Brühl. „Mein Hund ist ganz arg erschrocken – und ich auch“, weiß eine ältere Frau aus Rohrhof zu berichten. Grund dieses Schreckens waren Jugendliche, die bei der nächtlichen Gassirunde der Frau mit ihrem Hund auf einem E-Roller an ihr vorbeigefahren sind und einen extrem lauten Böller zwischen ihre Füße geworfen haben.
Danach seien sie johlend davon gefahren, während ihr Golden Retriever vor lauter Angst gezittert habe und panisch die Flucht habe ergreifen wollen. „Zum Glück gehe ich bei meinen Runden bis zum Rheinauer See immer nur – wie es sich innerorts gehört – angeleint mit ihm spazieren, aber der Schrecken steckt uns beiden immer noch ganz tief in den Gliedern.“
Die Hundebesitzerin, die ihren Namen aus Angst vor weiteren Repressionen lieber nicht in der Zeitung lesen will, ist nur eine von vielen, die insbesondere während der vergangenen Schulferien Opfer einer solchen Attacke geworden sind.
„In den digitalen Netzwerken, aber auch bei uns im Rathaus haben sich die Beschwerden über solche unsinnigen Verhaltensweisen in den vergangenen Tagen gehäuft“, weiß Ordnungsamtsleiter Jochen Ungerer im Gespräch mit unserer Zeitung zu berichten. Und er sieht sich den Fragen der Brühler ausgesetzt, was die Gemeindeverwaltung gegen diese Taten zu tun gedenke.
Brühler Ordnungsamt sieht sich nicht in der Pflicht
„Wir können wenig machen“, erklärt Ungerer, denn die Taten fänden meist in den späten Abendstunden statt, wenn die Mitarbeiter seiner kommunalen Behörde längst Feierabend hätten. Deshalb sei es in diesen Fällen wichtig, sich an die Polizei zu wenden, sagt Ungerer. Immerhin seien solche Attacken – womöglich noch mit den sogenannten „Polenböllern“ –kein Dummer-Jungen-Streich oder eine Bagatelle. Wäre nicht schon das Zünden solcher gefährlichen Knallkörper allein ein Straftatbestand, so erfülle der Wurf mit ihnen auf andere Menschen unter Umständen die Vorgaben für eine Körperverletzung, erklären Juristen. Die Folgen dürften den Tätern eventuell nicht bewusst sein. Doch auch in diesem Fall gelte, so heißt es seitens der Ermittlungsbehörden: Unwissenheit schütze nicht vor Strafe.
Seitens der ermittelnden Behörden wird auf Nachfrage betont, man werden in den nächsten Wochen den Spielplatz in der Buchenstraße näher in den Blickpunkt rücken, der als Treffpunkt für mögliche Täter gelte, wobei für die sich dort in den Abendstunden treffenden Jugendlichen natürlich die Unschuldsvermutung gelte.
Polizei warnt vor einem Eskalieren der Situation
Das geht einem Besitzer eines Rhodesian Ridgeback nicht weit genug, den unsere Zeitung vor Ort anspricht. „Wenn die das mit der Knallerei bei meinem Hund machen, trete ich sie vom Roller und lasse meinen Hund von der Leine“, sagt er, wobei ihm von dieser Selbstjustiz nicht nur von allen zuständigen Behörden abgeraten wird.
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Seitens der Polizei ist allerdings keine besondere Kontrolle in diesem Bereich des Brühler Nordens angekündigt. Hundebesitzer müssten demnach selber vorsichtig auf ihre Vierbeiner achten, heißt es laut der nicht näher zu verifizierenden Bewertungen in den digitalen Netzwerken regelmäßig.
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