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Gehalt für Eppelheims Bürgermeister: Noch immer keine Ruhe in der Causa Kutsch

Welches Gehalt erhält Eppelheims neuer Bürgermeister? Der Gemeinderat soll in einer Sondersitzung den ersten Beschluss korrigieren und die Besoldung von Matthias Kutsch neu festlegen.

Von 
Volker Widdrat
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Die Eingruppierung von Matthias Kutsch sorgt für Diskussionen. © Andreas Gieser

Eppelheim. Auch sechs Wochen nach der Wahl von Matthias Kutsch zum neuen Bürgermeister der Stadt Eppelheim kehrt noch immer keine Ruhe ein. In den sozialen Medien wird weiter geschimpft und beleidigt. Von „Affentheater“ und „schlechten Verlierern“ ist die Rede. Verwaltung und Bürgervertretung sind gleichermaßen in der Kritik. Denn über die Besoldung des 41-jährigen Kutsch muss nun erneut entschieden werden.

Der Gemeinderat hatte unlängst die Eingruppierung des Heidelbergers in B3 beschlossen. Doch damit würde er weniger Bezüge haben als seine Amtsvorgänger. Erster Bürgermeisterstellvertreter Linus Wiegand stufte den Beschluss über die Festsetzung der Besoldung inzwischen als rechtswidrig ein. Außer der CDU/FDP-Fraktion hatten sich alle Fraktionen gegen eine Einstufung in B4 ausgesprochen.

Sondersitzung des Gemeinderats in Eppelheim: Welche Besoldung für Kutsch?

In einer Sondersitzung am Montag, 19. Mai, um 19 Uhr im „Belcanto“ der Rudolf-Wild-Halle soll der Gemeinderat den Beschluss korrigieren und die Besoldung von Kutsch in B4 festsetzen. Die Stufe B3 kommt auf 10.963,26 Euro, inklusive Aufwandsentschädigung und ohne Versorgungsumlage. Bei einer Besoldung nach B4 erhält Kutsch monatlich 11.587,99 Euro. Nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetz sind die Beamten nach sachgerechter Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes zu besolden. Eine Bewertung darf nicht aus Gründen, die an die Person des Amtsinhabers geknüpft sind, erfolgen. Die Verwaltung habe „ausführlich die Gründe und Anforderungen, welche in der Vergangenheit bei den beiden Vorgängern im Amt zu einer Besoldung in B4 geführt hatten, dargelegt“, heißt es im Beschlussvorschlag für den kommenden Montag.

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Bei der Vorgängerin Patricia Rebmann sei durch den Gemeinderat ebenfalls eine Besoldung in B4 beschlossen worden. Allerdings habe diese aufgrund der Haushaltslage zunächst auf diese Besoldung verzichtet und ihre Einstufung nach B3 bis 19. August 2019 erklärt. „Da sich weder die Aufgaben des Bürgermeisters noch die mit der aktuellen Lage der Stadt Eppelheim verbundenen Herausforderungen geändert haben, kann eine gegenüber den Vorgängern geänderte Besoldung nicht erfolgen beziehungsweise ist nicht begründbar“, heißt es weiter. Nach eingehender Prüfung des Protokolls und interner Beratung „basierte der Beschluss aus Sicht der Verwaltung in erster Linie auf Gründen, die in der Person des neuen Bürgermeisters zu finden sind, insbesondere einem Interessenkonflikt als Bürgermeister der Stadt Eppelheim und dem ehrenamtlichen Engagement als Stadtrat in Heidelberg“, so die weitere Begründung.

Weiterer Tagesordnungspunkt geht um Vorkaufsrecht für Grundstück

Nach der Gemeindeordnung sei binnen einer Frist von drei Wochen eine erneute Sitzung einzuberufen gewesen, um erneut zu beschließen. Die Sondersitzung am Montag hat noch einen weiteren Tagesordnungspunkt: Der Gemeinderat soll entscheiden, das Vorkaufsrecht für das unbebaute Grundstück in der Franz-Holzmann-Straße 25 mit 293 Quadratmetern nicht auszuüben. Mit Kaufvertrag vom 22. April wurde die Gebäude- und Freifläche zum Kaufpreis von 280.000 Euro veräußert. In der Sitzung im April war über das neu gebildete Grundstück Franz-Holzmann-Straße 25/1 mit 330 Quadratmetern entschieden worden, das zu einem Kaufpreis von 330.000 Euro veräußert worden war (wir berichteten). Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Das kann vornehmlich die Deckung eines Wohnbedarfs in der Gemeinde sein. Die Stadt müsste also ein tatsächlich aktuell vorhandenes Interesse beziehungsweise Planvorstellungen haben, dort Wohnbebauung zu errichten. Eine solche Absicht besteht nicht. Im Haushaltsplan für 2025 sind keine Haushaltsmittel für den Erwerb von Grundstücken eingestellt.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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