Winter

Wann muss ich Schnee schippen? Das müssen Eigentümer und Mieter beachten

Schnee und Regen auf kaltem Boden können Gehwege in Rutschbahnen verwandeln. Bis wie viel Uhr muss man Schnee räumen? Und wie oft muss man Schnee schippen? Fragen und Antworten

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Christoph Jänsch
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Ein Mann schaufelt in Kordel, Rheinland-Pfalz, Schnee von der Straße. © Harald Tittel

Wenn Regen oder Nebel auf gefrorene Wege trifft, wird es glatt - und zwar richtig. Dann sind Grundstückseigentümer und auch Mieter gefragt, die Gefahrenstellen rund um ihr Haus schnell zu beseitigen - ansonsten kann es teuer werden.

Bis wieviel Uhr muss man Schnee räumen?

Denn Eigentümerinnen und Eigentümern eines Grundstücks obliegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass das Grundstück, der Eingangsbereich und ans Grundstück angrenzende Gehwege gefahrlos passierbar sind. Und zwar werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr, so der Immobilienverband Deutschland (IVD).

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Nicolai Lehnort
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Dafür sollte etwaiger Schnee geräumt und bei Glätte entsprechend gestreut werden - bei Bedarf auch mehrmals am Tag. Bei Glatteisbildung besteht sogar eine sofortige Streupflicht. Hat die erste Streuung ihre Wirkung verloren, ist nachzubessern.

Wie oft muss man Schnee schippen? 

Grundsätzlich muss man dafür sorgen, dass die Wege sicher sind. Das heißt, fällt Schnee auch während des Tages, muss man erneut Schnee schippen. 

Darf man Salz verwenden? 

Salz sollte dabei übrigens nicht zum Einsatz kommen, rät Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen. Aufgrund seiner schädigenden Auswirkung auf Pflanzen, Böden und Grundwasser ist der Einsatz von Salz als Streumittel in den allermeisten Kommunen verboten. Erlaubt sind hingegen Sand, Asche, Splitt oder Granulat.

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Pascal Eichner, Elena Zompi
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In welcher Breite der Gehweg vor dem Haus gefahrfrei passierbar sein muss, legen die Kommunen fest. Laut Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer des Eigentümerverbands Haus & Grund Hessen, sind 80 Zentimeter bis 1,50 Meter üblich. Der Zugang zur eigenen Haustüre oder Garage muss nur auf einer Breite von rund 50 Zentimetern gefahrlos begehbar sein.

Muss ich als Mieter Schnee räumen, wenn es schneit? 

Werden die Gefahrenstellen nicht beseitigt, machen Eigentümerinnen und Eigentümer sich schadenersatzpflichtig, sollten Passanten stürzen.

Mieterinnen und Mieter sind übrigens ebenfalls oft in der Pflicht - immer dann, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht auf die Mietparteien übertragen. Ein prüfender Blick in den Mietvertrag gibt Aufschluss.

Brauche ich eine spezielle Versicherung? 

Passiert tatsächlich etwas, weil Eigentümer oder Mieter ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, können Privathaftpflichtversicherte mit dem Schutz ihres Anbieters rechnen, so der Bund der Versicherten (BdV). Die Police steht zum einen bei berechtigten Schadenersatzforderungen ein und wehrt andererseits unberechtigte Forderungen ab.

Eigentümerinnen und Eigentümer eines unbebauten Grundstücks oder jene, die die Verkehrssicherungspflicht nicht an ihre Mietparteien übertragen haben, sollten prüfen, ob die Privathaftpflichtversicherung ausreicht. Der BdV weist darauf hin, dass für den umfassenden Schutz in solchen Fällen oft eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig ist.

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Schnee in Mannheim

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Übrigens: Auch die Beseitigung von möglichen Schneemassen auf dem Dach oder Eiszapfen an Dachvorsprüngen gehört zu den Pflichten von Eigentümerinnen und Mietern, so der IVD. Wo das gefahrlos möglich ist, sollten Betroffene selbst tätig werden. Wenn nicht, können Fachleute helfen - zum Beispiel von einer Dachdeckerfirma.

Kann ich die Kosten für externe Dienstleistungen wie Hausmeister steuerlich absetzen?

Wer für das Räumen, Streuen oder Eiszapfenbeseitigen einen Dienstleister beauftragt, kann Teile der Kosten von der Steuer absetzen, teilt die Lohnsteuerhilfe Bayern mit. Der Winterdienst gilt als haushaltsnahe Dienstleistung. Berücksichtigt werden in der Steuererklärung allerdings nur 20 Prozent der Kosten, höchstens aber 4000 Euro. Materialkosten für das Streugut müssen selbst getragen werden, absetzbar sind nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten.

Bei Eigentümern, die die Kosten für den Winterdienst über die Nebenkostenabrechnung an ihre Mieter weiterreichen, profitieren ausschließlich die Mieter von der Steuerersparnis.

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