Baurecht

Debatte um Schottergärten: Kontroverse Meinungen in Brühl

In einer Gemeinderatssitzung entfachte eine hitzige Diskussion über die komplett mit Schotter und Steinen gestalteten Vorgärten. Während einige das Verbot dieser Gärten betonten, betrachteten sie andere sogar als Kunst.

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ras
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Schottergärten liegen im Trend – dass sie ökologisch problematisch sind und bau-rechtlich mindestens umstritten, steht auf einem anderen Blatt. © dpa

Brühl. Sie bildeten in der jüngsten Gemeinderatssitzung einmal mehr den Auslöser einer kontroversen Diskussion – die komplett mit Schotter und anderen Steinen gestalteten Vorgärten in der Gemeinde. „Es ist erschreckend, wie viele Einwohner die eigentlich als Grünbereiche vorgesehenen Vorgärten gegen das geltende Verbot zupflastern“, monierte Claudia Stauffer (FW). Sie erinnerte daran, dass Schottergärten seit gut drei Jahren laut entsprechender Landesgesetzgebung in Baden-Württemberg aus ihrer Sicht nicht mehr erlaubt seien.

Bei einem Bauherren in der Geierstraße habe man kürzlich durchgegriffen und einen Rückbau verlangt (wir berichteten) – „wird bei den anderen jetzt ähnlich restriktiv vorgegangen wie dort“, fragte Stauffer die Verwaltung an.

Kontroversen um Schottergärten in Brühl: Ein Verstoß gegen geltende Vorgaben?

Eine Anfrage, die Bürgermeister Dr. Ralf Göck sichtliches Unbehagen bereitete. Ob man nun das Ordnungsamt durch die Straßen schicken solle, um die Bausünder aufzuspüren, lautete seine zunächst rhetorisch gemeinte Gegenfrage. Zumal bei einer eventuellen Rückbauverfügung auch nicht die Kommune, sondern der Landkreis als Bauaufsichtsbehörde für dieses Thema zuständig sei. Ein Zwischenruf aus dem Publikum, dass man bei Parksündern ja auch den Vollzugsdienst auf Streife schicke, zeigte, wie unterschiedlich die Thematik betrachtet werden kann.

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Schottergärten als Kunstform: Eine alternative Perspektive auf die Debatte

Ortsbaumeister Reiner Haas warf ein weiteres Argument gegen dieses Vorgehen in die Waagschale: Die Landesregelung sei nicht so eindeutig, wie von Stauffer angeführt. Es heiße dort lediglich, dass die Bereiche vor den Häusern – soweit es sich nicht um genehmigte Stellplätze oder Wege handele – gärtnerisch gestaltet werden müssten. In diesem Zusammenhang verwies er auf die Steingärten in Japan. Diese Zengärten bestünden aus Kies, Steinen und Felsbrocken. Diese werden in geschwungenen Linien gerecht oder einfach nur betrachtet – das dient den Zen-Mönchen seit Jahrhunderten als Teil ihrer Meditation. Und so stellte er die Frage in den Raum, ob das keine Gartenbaukunst sei.

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Außerdem, so erklärte Klaus Pietsch (FW), sei es nicht möglich, rückwirkend ein Vergehen zu ahnden. Wenn also die Schottergärten vor 2020 entstanden seien, könne man nichts dagegen machen. Man müsse den Zeitpunkt der Errichtung feststellen – beim Fall in der Geierstraße sei das gut möglich gewesen, weil die Umgestaltung ganz frisch gewesen sei.

Ein Vorschlag der Sitzungsbesucher, die Ordnungsbeamten für das Thema zu sensibilisieren, Besitzer von Vorgärten dann anzuschreiben, dass man in einem Jahr noch einmal an sie wende, um dann bei nicht verändertem Vorgarten das Vergehen zur Anzeige beim Landratsamt zu bringen, fand nicht nur Zustimmung im Rat.

„Ich sehe, wir müssen das Thema demnächst auf die Tagesordnung im Gemeinderat setzen“, meinte Göck abschließend, unterstrich aber sichtlich genervt, dass damit im Landratsamt riesige Verwaltungsvorgänge in Gang gebracht würden, die am Ende wenig erfolgversprechend seien. 

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