Zustimmung vom Technischen Ausschuss

Eppelheim: Es wird gebaut und gebaut

Der Technische Ausschuss von Eppelheim stimmte zahlreichen Bauvorhaben zu.

Von 
Volker Widdrat
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Eppelheim. Der Technische Ausschuss kam zum letzten Mal vor der Sommerpause zusammen. Bürgermeister-Stellvertreterin Christa Balling-Gündling (Grüne) leitete die Sitzung in der Rudolf-Wild-Halle. Die umfangreiche Tagesordnung stellte Bauvorhaben im Bereich von Bebauungsplänen sowie innerhalb der bebauten Ortsteile zur Abstimmung.

Ein Bauantrag für ein neues Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten in der Jakob-Ruppert-Straße 3 wurde mehrheitlich angenommen. Die Fraktionen von CDU/FDP und Grünen sahen den Antrag kritisch. Das Einvernehmen war schon einmal versagt worden. Der Bauherr hatte nun die Planung überarbeitet und erneut vorgelegt.

Einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Carl-Goerdeler-Straße 3 wurde einstimmig stattgegeben. Das Vorhaben liegt außerhalb des Baufensters des Bebauungsplans „Hintere Lisgewann“. Die Terrasse hat eine Breite von fünf Metern und eine Tiefe bis dreieinhalb Meter. Keine Gegenstimmen gab es für den Bauantrag zur Errichtung einer Wartungsbühne in der Seestraße 72. Die Bühne soll an der östlichen Außenwand des Gebäudes gestellt werden und wird für Revisionsarbeiten an den Ab- und Zuluftanlagen des Fachmarktzentrums benötigt.

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Einstimmig abgelehnt wurde dagegen der Antrag für eine bauliche Veränderung im Innenbereich, Einhausung der Terrasse und Umnutzung der Werkstatt in Büros sowie der Garage in einen Hobbyraum in der Handelsstraße 24. Der Antrag war schon einmal zurückgewiesen worden, weil in dem Gebäude mehrere Wohneinheiten geplant waren. Im Erdgeschoss sollen nun zwei Büros, zwei Lagerräume, Bad, Sanitäranlage, Pausenraum und Abstellraum entstehen. Im Obergeschoss ist die Errichtung von vier weiteren Büros, einem Aufenthaltsraum sowie einer Vierzimmerwohnung geplant. Die Wohnung dürfte nur vom Betriebsinhaber genutzt werden. Trudbert Orth (CDU/FDP), Renate Schmidt (SPD), Marc Böhmann (Grüne) und Bernd Binsch (Eppelheimer Liste) wollten „keine Ausnahme von der Ausnahme“ und erst den neuen Bebauungsplan abwarten.

Terrasse darf überdacht werden

Auf dem Grundstück Lothar-Wiegand-Ring 23 darf eine Terrasse überdacht werden. Der Beschluss war einstimmig. Die Grundflächenzahl wird um 69 Quadratmeter überschritten und die Baugenehmigung von 2017 war ausgelaufen. In der Pestalozzistraße 4 ist die Vergrößerung einer Dachgaube gestattet. Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Erweiterung Justus-von-Liebig-Straße“ ging einstimmig durch.

Dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einem Carport in der Heinrich-Rupp-Straße 7 steht nichts mehr im Wege. Der Bauherr hatte eine geänderte Planung vorgelegt. Das Bauvorhaben war bereits 2016 beraten worden. Zur Genehmigung war die Übernahme von Baulasten erforderlich gewesen. Der Anbau an das Hauptgebäude soll nun außerhalb des Baufensters entlang der Grundstücksgrenze errichtet werden. Der Beschluss war einstimmig.

Das bestehende Wohnhaus in der Erzbergerstraße 13 soll durch den Anbau um eine weitere Wohneinheit erweitert werden. Das Satteldach soll auf jeder Seite eine Gaube erhalten. Den Grünen war die Bebauung „zu massiv“, Grünflächen würden weiter reduziert. Der Bauantrag bekam drei Gegenstimmen und eine Enthaltung. Von der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Freiherr-von-Wamboldt-Straße 5 bis 7 nahm der Ausschuss zur Kenntnis, stellte den Punkt aber zurück, bis ein Bebauungsplan vorliegt. Der Bauherr plant mit sechs Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Fragen bezüglich der Traufhöhe, Dachneigung, einer Tiefgaragenzufahrt und einer Bautiefe von 16 Metern wollte das Gremium noch nicht klären. Es brauche „mehr Planung“, der Antrag sei für eine Beurteilung noch „zu dünn“.

Zwei Bauanträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren wurde einstimmig stattgegeben. Für die beiden identischen Wohnhäuser in der Haydnstraße 2 und 2a beantragte der Bauherr den Ausbau des Dachgeschosses sowie den Einbau zweier Dachgauben. Dadurch soll jeweils eine Zweizimmerwohnung entstehen. Der Ausschuss habe nur die bauplanungsrechtlichen Belange zu beurteilen, meinte Bauamtsleiter Michael Benda. Ob weitere Stellplätze zur Verfügung gestellt werden müssen, prüfe das Baurechtsamt.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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