B 39

Closwegbrücke in Speyer wird endlich fertig

Die Baustelle in Speyer-Süd endet nach elf Monaten Bauzeit. Das Bauwerk stellt die wichtigste Verkehrsverbindung zwischen Vogelgesang und der Innenstadt dar.

Von 
Marcus Oehler
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Noch fehlt das letzte Stück Fahrbahnbelag: Der Neubau der Closwegbrücke über die Bundesstraße 39, die das Stadtgebiet (im Hintergrund) mit dem Stadtteil Vogelgesang verbindet, ist fast fertig. © Matthias Mühleisen

Speyer. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) mit Sitz in Speyer informiert darüber, dass die Erneuerungsarbeiten der Closwegbrücke nahe der B 39-Abfahrt Speyer-Süd in Kürze zum Abschluss kommen. Die noch ausstehenden Asphaltarbeiten sowie einige Restarbeiten werden in der kommenden Woche abgeschlossen. Von daher wird die neue Brücke nach einer Bauzeit von rund elf Monaten voraussichtlich Ende der Woche wieder für den Verkehr freigegeben.

Das im Jahr 1966 erbaute Bauwerk stellte die wichtigste Verkehrsverbindung zwischen dem Stadtteil Vogelgesang und der Innenstadt dar. Aufgrund des Schadensumfangs und den wachsenden Anforderungen an Brückenbauwerke war eine wirtschaftliche Instandsetzung der alten Brücke nicht mehr möglich, sodass diese durch einen Neubau ersetzt werden musste.

Vollsperrung in Speyer notwendig

Während der Bauarbeiten wurde der Closweg im Bereich der Brücke bis zur Fertigstellung der gesamten Maßnahme für den Verkehr voll gesperrt. Hierfür wurde eine innerörtliche Umleitungsstrecke eingerichtet. Die Bundesstraße 39 musste während der gesamten Bauzeit an drei Wochenenden voll gesperrt werden. Hierzu wurde der Verkehr großräumig über die B 39, L 722, A 61 und die B 9 umgeleitet. Ansonsten konnte der Verkehr auf der B 39 mit eingeschränkter Fahrbahnbreite ungehindert fließen.

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Die gesamten Baukosten der Erneuerungsmaßnahme belaufen sich auf rund 1,9 Millionen Euro. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland. Der Landesbetrieb Mobilität bedankt sich bei den Anwohnern sowie den Verkehrsteilnehmern für das während der Bauzeit aufgebrachte Verständnis hinsichtlich der entstandenen Lärmbelästigungen sowie den durch die Sperrungen verbundenen Verkehrsbehinderungen.

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