Gemeinderat

Campingplatz Kollerinsel: Brühler Rat gibt Go für Änderungen im Bebauungsplan

Die Mehrheit der Brühler Kommunalpolitiker ist einverstanden mit dem Ändern des Bebauungsplans für den Campingplatz auf der Kollerinsel, wo weitere kleine Häuschen entstehen sollen.

Von 
Markus Müller
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Auf dem Campingplatz im Süden der Kollerinsel steigt der Wunsch nach festen Häuschen statt, wie auf diesem Archivbild, Zelten und Wohnwagen. © PR-Video

Brühl. Die Menschen mögen es allgemein bequemer. Die Nutzer des Campingplatzes im Süden der Kollerinsel sind da keine Ausnahme. Sie wünschen sich immer öfter feste Campinghäuschen, damit sie nicht mehr mit dem Wohnwagen anreisen oder ein Zelt mitbringen müssen. Diesem Wunsch möchte der Betreiber entsprechen, indem er sechs weitere dieser kleinen Häuschen auf dem Gelände errichtet. Um das rechtlich abzusichern, soll der Bebauungsplan erneut angepasst werden. Diese dritte Änderung beschäftigt den Brühler Gemeinderat bereits seit Jahren und spaltet die Gemüter. Nun hat die Ratsmehrheit vonseiten der Gemeinde den Weg frei gemacht.

Da neun der Kommunalpolitiker neu dabei sind und vermutlich selbst die geneigten Besucher der jüngsten Ratssitzung mit den Einzelheiten des Projekts nicht umfassend vertraut waren, brachte Rabea Figaj vom Fachbüro MVV Regioplan alle auf den aktuellen Stand. Immerhin hatte sich in den zurückliegenden Monaten und Jahren einiges getan. So betonte die Expertin, dass die angestrebte Änderung nur ungefähr ein Viertel des fast 16 Hektar umfassenden Areals betreffe. Der beabsichtigte Bau der sechs mietbaren Häuschen, der die hohe Nachfrage abdecken solle, sei nicht der einzige Grund für das erneute Ändern des Bebauungsplans. Damit solle nämlich zugleich der Umstand berücksichtigt werden, dass ein Teil der Campingplatz-Infrastruktur nicht mehr benötigt und daher zurückgenommen worden sei.

Brühler Öffentlichkeit schon frühzeitig beteiligt worden

Die Öffentlichkeit sei schon vor zwei Jahren – von Mai bis Juni 2022 – beteiligt worden. In den Anregungen und Stellungnahmen seien damals Bedenken wegen des Schutzgebietsstatus geäußert worden sowie wegen der angeblich fehlenden FFH-Verträglichkeitsprüfung. FFH steht für Fauna-Flora-Habitat. „Daraufhin wurden diese Verträglichkeiten in einem neuen Kapitel abgearbeitet“, sagte Figaj. Dabei sei erläutert worden, weshalb in diesem Fall keine Prüfung erforderlich sei, und welche Schutzziele verfolgt werden. Aufgrund des Umfangs dieser Erläuterungen hätten sich die Verantwortlichen dazu entschieden, die Öffentlichkeit abermals zu beteiligen. „Damit jeder Einsicht bekommt und es lesen kann“, merkte sie an.

Wesentlicher Anlass hierfür sei außerdem gewesen, dass die Untere Naturschutzbehörde gefordert habe, die artenschutzrechtlichen Festsetzungen im ursprünglichen Bebauungsplan aus dem Jahr 1999 neu zu bewerten. In Abstimmung mit der Behörde seien dann die allgemeinen Maßnahmen für die Zauneidechse und die Feldlerche überprüft worden. Außerdem wurden laut der Fachplanerin explizit an einer Stelle, an der es zu einer verstärkten baulichen Nutzung kommt, eventuelle Auswirkungen auf die Zauneidechse untersucht. „Die Maßnahmen wurden umgesetzt, und durch das Bauvorhaben selbst werden keine Verbotstatbestände ausgelöst“, fasste sie die Ergebnisse des Gutachtens zusammen, das im Juni 2023 angefertigt wurde.

