozent. „Das sind die einzigen beiden Anpassungen, bei denen wir keinerlei Bauchschmerzen haben“, sagte Sarina Kolb (CDU).

Außerschulische Betreuung: Hier wird es ab dem 1. Januar zu einer Steigerung von zehn Prozent kommen, danach alle zwei Jahre um drei Prozent. Auch hier wird es sozialverträgliche Lösungen geben. Der Kostendeckungsgrad habe zuletzt in diesem Bereich nur noch bei 44 Prozent gelegen, teilt die Verwaltung mit.

Kita-Gebühren: Diese Erhöhung gilt für die städtische Einrichtung Spatzennest. Der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag einer zehnprozentigen Erhöhung fand beim Gemeinderat keine Zustimmung. So einigte man sich auf ein ähnliches Modell wie bei der Grundschulbetreuung: Sechs Prozent ab 2022, danach im Zweijahresrhythmus drei Prozent. Die SPD lehnt Kita-Gebühren generell ab (wir berichteten) und hätte sich dafür eine stärkere Erhöhung bei den Parkgebühren für die Dauer von zwei bis vier Stunden gewünscht: „Damit hätte man einen Großteil für die Anpassung der Kita-Gebüren kompensieren können“, sagt Simon Abraham. Dazu sagte Carsten Petzold: „Auch wir Schwetzinger Freie Wähler wollen und wollten möglichst kostenfreie Kindergärten, aber wir stellen auch die Frage, wer bezahlt das und wie? Vom Land oder gar Bund wird nichts kommen und kam bisher auch nichts.“

Gebühren für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte: Hier wird eine monatliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 196 Euro für Erwachsene (bisher 145) und 147 Euro (vorher 109) fällig. Dies entspreche einem Kostendeckungsgrad in Höhe von 72 Prozent. Für Selbstzahlende soll es eine Reduzierung geben.

Friedhofsgebühren: Hier wird es eine umfassende Überarbeitung geben, vor allem was die Systematik des Gebührenverzeichnisses betrifft. Die Grabnutzungsgebühren steigen zwar sehr stark an. Aber mit dem neuen Verzeichnis gebe es eine übersichtliche Möglichkeit, die einzelnen Teilleistungen zusammenzustellen, was zu einer höheren Transparenz führe, teilte die Verwaltung mit.

Redaktion Stv. Redaktionsleiter + Lokalsportchef Schwetzinger Zeitung

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