Brühl. „Antrag auf Baugenehmigung: Umbau, Modernisierung und Anbau eines bestehenden SB-Warenhauses“, heißt es wenig spektakulär beim fünften Tagesordnungspunkt der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderatsausschusses für Technik und Umwelt am Montag, 24. Januar, ab 18.30 Uhr im Rathaus. Pfeffer bekommt die Sache, wenn man sich die Adresse des Objektes ansieht: Mannheimer Landstraße 2. Es geht also um den derzeitigen Real-Markt im Brühler Norden.
Und da überrascht dann angesichts der bisher vorgebrachten Zeitfenster – Real will Ende Mai schließen, der Pachtvertrag mit dem bisherigen Nutzer läuft aber noch bis 2025 (wir berichteten mehrfach) – die Geschwindigkeit, mit der nun Nägel mit Köpfen gemacht werden sollen. Doch nach wie vor wird vom Termin für die Wiederöffnung in drei Jahren ausgegangen. „Der Real-Markt wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2025 in den Unternehmensverbund von Edeka Südwest integriert. Es soll ein individuelles Konzept mit einem großen Angebot an Lebensmitteln und auch mit Nonfood, ausgerichtet an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden vor Ort, erarbeitet werden“, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus.
Termin bleibt weiter unklar
Tatsächlich dürfte der Termin der Wiedereröffnung aber wohl deutlich früher liegen, wie auch die aktuell zügige Vorgehensweise erwarten lässt. „Mit der Einreichung des Bauantrags wollen wir unsere Pläne zur Weiterentwicklung von Beginn an auf ein rechtssicheres Fundament stellen. Wir stehen mit dem Vermieter in engem Austausch, bitten jedoch um Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine detaillierteren Informationen zum Zeitplan und zur geplanten Weiterentwicklung geben können“, so Axel Herrle, Gebietsexpansionsleiter Edeka Südwest.
Bauherrin für den Umbau ist die Edeka-Handelsgesellschaft Südwest, die in dem öffentlich einsehbaren Antrag auch anhand von Pläne darstellt, wie der Einkaufsmarkt künftig aussehen könnte. Zugleich wird in den Sitzungsunterlagen erstmals die Katze aus dem Sack gelassen, bei wem die Kunden dort künftig einkaufen können: „Die Gemeinde Brühl begrüßt das Bauvorhaben und das neue Scheck-In-Einkaufszentrum, das als Nachfolge des Realmarktes beabsichtigt sei“, wird in den Sitzungsunterlagen nun eine Vermutung bestätigt, die unsere Zeitung erstmals bereits im März 2019 geäußert hat.
130 Millionen Euro Umsatz
Basis der Unternehmensgruppe, die 14 Lebensmittelmärkte unter den Bezeichnungen Scheck-In-Center, Nah & gut sowie Marktkauf betreibt, ist ein Lebensmittelladen, den die Eltern von Adolf Scheck, dem Gründer der Gruppe, 1946 eröffneten. Dieser wurde später durch Adolf Scheck übernommen und weitergeführt. 1982 wurde die erste Filiale in Bühlertal in einem durch Scheck übernommenen Markt eröffnet.
1996 wurde in Achern der erste großflächige Markt unter der Bezeichnung Scheck-In-Center eröffnet. Im Zuge der vollständigen Übernahme der Marktkauf Holding durch die Edeka-Gruppe wurden einige Märkte durch Scheck-In übernommen und weitergeführt. Bereits mehrfach wurden Märkte der Gruppe ausgezeichnet. Aktuell arbeiten 641 Mitarbeiter im Unternehmen – unter anderem im Seilwolff-Center in Mannheim-Neckarau. Den Umsatz gibt das Einzelhandelsunternehmen zuletzt Ende 2019 im elektronischen Bundesanzeiger mit knapp 130 Millionen Euro an.
Und wie stellen sich die Planer den künftigen Markt in Brühl nun vor? Vom Baukörper her wird sich nicht viel ändern, lediglich die Eingangsbereiche – der Haupteingang wird etwas nach links verschoben und in der Nordwestecke, wo heute ein Bekleidungsgeschäft ist, wird ein weiterer geöffnet – werden umgestaltet und an der selben Ecke wird ein Anbau vorgesehen, der auch eine der wenigen genehmigungspflichtige Überschreitung des Bebauungsplanes zu sein scheint.
Zur, wie es heißt, modernen und zukunftsfähigen Andienung und Betrieb der dortigen Mietfläche eines weiteren Anbieters – so wie schon heute dort zusätzliche Märkte wie an dieser Ecke das Bekleidungsgeschäft Takko eingerichtet sind – werde dieser Anbau für eine eigene Anlieferung an der Ostseite des bestehenden Gebäudes notwendig. Die Anlieferzone überschreitet die Baugrenze um 3,70 Meter auf einer Länge von 22,25 Metern.
Weniger zusätzliche Geschäfte
Im Innern soll den Unterlagen zufolge die Fläche zu zwei Dritteln im Westen des Gebäudes – also in etwa wie bisher auch – dem Scheck-In-Einkaufsmarkt zur Verfügung stehen. Als Verkaufsfläche für das SB-Warenhaus sind laut Bauplan maximal 12 500 Quadratmeter zulässig. Durch den geplanten Umbau wird die Verkaufsfläche des bisherigen Hauptmarktes im dortigen Einkaufszentrum nun verkleinert und damit sogar unterschritten.
Anders als bisher soll der Kunde aber nicht zunächst durch einen langen Schlauch von zusätzlichen Geschäften zum Eingang des Marktes gelangen. Vom Haupteingang soll es einen direkten Zugang über die Obst- und Gemüseabteilung in den Lebensmittelmarkt geben. Einen dort ebenfalls angesiedelten Getränkemarkt könnte man über eine Kassenzone in die Mall nach dem Einkauf direkt wieder verlassen. Im Markt wird die Frischetheke vom Standort her aufgewertet und wandert von der Seite in eine zentralere Position. Vor der Fleisch- und Wursttheke befindet sich als Insel in der Verkaufsfläche der Bereich für Fisch und die Käsetheke.
Die weiteren Geschäfte außerhalb des Marktes finden sich den Plänen zufolge zumeist im östlichen Drittel des Hauses. Es soll einen Rückbau der bestehenden kleineren Mietflächen geben. Das Zentrum außerhalb des eigentlichen Marktes soll dementsprechend der in der architektonischen Bedeutung erweiterte kreisrunde Bereich mit Gastronomie mit Marktbäckerei und den zugehörigen Sitzbereichen im Mittelpunkt sein. Darum werden laut veröffentlichter Planung drei größerflächige Geschäfte angesiedelt.
„Gute Einkaufsalternative“
Laut Bürgermeister Dr. Ralf Göck zeigt der Bauantrag „eine für die Brühler Bürger gute Einkaufsalternative zu den zahlreich über das ganze Ortsgebiet verteilten Nahversorgern – und darüber hinaus wird hier ein besonderes Einkaufserlebnis für die ganze Region geboten“, freut sich das Gemeindeoberhaupt über die umfangreichen Umgestaltungsmaßnahmen in dem bisherigen Real-Markt.
„Bis auf die beantragte Befreiung ist das Bauvorhaben bebauungsplankonform und entspricht den dortigen Festsetzungen“, urteilt die Gemeindeverwaltung in den Sitzungsunterlagen und ist daher der Auffassung, dass die Ratsmitglieder dieser beantragten Befreiung bedenkenlos zuzustimmen und dem Gesamtvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilen könne. Über den letztendlichen Segen für den Bauantrag entscheidet danach der Rhein-Neckar-Kreis.
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