Gemeinderat

Lärmschutz zwischen Brühl und Kreisstraße 4243: Wer zahlt die Sanierung?

Der Brühler Gemeinderat diskutiert über die Verantwortung für die marode Lärmschutzwand an der Mannheimer Landstraße. Wer ist zuständig und wie geht es weiter mit der Sanierung?

Von 
Ralf Strauch
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Die Kreisstraße 4243 führt durch Brühl und der Lärmschutzwall ist Gegenstand von Diskussionen. © Ralf Strauch

Brühl. Wenn zwei Dinge eine Einheit bilden, jedes dieser Dinge aber einen anderen Eigentümer hat, dann sind Probleme eigentlich vorprogrammiert. Der Brühler Gemeinderat hat sich in seiner nächsten öffentlichen Sitzung am Montag, 28. April, ab 18.30 Uhr, genau mit solch einem Problem zu beschäftigen: der Lärmschutzwand zwischen Normannenstraße und der Kreisstraße 4243, also der Mannheimer Landstraße.

Da gehört der untere Teil mit Betontrog und Erdwall der Gemeinde Brühl, die damit auch für die Unterhaltungspflicht zuständig ist. Der aufgesetzte obere Teil mit der Lärmschutzwand ist im Eigentum und in Unterhaltungspflicht beim Landratsamt.

Lärmschutzwand Brühl: Eigentumsverhältnisse und Probleme

Nun wurde bereits vor drei Jahren die Gemeinde seitens des Rhein-Neckar-Kreises beziehungsweise dessen Amtes für Straßen- und Radwegebau mitgeteilt, dass negative Veränderungen am Unterteil, also dem der Gemeinde, festgestellt worden seien. Die Kommune reagierte und ließ das Bauwerk seitdem in regelmäßigen Abständen von einem externen Unternehmen vermessungstechnisch überprüfen. Dabei wurde Veränderungen im Millimeterbereich festgestellt.

Was zunächst marginal wirkt, hat eine fatale Wirkung: „Festzuhalten ist, dass das Bauwerk auf Dauer nicht standsicher und ein Spontanversagen nicht auszuschließen ist.“ Das heißt im schönsten Beamtendeutsch, dass die Wand bei starker Belastung etwa durch Stürme unter Umständen umkippen könnte.

Verantwortlichkeiten und Baufehler bei der Lärmschutzwand in Brühl

Es muss also gehandelt werden. Doch schon tut sich die Frage auf, wer denn dafür verantwortlich ist. Die Gemeinde unten oder der Kreis oben? Das externe Vermessungsbüro kam zu dem Ergebnis, dass die aufgesetzte Lärmschutzwand schon vor 20 Jahren so nicht hätte gebaut werden dürfen, da bei extremer Wetterlage die zulässigen Biegewerte überschritten werden würden.

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Es war allerdings nicht eindeutig zu klären, ob nun diese seltenen Extremwetterlagen für die aktuell vorliegenden Veränderungen am Betontrog mit Erdwall oder von der Bepflanzung der Gemeinde herrühren. Unstrittig ist für die Experten allerdings auch, dass zum Zeitpunkt des Errichtens der aufgesetzten Lärmschutzwand vor rund 20 Jahren, der damals schon seit langer Zeit bestehende Betontrog der Gemeinde Brühl bereits Mängel aufwies, heißt es in dem Gutachten.

Es ging also in Verhandlung zwischen den beiden Behörden, wer was zu zahlen hat, um die Gesamtanlage zu erneuern. Die Brühler Verwaltung hat sich in längeren Gesprächen mit dem Landratsamt darauf verständigt, die Kosten für den Abriss der bestehenden Lärmschutzwand – also dem Gesamtbauwerk aus Betontrog, Erdwall sowie aufgesetzter Lärmschutzwand – aber auch für den Bau einer neuen Lärmschutzwand inklusiv der erforderlichen Planungs- und Fachplanungsleistungen je hälftig zu übernehmen.

Notwendigkeit und Planung der neuen Lärmschutzwand in Brühl

Aber ist an dieser Stelle eine drei Meter hohe Lärmschutzwand überhaupt notwendig? „Ja“, antwortet das beauftragte Planungsbüro ganz klar auf diese Frage nach einer schalltechnischen Untersuchung. Es empfiehlt dringend, die im Lärmaktionsplan für diesen Straßenabschnitt vorgesehene Anordnung eines Tempo-30-Bereichs auf der Kreisstraße sowie die Wiedererrichtung der Lärmschutzwand in der vorhandenen Höhe. Erst mit dieser Maßnahmenkombination werde im Sinne des Immissionsschutzes die Einhaltung der Grenzwerte des Lärmschutzes gemäß der entsprechenden Bundesverordnung erreicht.

Angedacht ist nun, eine Lärmschutzwand aus einem Guss zu schaffen. Das würde etwas mehr als eine Million Euro kosten und wäre damit sogar ein Drittel günstiger als ein Aufbau in der bisherigen Art, heißt es in dem Gutachten mit Zahlen von 2023 weiter.

Des Weiteren wurde in dem Gutachten auch die Möglichkeit betrachtet, die neue Lärmschutzwand weiter von der Wohnbebauung weg, hin zur Fahrbahn zu verschieben. Dies hätte zum einen den Vorteil, dass die dahinterliegenden Reihenhäuser mehr Tageslicht erhalten würden. Ferner würde diese Position die Schalltechnik positiv beeinflussen, meinen die Experten.

Brühler Gemeinderat entscheidet über Planungsbüro und Fachplanung

Mit der Neupositionierung einer einheitlichen Lärmschutzwand näher zur Straße könnte im frei werdenden Raum der angrenzende Fußweg, der bei den Bauarbeiten so oder so in Mitleidenschaft gezogen werde, zu einem vollwertigen Fuß- und Radweg ausgebaut werden. Auch wäre noch für einen Grünstreifen entlang der Lärmschutzwand ausreichend Platz.

Nun geht es im Gemeinderat darum, ein Planungsbüro zu beauftragen, diese Ideen des Gutachters in konkretere Zahlen umzusetzen. Auf die bereits erfolgte Ausschreibung haben sich zwei Bieter gemeldet, von denen die MVV-Regionalplan etwas günstiger im Preis ist.

Die Fachplanungsleitungen für die Lärmschutzwand an sich soll ein weiteres Ingenieurbüro für rund 44.000 Euro übernehmen, heißt es im Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung, über den nun der Rat am kommenden Montag zu entscheiden hat.

Redaktion

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