Brühl. Das Umweltförderprogramm der Gemeinde ist eine Erfolgsgeschichte. In Sachen Klimaschutz, so ein sichtlich zufriedener Bürgermeister Dr. Ralf Göck, mache die Umweltförderung einen spürbaren Unterschied. Gerade im Bereich Nutzung der Sonnenenergie habe man eine in der Region beinah einmalige Entwicklung lanciert. Mittlerweile seien, gefördert von Brühl, über 154 Balkonkraftwerke und fast 90 Photovoltaikanlagen (PV) auf Dächern installiert worden.
Erfolg und Kosten: Umweltförderprogramm im Wandel
Es sei eine Erfolgsgeschichte, die einen Preis habe. Aktuell liegen die Kosten im Bereich Umweltförderung für die Gemeinde bei knapp 327 000 Euro. Im vergangenen Jahr lagen diese Kosten noch bei rund 143 000 Euro. Eine Last, die sich also innerhalb von zwölf Monaten mehr als verdoppelt habe. Und das war ein Grund, das Programm nun etwas zu straffen und zugleich ein Kostendeckel in Höhe von 150 000 Euro einzuführen.
Göck betonte, dass es nicht darum gehe, die Klimaschutzbemühungen auszubremsen, sondern Über- und Doppelförderungen zu vermeiden und gleichzeitig den in Teilen gesunkenen Preisen Rechnung zu tragen. Bei den Balkonkraftwerken heißt das, dass die Förderung mit 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal aber 250 Euro und nicht wie bisher 500 Euro, gefördert wird. Bei den PV-Anlagen auf dem Dach soll nur noch der Teil gefördert werden, der zehn Kilowatt-Peak übersteigt. Und zwar mit 250 Euro pro Kilowattstunde, maximal 2500 Euro.
Maximale Ausnutzung als Ziel bei Umweltförderung in Brühl
Ziel sei es, so der Bürgermeister, dass die Dächer maximal ausgenutzt würden und nicht mehr nur das Notwendigste installiert wird. Unverändert soll die Förderung für einen Anschluss an die Fernwärme bleiben. Wärmepumpen, thermische Solaranlagen und Pelletheizungen sollen dagegen aus der kommunalen Förderung fallen, da sie vom Bund in ausreichender Höhe gefördert würden. Auch die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs erscheint angesichts der Deutschlandtickets nicht mehr zielführend. Beibehalten soll aber der kostenlose Gemeindebus, der immerhin mit 30 000 Euro pro Jahr zu Buche schlägt. Beibehalten werden sollen auch die Förderung von Wallboxen, Lastenfahrräder, Thermografie und die Entsorgung von Heizöltanks.
Ganz wichtig: Bei allen Förderungen soll ab dem kommenden Jahr die Förderung vor Beginn der Ausführung der Maßnahme bei der Gemeinde beantragt werden. Dafür wurden von der Gemeinde für alle Maßnahmen eigene Antragsformulare entwickelt.
Nico Reffert (CDU) ließ in seiner Stellungnahme keinen Zweifel daran, dass die Gemeinde auf das Umweltförderprogramm stolz sein könne. Die Zahlen würden für sich sprechen. 2019 verzeichnete das Programm 59 Anträge und ein Volumen von rund 24 000 Euro. Jetzt seien es aktuell 382 Anträge. Gerade im Bereich Photovoltaik sei es gelungen, eine wahre Solaroffensive auszulösen.
Die Straffung erschien ihm dabei vertretbar, um eine Überförderung zu vermeiden. Bei Wärmepumpen seien mit Änderung des Gebäudeenergiegesetzes in Zukunft Förderquoten des Bundes bis zu 70 Prozent möglich. Angesichts dessen seien kommunale Fördermittel an anderer Stelle zielführender.
Diskussionen und Kritik an Kürzungen der Förderung von PV-Anlagen in Brühl
Eine Sicht, die Heidi Sennwitz (FW) teilte. Die Begrenzung der Förderung von PV-Anlagen auf die Module über zehn Kilowatt-Peak sei sinnvoll, um dem Ziel, auf möglichst vielen Dächern möglichst große Anlagen zu installieren, näherzukommen. Und auch angesichts der Preissenkungen von Balkonkraftwerken sei eine Beschränkung der Förderung auf maximal 250 Euro vertretbar.
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Alles Überzeugungen, die auch Hans Hufnagel (SPD) vertrat. Besonders wichtig war ihm, dass bei den Änderungen, die Bürger informiert werden. Vor allem der Umstand, dass der Antrag nun vor der Verwirklichung der Maßnahme beantragt werden muss, müsse klar kommuniziert werden.
Anders bewertete diese Kürzung der Umweltförderprogramms Ulrike Grüning (GLB) Den Klimawandel zu bremsen und die Energiewende voranzubringen sei das alles überragende Ziel und erfordere alle Anstrengungen. Der 150 000-Euro-Deckel zeige aber gerade, dass eben nicht alles für den Klimaschutz unternommen würde, entspreche dieser Betrag doch gerade einmal zehn Euro pro Bürger. Auch Beschränkungen der Förderung von PV-Anlagen sah sie kritisch und beantragte Zuschüsse ab einer Leistung von über sieben Kilowatt-Peak. Auch solle das Deutschlandticket mit 25 Prozent gefördert werden.
Beide Anträge der GLB wurden von der Ratsmehrheit abgelehnt und dem Verwaltungsvorschlag mit den neuen Förderrichtlinien wurde bei vier Gegenstimmen der GLB zugestimmt.
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