Kontrolle

Brühler Gastwirte erhalten bei Kontrolle gute Zeugnisse

Die Polizei, der Zoll sowie das kommunale Ordnungsamt und die Kreisbehörden nehmen die Arbeit der Gastronomen aus Brühl unter die Lupe. Bei der gemeinsamen Aktion werden jedoch kaum Missstände gefunden.

Von 
Ralf Strauch
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Den Brühler Gastronomen sehen überraschend Polizei, Zoll, kommunales Ordnungsamt und Kreisbehörden bei einer gemeinsamen Kontrolle in Töpfe. Dabei zeigt sich ein insgesamt positives Bild der örtlichen Wirtschaften. © dpa

Brühl. Im Grunde freuen sich die Gastronomen, wenn sich die Tür öffnet und überraschend eine große Schar an Menschen das Lokal betritt. Sind jedoch die meisten dieser Besucher in Uniform, dann sieht die Sache etwas anders aus – Kontrolle. Selbst wenn gefühlt alles in Ordnung ist, neigt man dann zu weniger Begeisterung.

Zwölf Restaurant- und Gaststättenbetriebe in Brühl werden unter die Lupe genommen

So ging es zwölf Gastwirten in der Hufeisengemeinde Anfang der Woche, denn in einer gemeinsamen Aktion von Polizeiposten Brühl, dem Zoll und dem kommunalen Ordnungsamt und den zuständigen Landratsmitarbeitern fand eine behördenübergreifende Kontrolle von Restaurant- und Gaststättenbetrieben in Brühl und Rohrhof statt. Im Einsatz waren fünf Polizeibeamte des Polizeipostens Brühl und des Polizeireviers Neckarau, acht Beamte des Zolls sowie fünf Mitarbeiter der Ordnungsbehörden.

Da staunten die übrigen Gäste der Lokale nicht schlecht, als diese zahlenmäßig starke Truppe plötzlich im Gastraum auftauchte, denn natürlich wird während der üblichen Öffnungszeiten kontrolliert. Schwerpunkte der Kontrollen waren laut Jochen Ungerer, Leiter des Brühler Ordnungs- und Hauptamtes, die Überprüfung der Einhaltung verschiedener gaststättenrechtlicher Vorschriften, des Jugendschutz- und Landesnichtraucherschutzgesetzes sowie Verstöße in Sachen Schwarzarbeit, Hygienebestimmungen, Brandschutz und Glücksspiel.

Die Kontrollen zeigten, so melden es die beteiligten Behörden, dass insbesondere der Jugend- und Nichtraucherschutz in einigen Brühler Gaststätten ein gravierendes Problem darstellen. Rauchen ist nur in inhabergeführten Gaststätten gestattet. Die Räume müssen gekennzeichnet sein und der Zutritt ist ab 18 Jahren erlaubt. Die Abgabe von zubereiteten Speisen darf lediglich als untergeordnete Nebenleistung erbracht werden – es dürfen also keine oder lediglich kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.

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Auch bei der Einhaltung der Vorgaben zur Speisenkartengestaltung mit Konservierungsstoffen und Allergenen müsse, so das Fazit der Beamten, in einigen Betrieben nachgebessert werden. „Leider fielen Objekte auf, die trotz erlaubtem Rauchens noch warme Speisen anboten. Da dies laut Gesetz nicht zulässig ist wurde der Verkauf untersagt“, heißt es weiter.

Doch ein dickes Plus gibt es seitens der kommunalen Prüfer bei der Bilanzierung der Kontrolle in einer Hinsicht: Bei den Brühler Speisegaststätten ergaben sich bei der Sauberkeit und Hygiene keine Auffälligkeiten. „Hier wurden teilweise sehr gute Ergebnisse erzielt und dies muss auch lobend erwähnt werden“, unterstreicht Ungerer. Nur bei einem Objekt seien in Sachen Sauberkeit, Hygiene, Preisauszeichnung, Lebensmittelhaltung, Lagerhaltung und Kühlung erhebliche Mängel festzustellen, bedauert er. In dieser Gaststätte würde nun durch den Wirtschaftskontrolldienst weiter ermittelt und es „werden Konsequenzen folgen“.

Bei der Überprüfung der Brandschutzvorschriften in den Gaststätten sei vor allem aufgefallen, dass die vorgeschriebenen Feuerlöscher zwar vorhanden gewesen seien, aber Prüfsiegel abgelaufen waren. Auch seien in manchen der gemeinschaftlich überprüften Lokale keine Feuerdecken vorhanden gewesen, kritisieren die zuständigen Stellen.

Es gab aber auch überraschende Erkenntnisse für die Kontrolleure: Ein Besitzer nutzte demnach nämlich ein angrenzendes Gebäude, das eigentlich nicht zu seiner Konzession gehörte. „Hier werden weitere Ermittlungen durch das Landratsamt aufgenommen“, unterstreicht Ungerer.

Beim Thema Schwarzarbeit werden die Behörden nur vereinzelt fündig

Der Zoll, der sich bei dieser Kontrolle auf die Bereiche Schwarzarbeit und Lohnabrechnungen konzentriert hatte, wurde ebenfalls in einzelnen kontrollierten Betrieben fündig. In diesem Zusammenhang sollen nun weitere Ermittlungen aufgenommen werden – es werden also die Bücher die Gastronomen sehr genau überprüft.

Was bedeuten die Ergebnisse für die Wirte? In den minder schweren Verstößen bekommen die jeweiligen Betriebe nun Zeit zur Nacharbeit, um kleinere Missstände zu beheben. „Doch der eine oder andere wird jetzt noch Post von den jeweiligen Behörden bekommen“, sagt Ungerer. Eine sofortige Reaktion, also eine unmittelbare Schließung der gastronischen Betriebe zum Schutz der Gäste, sei aber absolut nicht nötig gewesen.

„Wir danken den Restaurant- und Gaststättenbetrieben für die kooperative Zusammenarbeit und den Gästen für ihr Verständnis während der Durchführung der Kontrollen“, hebt Ungerer hervor. Lediglich ein Gastwirt habe sich etwas aufbrausend angesichts des Einsatzes in Brühl gezeigt, alle anderen hätten die Behördenvertreter bei ihrer Arbeit unterstützt.

„Als Fazit der Kontrollen bleibt, dass auch zukünftig regelmäßige ähnliche Aktionen erforderlich sind, damit die Vorgaben des Verbraucherschutzes sichergestellt werden können“, betont der Leiter des Haupt- und Ordnungsamtes im Brühler Rathaus. Positiv aus Sicht der Kunden sei seines Erachtens, dass mehrere Objekte bei den Kontrollen ganz ohne Beanstandung gewesen seien und dass im Bereich der Hygienevorschriften nur ein gravierender Fall zu verzeichnen war, so Ungerer, „also: guten Appetit!“.

Redaktion

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