Gemeinderat

Kampfhundesteuer in Altlußheim: Neue Abgabe sorgt für Diskussionen

Der Altlußheimer Gemeinderat wird in seiner Dezembersitzung den Haushaltsplan 2025 vorstellen, der unter anderem die Einführung einer Kampfhundesteuer und eine Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Spielautomaten vorsieht.

Von 
Andreas Wühler
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Bild eines als gefährlicher Kampfhund eingestuften American Staffordshire Terrier.

© dpa

Altlußheim. Wenn sich das Jahr dem Ende zuneigt, der Gemeinderat zu seiner Dezembersitzung zusammenkommt, dann stehen traditionell die Zahlen im Mittelpunkt. So auch am Dienstag, 10. Dezember, wenn Bürgermeister Uwe Grempels den Haushaltsplan 2025 zusammen mit dem Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Wasserwerk einbringt.

Doch schon die Tagesordnungspunkte vor der Einbringung stehen im Zeichen des kommenden Haushaltsjahres – der Gemeinderat wird einige Beschlüsse fassen, die Einnahmenseite des Haushalts zu stärken. Was bei der Einführung einer Kampfhundesteuer jedoch nur ein untergeordnetes Motiv ist. So wie die Hundesteuersatzung in erster Linie ein lenkendes Instrument ist, so soll auch die Kampfhundesteuer der Regulierung dienen.

Kampfhundesteuer und Vergnügungssteuer im Fokus

1992 wurde die Hundesteuer letztmals in der Gemeinde angepasst, für den Ersthund sind 96 Euro im Jahr zu zahlen, eine Kampfhundesteuer wurde nicht erhoben. Dies soll sich nun ändern, der Gemeinderat soll über die Einführung einer solchen beraten. Von der Verwaltung vorgeschlagen ist ein Steuersatz von 600 Euro für den ersten, von 1200 Euro für jeden weiteren Kampfhund. Das Aufkommen aus der Hundesteuer würde sich damit um lediglich 3000 Euro erhöhen.

Auch bei der Änderung der Vergnügungssteuersatzung, sprich der Erhöhung der Besteuerung auf Spielautomaten, stehen nicht die finanziellen Aspekte, sondern die Lenkungsfunktion im Mittelpunkt. Seit 2010 wird die Bruttokasse der Geldspielgeräte mit zehn Prozent besteuert, 2016 wurde der Satz auf 15 Prozent erhöht, nun steht eine weitere Erhöhung auf dann 20 Prozent auf der Tagesordnung.

Wassergebühren steigen: Kostendeckung im Blick

Beim nächsten Tagesordnungspunkt, der Anpassung der Wassergebühren, handelt es sich um eine kostendeckende Einrichtung, die Gebühren sind zeitnah zu erhöhen, sodass es nicht zu Unterdeckungen kommt. Aus der neuen Kalkulation der Kosten ergibt sich eine Gebühr von 1,38 Euro je Kubikmeter Wasser. Der Satz würde damit von 1,27 Euro um elf Cent je 1000 Liter steigen, bliebe jedoch weiterhin sehr günstig.

Geplant wird der Haushalt 2025 mit einem negativen ordentlichen Ergebnis von knapp über einer Million Euro. Was, wie Bürgermeister Uwe Grempels feststellt, keine Neuerung ist. Auch in den Vorjahren wurde mit einem negativen Ergebnis kalkuliert, am Ende des Jahres stand in der Regel ein positives Ergebnis. Zumindest bis zum Haushaltsjahr 2023.

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Für das kommende Jahr plant die Verwaltung mit ordentlichen Erträgen von rund 19,8 Millionen Euro – Gewerbesteuer und Anteil an der Einkommenssteuer steigen deutlich. Gleichzeitig erhöhen sich die ordentlichen Aufwendungen auf 20,8 Millionen Euro – allein die Personalkosten klettern auf 6,7 Millionen Euro. Gleichzeitig erhöhen sich die Finanzumlagen, die Gemeinde muss deutlich mehr abführen.

Kinderbetreuung belastet Gemeindefinanzen erheblich

Wie die Verwaltung vorrechnet, entfallen mittlerweile allein auf die Betreuung der Kinder bis sechs Jahre rund 5,8 Millionen Euro – 28 Prozent der Gesamtaufwendungen des Haushalts. Abzüglich der Einnahmen bleibt ein ungedeckter Aufwand von fast drei Millionen Euro, den die Gemeinde allein zu tragen hat.

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Im Finanzhaushalt stellt die Rest-Investition von 2,5 Millionen Euro in die Erweiterung der Schule, das Gesamtvolumen liegt bei sechs Millionen Euro, den größten Brocken dar. Insgesamt sind Investitionen in Höhe von vier Millionen Euro geplant, die durch einen Kredit in gleicher Höhe finanziert werden sollen.

Beschließen wird der Rat über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk, für den er zuvor schon den Wasserzins erhöht hat, über eine Änderung des Bekanntmachungsorgans und über die Einführung eines Fahrrad- und E-Bike-Leasings in der Verwaltung.

Bekanntgaben, Mitteilungen und Anfragen schließen den öffentlichen Teil der Sitzung ab, zu dem die Bevölkerung eingeladen ist.

Redaktion Zuständig für die Verwaltungsgemeinschaf

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