Unlauterer Wettbewerb

Landgericht Mannheim weist Klage von Daimler Truck gegen Scania ab

Nun ist das Urteil gefallen: Daimler Truck unterliegt im Streit um Luftwiderstandswerte seinem schwedischen Konkurrenten Scania. So fallen die ersten Reaktionen aus.

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Alexander Jungert
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Modell eines Actros von Mercedes-Benz vor der Auslieferung zum Kunden. © Daimler Truck AG

Mannheim. Niederlage für Daimler Truck vor dem Mannheimer Landgericht: Die 14. Zivilkammer hat die Klage gegen Scania abgewiesen (Az. 14 O 68/24). Das wurde bei einem Verkündungstermin am Mittwochmorgen bekannt gegeben.

Daimler Truck hatte dem schwedischen Konkurrenten Scania vorgeworfen, Luftwiderstandswerte der Fahrzeuge entgegen der EU-Vorgaben zu ermitteln. Deshalb sollen die dokumentierten CO2-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte nicht korrekt gewesen sein, zudem auffallend niedriger als bei anderen Herstellern. Daimler Truck reichte daraufhin Klage wegen unlauteren Wettbewerbs ein.

Unterschied zu den „Diesel-Fällen“

Damit ist der schwäbische Konzern mit großem Standort in Mannheim nun gescheitert. Das Landgericht stellte bei der Urteilsbegründung klar: Scania sei es von der niederländischen Typenzulassungsbehörde gestattet worden, den Luftwiderstandswert zur Berechnung zu nutzen. Auch Scania selbst hatte im Januar vor Gericht argumentiert, die Zulassungsbehörde habe den Wert festgehalten und zertifiziert – unter Nutzung zugelassener Spielräume.

Die Frage, ob dieser Wert korrekt ermittelt worden ist, steht auf einem anderen Blatt und kann – so die Auffassung der Kammer – nicht durch das deutsche Wettbewerbsgericht geprüft werden. Das Gericht erklärte zudem, anders als bei den bekannten „Diesel-Fällen“ gehe es hier nicht darum, dass Fahrzeuge EU-Vorgaben oder Grenzwerte nicht eingehalten hätten; sondern eben darum, ob Werte korrekt berechnet worden seien.

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Scania, Teil der Traton Group, die wiederum zu Volkswagen gehört, fühlte sich bestätigt durch den Ausgang des Verfahrens. „Wir sind von dem Urteil nicht überrascht, da wir immer davon überzeugt waren, dass unsere Position rechtlich und sachlich korrekt war“, teilte ein Konzernsprecher mit.

Eine Sprecherin von Daimler Truck erklärte: „Wir haben die Entscheidung des Landgerichts Mannheim zur Kenntnis genommen. Wir warten auf die schriftliche Urteilsbegründung und prüfen, ob wir Rechtsmittel erheben.“

Heißt: Daimler Truck könnte gegen das Urteil Berufung einlegen. Dann müsste sich das Oberlandesgericht in Karlsruhe mit dem Fall befassen.

Erste Verhandlung am Landgericht Mannheim vor drei Monaten

Der Streit wurde seit Ende Januar am Mannheimer Landgericht ausgetragen. Zum Auftakt hatte jede Seite mehrere Anwältinnen und Anwälte mitgebracht. Die Verhandlung wurde öfter unterbrochen, weil sich das Gericht beraten musste. Lange ging es um Anträge von Daimler Truck, um Schriftsatznachlässe, um Streitgegenstandsprobleme, um Verordnungen der Europäischen Union. Der Verkündungstermin sollte ursprünglich am 28. Februar stattfinden, wurde allerdings zweimal verschoben.

Dass Mannheim Schauplatz gewesen ist, liegt daran, dass in solchen Streitfällen der sogenannte fliegende Gerichtsstand gilt. Grundsätzlich können Klagen also überall in Deutschland geltend gemacht werden. Die Nutzfahrzeuge der beklagten Seite, also Scania, werden zudem bundesweit vertrieben, damit auch im Gerichtsbezirk des Landgerichts Mannheim.

Redaktion berichtet aus der regionalen Wirtschaft

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