Straftat

Staatsschutz ermittelt wegen Hakenkreuz auf Wiese in Brühl

Acht mal acht Meter misst das Symbol, das Unbekannte mit Diesel in einem Garten "gemalt" haben. Das vermutlich geplante Anzünden gelang ihnen nicht. Warum es sich hierbei um eine Straftat handelt, fassen wir zusammen.

Von 
Ralf Strauch und Julian Eistetter
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Die Abteilung Staatsschutz des Polizeipräsidiums Mannheim hat bereits die Ermittlungen aufgenommen. © Symbolfoto: dpa

Brühl. Während in der Republik Zigtausende gegen Rechtsextremismus und andere bedrohliche Ismen und für die Demokratie auf die Straße gehen, haben Unbekannte in einem Brühler Garten ein anderes Fanal gesetzt. Sie sind am Wochenende in ein Gartengrundstück in der Nähe der Grillhütte eingebrochen und haben dort mit im Garten aufgefundenem Diesel ein großflächiges Hakenkreuz auf eine Wiese „gemalt“.

Die Polizei bestätigte auf Nachfrage dieser Zeitung den Vorfall, den der Pächter des Gartenareals am Samstag bemerkt und sofort zur Anzeige gebracht hatte.

Hakenkreuz auf Brühler Wiese: Anzünden sei gescheitert

Die Polizei untersuchte den Tatort umgehend. Demnach gehen die Ermittler davon aus, dass das etwa acht mal acht Meter große Hakenkreuz auf dem Grundstück angezündet werden sollte, heißt es auf Nachfrage. Dies sei aber offenbar gescheitert. Zudem haben die Täter das Hakenkreuz verkehrt herum auf den Untergrund aufgebracht.

Weil der aggressive Diesel das Gras der Wiese zerstört hat, kann man aus der Luft das Hakenkreuz deutlich erkennen – selbst wenn es nicht gebrannt hat. © Gemeindeverwaltung Brühl

Dass man die Sache bei den Polizeibehörden dennoch sehr ernst nimmt, erkennt man daran, dass inzwischen die Abteilung Staatsschutz des Polizeipräsidiums Mannheim die Ermittlungen aufgenommen hat. Sie ist vorrangig für die Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität zuständig – da reicht das Spektrum von extremistischen Taten oder Vorhaben über Spionage bis hin zu Terrorismus.

Warum in Brühl eine Straftat begangen wurde

Die Verwendung und Verbreitung des Hakenkreuzes ist in Deutschland in den meisten Fällen und grundsätzlich eine strafbare Handlung, heißt es seitens des Verfassungsschutzes. Ausnahmen sind beispielsweise die Verwendung bei Aufklärung – etwa im Schulunterricht – zur Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Forschung oder der Lehre sowie der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte. All das trifft auf die Tat in dem Brühler Garten aber ganz offensichtlich nicht zu, zumal es auch noch falsch dargestellt wurde.

Das gilt im Prinzip auch dann, wenn deren Symbole von älteren, unbelasteten Vorbildern übernommen wurden. Das Hakenkreuz beispielsweise ist ursprünglich ein Fruchtbarkeitssymbol aus asiatischen Kulturen und ist nicht als Symbol der Nazis entstanden. Strafbar sind Hakenkreuze demnach nur, wenn sie in einem politischen Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus oder dem heutigen Rechtsextremismus stehen.

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„Grundsätzlich gilt aber: Das Kokettieren mit NS-Symbolen, das Grölen von entsprechenden Parolen, die saloppe Anspielung auf so etwas am Biertisch, das alles ist – egal ob strafbar oder nicht – keine ,lustige’ Provokation“, heißt es zu diesem Thema in einem Beitrag auf der Homepage der Konrad-Adenauer-Stiftung. Auch wenn es sich um den oft zitierten, aber unpassenden Begriff „Dumme-Jungen-Streich“ handele, sollte eine solche Tat „auf sofortigen couragierten Widerspruch stoßen, wenn man es bei anderen wahrnimmt“.

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Warum ist das so? Der Gesetzgeber hat nach Gründung der Bundesrepublik beschlossen, die Zeichen und Symbole des untergegangenen Nationalsozialismus aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. Das ist weltweit recht einmalig, hat aber gute Gründe: Den Überlebenden der NS-Opfer und ihre Nachkommen sollte nicht zugemutet werden, unversehens mit den Symbolen des Terrorregimes konfrontiert zu werden.

Weitere Angaben machte die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen zunächst nicht.

Redaktion

Redaktion Reporter Region, Teamleiter Neckar-Bergstraße und Ausbildungsredakteur

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