Eppelheim. Der Technische Ausschuss nahm Kenntnis vom Bebauungsplan „Siedlung, 4. Änderung, Teilbereich Blumenau-Süd“ in Plankstadt. Belange der Stadt Eppelheim seien dadurch nicht berührt. Es entstünden auch keine Kosten. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme zu fertigen.
Beim Beschlussvorschlag zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplans beim Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim für den Bebauungsplan „Ehemaliges Ausbesserungswerk“ in Schwetzingen war das nicht so einfach. Schwetzingen möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Firma Decathlon im Bereich des ehemaligen Bahnausbesserungswerks schaffen. Der Sportartikelmarkt hat jetzt eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern, zukünftig sind 2400 geplant, wovon rund 200 Quadratmeter für Außenverkaufsflächen vorgesehen sind. Derzeit werden innenstadtrelevante Sortimente wie Sportbekleidung, Schuhe oder kleinteilige Sportartikel angeboten. Die Verkaufsfläche soll erhöht werden, um auch großvolumige Sportartikel und Campingausstattung verkaufen zu können. Für diese Sortimente sind bis zu 1500 Quadratmeter Verkaufsfläche zulässig. Darüber hinaus werden auf einer Fläche von bis zu 500 Quadratmetern Fahrräder und Zubehör feilgeboten.
Wechselwirkung mit Oberzentren
Die Steuerung des Einzelhandels ist eine der Kernaufgaben des Nachbarschaftsverbandes. Im Vorfeld ging es insbesondere um die Frage der Wechselwirkungen mit den beiden Oberzentren. Mit den Fachverwaltungen der Städte Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen war die mögliche Ausgestaltung des Marktes näher geprüft worden. Eppelheim hatte dabei keine Rolle gespielt und war wohl gar nicht beachtet worden. Die Stadt möchte aber ihre Fachgeschäfte schützen und verhindern, dass Kaufkraft abfließt.
Bauamtsleiter Michael Benda stellte sich eine kritische Stellungnahme vor. „Wir haben selbst Fahrradhändler, die geschützt werden müssen“, sprach Linus Weigand (CDU) auch als stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Selbständigen. Claudia Grau-Bojunga (Grüne) bezeichnete Bendas Vorschlag als grandios: „Wir sollten nicht immer nur alles abnicken.“ Harald Andres (CDU) bezweifelte zwar, dass der Protest etwas bringt, war aber auch dafür. Christa Balling-Gündling (Grüne) und Renate Schmidt (SPD) bekräftigten die Forderung nach einer kritischen Stellungnahme. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, bei der Beteiligung der Behörden mit Nachdruck zu reagieren.
Funkmast kann kommen
Die Stadt sollte als Grundstückseigentümerin der Übernahme der Rückbaubaulast auf dem Grundstück Herrmann-Wittmann-Straße 2-4 zustimmen. Das ist zur Erteilung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Stahlgittermast auf dem Sportgelände erforderlich. Gemäß Vertrag vom Januar 2015 wurde dem ASV 1888 Eppelheim ein Erbbaurecht eingeräumt. Zwischen dem ASV als Vermieter und dem Betreiber der Funkübertragungsstation als Mieter wurde mit Zustimmung der Stadt ein Freiflächen-Mietvertrag geschlossen, in dem der Mieter den Vermieter respektive den Grundstückseigentümer von allen Ansprüchen der Baurechtsbehörde aus der Baulast freistellt. Christa Balling-Gündling (Grüne) hatte Fragen zum Planungsstand und zum Betreiber des Funkmastes. Im Vertrag mit dem Bauherrn sollte festgelegt werden, „dass die Verwendung von chinesischer Huawei-Software ausgeschlossen ist“. Das Gremium wollte eine Bürgschaft mit dem Betreiber verankert wissen. Der Beschlussvorschlag ging dann einstimmig durch.
Ohne Gegenstimmen wurde der Antrag auf finanzielle Unterstützung zur Erneuerung der Wasserschieber in der Kleingartenanlage „Grüner Süden“ genehmigt. Die Kosten zur Hälfte betragen knapp 5300 Euro. Der Verein der Gartenfreunde hatte den Antrag für die Erneuerung der insgesamt sechs Wasserschieber gestellt. Die Gemeinderatsfraktionen hatten sich ein Bild vor Ort gemacht. Im Pachtvertrag mit dem Verein ist die Unterhaltung der Wasserleitungen nicht explizit geregelt, außerdem wird mit der Wasserleitung auch die Grillhütte versorgt.
Im Gemeinderat war beschlossen worden, wegen einer Forderung der Deutsche Bahn Immobilien AG einen Fachanwalt mit der Prüfung zu beauftragen. Die Bahn möchte 33 360 Euro zum Ausgleich des Entgelts für die Wertminderung aufgrund der dinglichen Sicherung von Leitungsrechten auf den Grundstücken des alten Bahndamms. Der Anspruch auf Wertminderung werde zu Recht erhoben, hatte die Heidelberger Kanzlei festgestellt. Der Technische Ausschuss diskutierte lange, musste der Ausgabe aber zähneknirschend zustimmen. Bernd Binsch (Eppelheimer Liste) war dagegen, sein Fraktionskollege Franz Maier enthielt sich.
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