Brühl. Die Sommerferien stehen vor der Tür, doch der Gemeinderat beschäftigt sich in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am Montag 26. Juli, ab 18.30 Uhr in der Sporthalle der Jahnschule bereits mit der Zeit, wenn der Unterricht wieder beginnen soll. So soll entschieden werden, ob für die örtlichen Grundschulen und Kinderbetreuungseinrichtungen Lüftungsanlagen beziehungsweise mobile Luftreiniger angeschafft werden sollen. In der Nachbargemeinde Ketsch war von der Verwaltung das Lüften der Klassenzimmer und Betreuungsräume als Lösung gegen Viren in der Luft erst vor wenigen Tagen priorisiert worden.
Zum Ende eines herausfordernden Schuljahres hat das Kultusministerium die Schulen am Mittwoch über die Eckpunkte des Unterrichts für das kommende Schuljahr informiert. Bereits bekannt ist, dass es nach den Sommerferien unabhängig von der Inzidenz in den ersten beiden Wochen eine Maskenpflicht geben wird. Dies diene dazu, Infektionen durch Reiserückkehrer möglichst zu verhindern, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Ministerium.
Testungen nach den Ferien
Ebenfalls bleibe die regelmäßige Testung als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bestehen. Für das Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten gelten die bekannten und in der Corona-Verordnung Schule enthaltenen gesonderten Hygieneauflagen. Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten sollte deshalb möglichst im Freien stattfinden, betonte Kultusministerin Theresa Schopper.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt den kommunalen Bürgervertretern, in den Räumen der Grundschulen und Betreuungseinrichtungen für Kinder entsprechende Geräte anzuschaffen, um die Virenlast in den Zimmern zu verringern. So wird vorgeschlagen, dass bei Neubauten beziehungsweise Grundsanierungen direkt zentrale Lüftungsanlage zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene eingeplant werden sollen.
Konzept im Herbst möglich
Aber auch in den übrigen Klassenzimmern der Grundschule soll die Luft gereinigt werden, dazu sollen – so zumindest schlägt es die Gemeindeverwaltung vor – sukzessive dezentrale Lüftungsanlagen eingebaut werden. Das würde ein Grundsatzbeschluss werden, der dann später mit Leben gefüllt werden könnte. Um das eventuelle Lüftungsprojekt zu finanzieren, könne man das Förderprogramm der Bundesregierung nutzen – deshalb bittet die Verwaltung die Fraktionen im Rat, die Zuschüsse zeitnah beantragen zu dürfen. Immerhin könne mit einer Finanzspritze von bis zu 80 Prozent der Umbaukosten gerechnet werden. Bei den 24 Klassenzimmern in den Grundschulen und neun Gruppenräumen der kommunalen Betreuungseinrichtungen kommen immerhin Kosten von gut 742 000 Euro zusammen.
Entsprechend soll auch bei den Gruppenräumen der Kitas verfahren werden, allerdings müsse da noch auf die Veröffentlichung der Förderrichtlinien des Landes für Kinderbetreuungsrichtlinien abgewartet werden.
Im Herbst solle dann bei einem entsprechenden Beschluss des Rates am kommenden Montag ein entsprechendes Konzept vorgelegt werden, das zeigen soll, in welcher Zeit, in welcher Art und mit welchem Aufwand an Investitionen und Folgekosten der mögliche Einbau solcher Lüftungsgeräte in den Räumen möglich sei. Und erst dann werde tatsächlich über die mögliche Umsetzung der Belüftung in Klassenzimmern und Gruppenräumen entschieden.
Zur kurzfristigen Verbesserung der Raumluft in den Klassenzimmern sollen nach den Plänen der Gemeindeverwaltung zuvor mobile Luftreiniger angeschafft und eingesetzt werden. Und davon würden nicht nur die Grundschüler und Kinder der Betreuungseinrichtungen in Brühl profitieren, sondern auch die Klassenstufen fünf und sechs der Marion-Dönhoff-Realschule.
Infektionsrisiko senken
Dabei sollen mobile Luftreiniger mit der sogenannten Hepa-Filtertechnik zum Einsatz kommen. Die Abkürzung stammt aus dem Englischen und steht für High Efficient Particulate Airfilter. Übersetzt heißt das so viel wie hocheffizienter Partikelfilter.
Dabei wird der Luftstrom an einem Filter vorbeigeleitet und kleinste Partikel, von Fasern darin angezogen, bleiben am Filter haften. Das soll auch vor in der Luft schwebenden Viren schützen und so das Corona-Infektionsrisiko ganz massiv senken.
Das würde für die Kommune allen Zuschüssen zum Trotz einen Batzen Geld kosten. Sollte der Rat die Verwaltung ermächtigen, mobile Luftreiniger anzuschaffen, würde das im laufenden Jahr wohl überplanmäßig mit 200 000 Euro im Haushalt zu Buche schlagen. Die weiteren Ausgaben bei einer Umsetzung des Konzeptes und die Wartung der mobilen Luftreiniger müssten bei den Haushaltsberatungen für das nächste Jahr besprochen und beschlossen werden.
Um auch den Einbau von RLT-Anlagen in den 21 Gruppenräumen der katholischen und evangelischen Kindergärten zu ermöglichen, bei denen die Kirche als Träger selbst für das Bundesförderprogramm antragsberechtigt sei, wird empfohlen, dass die Gemeinde den nach Abzug der Bundesförderung verbleibenden Eigenanteil von 20 Prozent übernehmen solle, sofern die kirchlichen Träger die Antragstellung der Förderung, die Planung, die Beschaffung und die Installation der RLT-Anlagen in eigener Verantwortung durchführen und somit keine weitere Belastung des Bauamtes der Gemeinde entstünden.
Rund drei Millionen Euro
Würden alle Räume der kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen und Brühler Grundschulen mit einer RLT-Anlage ausgestattet, betragen die Baukosten für insgesamt 105 Räume 2,36 Millionen Euro bei einem Zuschuss von 1,89 Millionen Euro.
Hinzu kämen noch die 21 Gruppenräume der konfessionellen Betreuungseinrichtungen. Das wären Baukosten von 472 000 Euro, von denen 378 000 der Bund tragen würde. Nun ist der Ball im Spielfeld des Gemeinderates.
Info: Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 26. Juli, um 18.30 Uhr in der Sporthalle der Jahnschule.
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