Eppelheim. Die Feierlichkeiten für die Vereidigung und Verpflichtung von Bürgermeister Matthias Kutsch sind vom Gemeinderat festgelegt worden. Das Gremium wählte auch ein Mitglied, das die Verpflichtung und Vereidigung des neuen Bürgermeisters vornehmen wird. Aber wann der 41-jährige CDU-Stadtrat aus Heidelberg „Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und die gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten“ geloben kann, steht noch in den Sternen. Der 27. Mai um 19 Uhr in der Rudolf-Wild-Kulturhalle kann nicht gehalten werden. Kutsch darf noch nicht in Eppelheim anfangen, weil beim Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises ein weiterer Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl eingegangen war. Der für den 28. April vorgesehene Amtsantritt musste deshalb storniert werden.
In der Sitzung war Volker Wiegand (CDU/FDP) dafür, den Beschluss „vorläufig“ zu fassen und den 27. Mai beizubehalten. Einen neuen Termin zu finden, werde mit Blick auf die Pfingstferien und die nahenden Sommerferien immer schwieriger. Das einzige Risiko sei, „dass der Klageweg beschritten wird und der Termin sich dann ohnehin bis nach den Sommerferien verschiebt“. Renate Schmidt (SPD) plädierte dafür, das Prozedere festzulegen und mit dem Termin noch abzuwarten.
Wie viel Geld bekommt der neue Bürgermeister in Eppelheim?
Bernd Binsch (Eppelheimer) wollte ebenso die Formalitäten beschließen, das Datum aber noch offenlassen. Hauptamtsleiter Stefan Kalbfuss verlas den Beschlussvorschlag, wonach die Verpflichtung und Vereidigung des neuen Bürgermeisters stattfinden soll und die Verwaltung mit der Abstimmung des Termins, den weiteren Planungen und der Durchführung der Sitzung beauftragt wird. Das wurde einstimmig angenommen.
Nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist der Bürgermeister von einem vom Gemeinderat gewählten Mitglied in einer öffentlichen Sitzung im Namen des Gemeinderats zu verpflichten und zu vereidigen. Volker Wiegand (CDU/FDP) hätte sich gewünscht, dass wie zuletzt das jüngste Gemeinderatsmitglied die Verpflichtung und Vereidigung vornimmt. Das Gremium bestimmte ohne Gegenstimmen Bürgermeister-Stellvertreter Linus Wiegand, der sich selbst enthielt.
Bei der Festsetzung der Besoldung von Matthias Kutsch gab es lange Diskussionen. Das Landeskommunalbesoldungsgesetz regelt die Besoldung eines hauptamtlichen Bürgermeisters. Der Gemeinderat muss entscheiden. In Städten mit 15.000 bis 20.000 Einwohnern ist der Rathauschef entweder in die Besoldungsgruppe B3 oder B4 einzuweisen. Die Wahl zwischen den zwei Besoldungsgruppen muss sich „an objektiven Kriterien orientieren, die sich am Schwierigkeitsgrad und der Aufgabenfülle des Bürgermeisteramtes, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, bemessen lassen“. Die Verwaltung hatte dem Beschlussvorschlag umfangreiche Kriterien hinzugestellt. Eppelheim hatte zum Stichtag 30. Juni 2024 genau 15.439 Einwohner.
Höhe Anforderungen an den neuen Eppelheimer Bürgermeister
Die Stadt sei trotz der Nähe zu Heidelberg „Schulträger für sämtliche Sparten allgemeinbildender Schulen“. Außerdem gebe es durch die Nähe zur Universitätsstadt Heidelberg Probleme zu lösen, wie Wohnungsnot und hohe Fluktuation. Zudem habe Eppelheim einen sehr hohen Anteil von Einwohnern mit Migrationshintergrund im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung. Durch die Lage inmitten eines Ballungsraums entstünden „erhöhte Anforderungen an das Amt“. Das gelte auch wegen der „sehr ausgeprägte Infrastruktur“, der Industrie, der Unterhaltung und Sanierung der vielen städtischen Einrichtungen und der großen Bauvorhaben in den kommenden Jahren.
Die Eingruppierung in B3 sieht eine Entlohnung von 15.019,67 Euro vor, bei B4 kommt die Besoldung auf 15.875,55 Euro. Volker Wiegand (CDU/FDP) plädierte für die Gehaltsstufe B4. Er sei verwundert, dass die Beschlussvorlage keinen konkreten Besoldungsvorschlag für den künftigen Bürgermeister beinhaltet habe. Die in der Vorlage genannten Punkte sprächen „deutlich für die Besoldung in B4“. Der CDU-Gemeinderat las die komplette Begründung des Beschlussvorschlags vor. Da hätte man ihn unterbrechen müssen, so Jan Blüm (Die Linke).
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Christa Balling-Gündling (Grüne) war für B3. Das sei auch beim Amtsantritt von Bürgermeisterin Patricia Rebmann so gewesen. Wenn die Einarbeitung in das neue Amt gelinge, könne man „in zwei Jahren über eine höhere Eingruppierung sprechen“. Seine Amtsvorgängerin hatte in den ersten beiden Jahren ihrer Amtszeit lediglich B3 in Anspruch nehmen wollen. Angesichts der angespannten Haushaltslage sei die Besoldungsgruppe B3 „eine gut dotierte Stelle“. Die Aufgaben seien fordernd, „müssen aber auch erst geleistet werden“. Balling-Gündling mahnte, der neue Bürgermeister möge sich „vollumfänglich für Eppelheim engagieren und sich nicht gleichzeitig um die Wünsche der Nachbargemeinde Heidelberg kümmern“. Ihre Fraktion sei für eine gute und transparente Zusammenarbeit mit dem neuen Bürgermeister.
Diskussion um Besoldungsstufe des neuen Bürgermeisters
Renate Schmidt (SPD) meinte, über manche Kriterien lasse sich diskutieren. Kutsch sollte mit der Gehaltsstufe B3 beginnen. Bernd Binsch (Eppelheimer Liste) erinnerte daran, dass Rebmann zwei Jahre lang auf B4 verzichtet hatte. Ihm sei auch aufgefallen, dass der neue Bürgermeister bei Abstimmungen, etwa über den Abwasserzweckverband Heidelberg oder den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar, befangen sein könnte. Vielleicht wolle Kutsch auch zunächst in B3, meinte Binsch.
Über die Besoldung habe man nicht mit ihm gesprochen, erklärte Bürgermeister-Stellvertreter Linus Wiegand. Jürgen Geschwill (SPD) sah in den Kriterien „keinen Grund, jemanden höher einzustufen“. Es gebe „Entwicklungsstufen“, der neue Bürgermeister sollte sich erst einmal einarbeiten, „dann kann er in B4“. Das Ansinnen der CDU/FDP-Fraktion für eine Besoldung in B4 wurde mehrheitlich abgelehnt. Matthias Kutsch wird in B3 eingruppiert.
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