Brühl. Einmal mehr ärgerten sich die Ratsmitglieder im Technischen Ausschuss darüber, dass manche Bauherren erst die Handwerker loslegen lassen und sich dann um die Genehmigung kümmern. Für einen Antragsteller in der Geierstraße hat das jetzt eventuell ungewohnte Folgen: Er muss, geht es nach der Mehrheit des Gremiums, die erst vor kurzer Zeit aufgebrachte Pflasterung in Teilen wohl wieder entfernen.
Ein Versiegeln der Vorgärten ohne wichtige Grund ist seit rund drei Jahren in Baden-Württemberg gesetzlich verboten. Das Landesnaturschutzgesetz untersagt Hausbesitzern, die Flächen in dieser Form anzulegen. Wörtlich heißt es im Naturschutzgesetz: „Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden.“
Stein des Anstoßes für die jüngste Ratsentscheidung war der Bauantrag eines örtlichen Handwerkers, der in einem Wohnhaus in Geierstraße einen Showroom für sein Gewerbe einrichten möchte. Für diese Teilnutzungsänderung hatte er einen nachträglichen Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Der Meisterfachbetrieb in Sachen Heizung und Sanitär ist groß im Schütte-Lanz-Gewerbepark angesiedelt. Nun möchte er im Erdgeschoss des Rohrhofer Wohnhauses knapp 11,5 Quadratmeter zu Büroflächen umwidmen, zwölf Quadratmeter zu einem Ausstellungsraum machen, knapp zehn zu einem Besprechungszimmer sowie mehrere Quadratmeter als Flur und Toilettenanlage für die Gewerberäume nutzen.
Zudem beantragte der Unternehmer einen Zaun von zwei Metern Höhe, der das Grundstück auf der Gartenseite zum Lachenweg hin einfrieden soll. Gemäß des Bebauungsplanes ist in diesem Bereich zwar nur eine Höhe von 1,25 Metern zugelassen, doch in diesem Fall schlug die Gemeindeverwaltung eine Befreiung der Höhenvorgabe vor, weil der an den Garten angrenzende Lachenweg ein stark frequentierter Wanderweg sei.
Steinwüste wird abgelehnt
Dazu kommen im Bauantrag noch zwei Stellplätze, die der Bauherr im Vorgarten vorgesehen hat, der aber laut Bebauungsplan für dieses Gebiet nicht überbaut werden darf. Also sollte dafür laut Verwaltung eine weitere Befreiung von den rechtlichen Vorgaben erfolgen. Immerhin finde man die Überbauung von Vorgärten mit Autostellplätzen in der Gemeinde bereits mehrfach vor – diese Art der Unterbringung auf den Grundstücken sei grundsätzlich gutzuheißen, betonte Bürgermeister Dr. Ralf Göck.
Doch so ganz überzeugt waren die Ratsmitglieder schon vor einem Monat, als der Beschlussvorschlag schon einmal auf dem Tisch gelegen war, nicht. Deshalb wurde unmittelbar vor der jüngsten Sitzung ein Vor-Ort-Termin durchgeführt.
Und da staunten einige Ratsmitglieder nicht schlecht, denn sie wurden in bestimmten Bereichen bereits vor vollendete Tatsachen gestellt. Der Vorgarten war – mit Ausnahme von mehreren kleinen Grünstreifen – komplett überpflastert worden und der Zaun war auch schon aufgebaut.
Entsprechend verschnupft klangen die Stellungnahmen im technischen Ausschuss. So könne man nicht vorgehen, zeigte sich Peter Frank (GLB) deutliche verstimmt. Und auch Hans Hufnagel (SPD) meinte, dass gegen die Umnutzung von Teilen des Hauses nichts einzuwenden sei, mit dem Zaun könne man ebenfalls leben, doch der zu Stein gewordene Vorgarten fand keine Gegenliebe. „Von dieser kompletten Versiegelung war bislang nie die Rede“, unterstrich Hufnagel. „Wegen dieses massiven Eingriffs lehnen wir den Beschlussvorschlag auch ab“, machte Frank klar.
„Es ist möglich zu verlangen, dass man das zurückbaut“, zeigte sich Claudia Stauffer überzeugt, „von anderen erwarten wir ja auch, dass sie den Vorgarten wie gesetzlich vorgesehen frei halten.“
Antrag auf Begrünung
Und so stellte Stauffer den Antrag, dass der Vorgarten des Anwesens in der Geierstraße bis auf die notwendigen Wege und die Stellplätze wieder gärtnerisch angelegt wird. Eine Mehrheit der Ratsmitglieder folgte diesem Antrag, dass die Steine wegmüssen. „Dann wird dem Projekt also erst zugestimmt, wenn es wieder grün ist“, fasste Göck den Beschluss zusammen.
URL dieses Artikels:
https://www.schwetzinger-zeitung.de/orte/bruehl_artikel,-bruehl-in-bruehl-muss-die-neue-pflasterung-direkt-wieder-weg-_arid,2082633.html