Prozess

Mannheimer Messerattentat: BND soll Erkenntnisse zu russischen Suchanfragen offenlegen

Der Staatsschutzsenat in Stuttgart will die neuen Spuren im weiteren Verlauf des Verfahrens aufarbeiten und fordert Informationen vom Bundesnachrichtendienst.

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Agnes Polewka
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Herbert Anderer (Zweiter von links), Vorsitzender Richter, wies gleich zu Beginn des Prozesstages auf Rechercheergebnisse des ZDF hin. © picture alliance/dpa

Stuttgart. Anschläge in Deutschland: „Auffällige russische Suchanfragen“, „Steckt Putin hinter dem Mannheimer Messermord von Mannheim?“, und „Spuren führen nach Russland“ – am Montag hat eine kaum fassbare Nachricht Schlagzeilen gemacht. Und unter dem Eindruck dieser Schlagzeilen ist am Dienstag der Prozess um das Messerattentat vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart fortgesetzt worden.

Der Vorsitzende des Staatsschutzsenats am OLG, Herbert Anderer, in Stuttgart wies gleich zu Beginn des Prozesstages auf Rechercheergebnisse des ZDF hin. Demnach soll es in Russland schon Tage vor dem Mannheimer Messerattentat auffällige Suchanfragen im Internet gegeben haben. Ein Datenprofiler fand im Auftrag des Senders heraus: Rund einen Monat vor der Tat sollen Personen im Netz nach einem „Terroranschlag in Mannheim“ gesucht haben. Außerdem verzeichnete Google russische Suchanfragen nach „Anschlag in Deutschland“, „Michael Stürzenberger Anschlag“ oder „Michael Stürzenberger erstochen“.

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Deshalb sollen das Landeskriminalamt und der Bundesnachrichtendienst (BND) dem Staatsschutzsenat nun alle sämtlichen Erkenntnisse, die den Behörden dazu vorliegen, offenlegen. Der Senat werde sich mit allen Erkenntnissen befassen, die sich auf die „Schuld oder die Rechtsfolgeprüfung“ auswirken, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Anderer am Dienstag. Ende Mai könnten die Spuren, die Täterwissen in Russland andeuten, erstmals in Stuttgart thematisiert werden.

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