Gemeinderat

Bahn möchte 33.360 Euro Entschädigung von der Stadt Eppelheim

Die Gemeinderatssitzung in Eppelheim wirft die Frage auf: Soll die außerplanmäßige Ausgabe akzeptiert oder von einem Anwalt überprüft werden? Hintergrund ist eine Forderung der Deutschen Bahn aufgrund von Wertminderungen.

Von 
Volker Widdrat
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Der Eppelheimer Wasserturm (Archivbild) © Widdrat

Eppelheim. Zahlen oder von einem Fachanwalt überprüfen lassen? Das war die Frage bei einem Beschlussvorschlag, über den der Gemeinderat Eppelheim in der jüngsten Sitzung abstimmen sollte. Dabei ging es um eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 33 360 Euro.

Die Deutsche Bahn möchte das Geld zum Ausgleich des Entgelts für die Wertminderung aufgrund der dinglichen Sicherung von Leitungsrechten auf zwei Grundstücken des ehemaligen Bahndamms. Bei einer Verkaufsaktion im Jahre 2020 waren die Grundstücke von der Bahn veräußert worden.

Die Grundstücksveräußerung und die Forderung der Bahn in Eppelheim

Auf – beziehungsweise über – den Grundstücken sind Versorgungsleitungen der Stadt Eppelheim wie Trinkwasserleitung, Druckentwässerungsleitung und Abwasserkanäle verlegt. Gemäß den jeweiligen Richtlinien für Leitungskreuzungen ist die Bahn verpflichtet, beim Verkauf zugunsten der Versorger eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen zu lassen. Der Bahn steht in diesem Fall eine Entschädigung für den Minderwert des zu veräußernden Grundstücks zu. Für die beiden Grundstücke wurde für die auf dieser Fläche liegenden Versorgungsleitungen ein Wertminderungsbeitrag von 33 360 Euro ermittelt. Die Bahn hatte der Stadt Eppelheim im Mai eine Rechnung geschickt.

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Martin Gramm (Grüne) monierte, dass die Vereinbarung über das Weiterbestehen der Dienstbarkeiten bezüglich des Bahndamms weder dem Gemeinderat noch dem Technischen Ausschuss bekannt gegeben worden sei. Er fragte, „mit welchem Recht und auf welcher rechtlichen Grundlage die Bahn eine Wertminderung geltend macht“.

Fragen zur Transparenz und rechtlichen Grundlagen in Eppelheim

Nach seiner Kenntnis seien für die Leitungsrechte zum Teil eine Einmalzahlung und auch jährliche Zahlungen geleistet worden. Gramm forderte „höchstmögliche Transparenz“. Ansonsten könnte der Eindruck entstehen, „dass die DB Immobilien AG mehrfach abkassiert, einmal im jeweiligen Genehmigungsverfahren und nun mit der Wertminderung“. Er schlug vor, „unter Hinzuziehung juristischer Expertise den Vorgang in einer der nächsten Sitzungen nochmals zu erörtern“. Bernd Binsch (Eppel-heimer Liste) sah „mehr Fragen als Antworten für einen Fachanwalt“ und wollte ebenfalls ein weiteres Mal im Gremium beraten.

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Harald Andres (CDU/FDP) befürchtete, dass die Stadt „aus der Nummer nicht rauskommt“. Der Rechtsanwalt meinte: „Auseinandersetzungen mit der Bahn können lange dauern und teuer werden.“

Der Beschlussvorschlag, die außerplanmäßige Ausgabe zu genehmigen, wurde bei einer Jastimme und einer Enthaltung abgelehnt. Der geänderte Beschlussvorschlag, einen Fachanwalt zu konsultieren, wurde mit deutlicher Mehrheit bei zwei Neinstimmen und zwei Enthaltungen angenommen. 

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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