Für einen anderen Bereich, indem die Planänderung etwas mehr bauliche Nutzung zulasse, wurde ihr zufolge ein zweites Gutachten erstellt. Es sei im Oktober 2023 fertig geworden und zu dem Schluss gekommen, dass der Einfluss auf die Zauneidechse nur gering ausfalle. „Die darin vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen, um die Population zu erhalten, wurden 2024 umgesetzt“, berichtete Figaj. Bei der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit im Frühjahr sei nur noch eine redaktionelle Anregung eingegangen.

Brühler Bürgermeister erinnert an frühere Änderungen im Bebauungsplan

Bürgermeister Dr. Ralf Göck erinnerte daran, dass der Bebauungsplan 2012 zum ersten und 2015 zum zweiten Mal angepasst wurde. „Wir haben hier eine Weiterentwicklung dieses Campinggeländes erlebt“, sagte er. Diese gehe jetzt weiter, da solche Freizeiteinrichtungen immer wieder modernisiert werden. Dafür würden kleine Änderungen auch im Bebauungsplan nötig.

Diese leidige Angelegenheit ziehe sich schon drei Jahre hin, beklagte Wolfram Gothe (CDU) die massiven Verzögerungen und die zähen Gespräche. „Bei unserem Koller-Camping handelt es sich um eine hochwertige Campinganlage, wie sie im Bundesgebiet nur selten zu sehen ist“, erklärte er. Sie biete einiges an, zum Beispiel Frühstückspanorama-Zelt für zwei, Wohnungen auf Rädern, feste Bebauungen, Wohnmobile, Tipis – also eine breitgefächerte Auswahl. Darüber hinaus hätten die Betreiberfamilien sämtliche Vorgaben für Duschgelegenheiten erfüllt und sogar das Reinigen des Kollerstrands übernommen. „Sie haben auch die Verantwortung für das Dixi-Klo und organisieren kulturelle Veranstaltung wie Sommerfeste“, hob er hervor. Deswegen sei es an der Zeit, endlich einen Strich unter das Thema zu ziehen und die Vorhaben dort positiv zu bewerten. „Wir stimmen dafür, dass diese Campinganlage so genehmigt wird, wie wir sie wollen.“

Hans Zelt (SPD) hatte den Eindruck, dass manche Leute die Uhr gerne zurückstellen würden auf 1999, als der Bebauungsplan beschlossen wurde. Doch der Koller-Campingplatz sei da und jetzt gehe es darum, eine Verkehrsfläche, eine Fläche für Infrastruktur und eine bebaubare Fläche umnutzen und dort Holzhäuschen hinzustellen. „Aber auch nicht dicht an dicht, sondern nur sechs Stück“, betonte er. Die Verkehrsfläche sei hochverdichtet, stellenweise sogar asphaltiert. Wäre die nicht mehr benötigte Infrastrukturfläche gekommen wie einst geplant, wäre sie zementiert worden. Und der Rest sei überbaubar mit den festen Gebäuden. „Also ist doch die dritte Änderung eine Verbesserung der Anlage, auch zugunsten der Natur“, fand er.

Freie Wähler Brühl: Schwierige Grundstimmung auf dem Campingplatz

Der Begründung zufolge solle die Änderung den Campingplatzbetrieb sichern, sagte Jens Gredel (Freie Wähler. Es bleibe aber unklar, was das konkret bedeute. In den Unterlagen würden diese und weitere Fragen nicht abschließend beantwortet. „Es geht uns dabei nicht um die schwierige Grundstimmung auf dem Campingplatz, in deren Folge diverse zivilrechtliche Verfahren anhängig waren oder noch sind“, sagte er. Problematisch sei jedoch, dass sich der Charakter des Platzes deutlich verändere. Ursprünglich habe er eine Freizeitcampinganlage sein sollen. Von dieser Grundidee entferne er sich durch die zunehmende bauliche Nutzung, die im Gemeinderat nie gewollt gewesen sei.

„Erwähnenswert ist auch, dass mit den baulichen Vorbereitungen für die Häuser und dem Verlegen der Versorgungsleitungen bereits 2023 begonnen wurde, obwohl wir erst heute darüber abstimmen und selbst danach formell noch keine Genehmigung vorliegt“, kritisierte Gredel. Zudem habe das Landratsamt 2021 festgestellt, dass selbst die damals vorhandenen Gebäude die eigentlich zulässige Anzahl schon überschreiten. Mit der Beschlussvorlage sollten daher geschaffene Fakten nachträglich genehmigt werden. Fragwürdig sei nicht zuletzt das weitere Bebauen freier Flächen. „Wir reden hier immerhin von einem Schutzgebiet“, sagte er.

Dem letzten Punkt widersprach Bürgermeister Göck: „Das ist dort kein Naturschutzgebiet. Das ist extra überprüft worden.“ Es handle sich auch nicht um ein FFH-Gebiet. Das bestätigte Planerin Figaj. Die Schutzgebiete befänden sich um das Campinggelände herum. Bei dieser Gelegenheit erinnerte der Rathauschef an den Sinn des Areals: Vorher sei die Natur durch wildes Campen und ungeordnete Kanunutzung an sechs oder sieben Stellen rund um die Kollerinsel gestört worden. Mit dem Campingplatz sei es gelungen, all das an dieser Ecke zu konzentrieren.

Brühler AfD: Stillstand ist Rückschritt

„Stillstand ist Rückschritt, gerade in der Tourismusbranche“, warf Tino Dobrotka (AfD) ein. In diesem schnelllebigen Geschäft müsse schnell reagiert werden, um den Anschluss nicht zu verpassen. Natürlich befinde sich der Campingplatz – umringt von einem Naturschutzgebiet – in einer besonderen Situation. Deswegen seien die Anforderungen an Arten- und Naturschutz auch höher, doch die seien allesamt erfüllt. „Deshalb stimmen wir der Änderung zu“, erklärte er.

Ulrike Grüning (Grüne Liste) erneuerte die Kritik, der vor 25 Jahren beschlossene Bebauungsplan werde in einer Salamitaktik schrittweise in Richtung von mehr Bebauung angepasst. Auch wenn der Campingplatz aus dem Naturschutzgebiet herausgenommen wurde, beeinflusse seine Nutzung trotzdem die umliegenden Schutzgebiete. Deshalb wäre eine richtige FFH-Verträglichkeitsprüfung nötig gewesen, fand sie. Die vorgeschlagenen Maßnahmen „in der sogenannten artenschutzrechtlichen Einschätzung“ würden obendrein Habitate verhindern sowie geschützte Arten vergrämen und damit dem Naturschutzgedanken zuwiderlaufen. Der Platz habe von Anfang an eher den Charakter einer Ferienhaussiedlung gehabt, die immer weiter ausgebaut worden sei. „Für Zeltcamping wie ursprünglich gedacht ist nur noch ganz wenig Platz vorhanden“, sagte sie. Weitere Häuser erforderten zudem mehr Parkplätze.

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„Die Zauneidechsen sind dort in größter Anzahl vorhanden und erfreuen sich bester Gesundheit. Sie fühlen sich pudelwohl“, entgegnete der Bürgermeister und berief sich auf Aussagen der Betreiber sowie eines Siedlers.

Am Ende waren elf Ratsmitglieder für die dritte Bebauungsplanänderung, sechs dagegen. Vier Mandatsträger enthielten sich. Damit darf nun der Bauantrag gestellt werden.

Redaktion

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