Gemeinderat

Höhere Besoldung für neuen Eppelheimer Bürgermeister mehrheitlich abgelehnt

Nach langer Diskussion und „sachgerechter Bewertung“ wird in Eppelheim für eine Einstufung von Bürgermeister Matthias Kutsch in B3 gestimmt.

Von 
Volker Widdrat
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Sorgte für Diskussionen um die Besoldung: der neue Eppelheimer Bürgermeister Matthias Kutsch. © Andreas Gieser

Eppelheim. Die Sondersitzung des Gemeinderates fand wegen des Umbaus des Bürgersaals im „Belcanto“ in der Rudolf-Wild-Halle statt. „Belcanto“ ist italienisch und bedeutet „schöner Gesang“ - allerdings waren die Beratungen über die Besoldung von Bürgermeister Matthias Kutsch wieder von Misstönen geprägt. Das Gremium folgte der Empfehlung der Verwaltung, den vorangegangenen Beschluss zu korrigieren, nicht und war mehrheitlich gegen die Eingruppierung von Kutsch in die Besoldungsgruppe B4. Bürgermeisterstellvertreter Linus Wiegand und Hauptamtsleiter Stefan Kalbfuss hatten den neuen Beschlussvorschlag ausführlich begründet. Beamte seien nach sachgerechter Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes, zu besolden. Die Stadt Eppelheim habe noch nie so viele Einwohner gehabt wie derzeit. Der Vergleich von Kommunen und ihren Möglichkeiten, mit aktuellen Themen umzugehen, sei „praktisch unmöglich, da es zu viele Dinge gibt, die dies beeinflussen“.

Uneinigkeit über Besoldungsgruppe B4 für Kutsch

Isabel Moreira da Silva (Grüne) eröffnete die Reihe der Stellungnahmen. Ungeachtet der Person halte ihre Fraktion eine Einstufung von Matthias Kutsch nach B3 „für angemessen“. Mörlein sei trotz einer Einwohnerzahl unter 15.000 bei B4 geblieben. Rebmann habe für die ersten Jahre ihrer Amtszeit auf die Eingruppierung in B4 verzichtet. „Aus der Praxis lässt sich kein Automatismus oder Anspruch auf B4 ableiten.“ Vielmehr seien die Anforderungen und die Voraussetzungen jeweils neu zu bewerten. Die aufgelisteten „höheren Anforderungen“ seien „im Grunde nur eine Aufzählung von selbstverständlichen Aufgaben und Herausforderungen, mit denen sich jede Kommune heute konfrontiert sieht“. Die Aufgabenvielfalt „dürfte kaum anders sein als beispielsweise die des Bürgermeisters von Schriesheim“. In Eppelheim sei „alles immer noch überschaubar“. Die Verwaltung sei personell deutlich besser ausgestattet als zu Amtsbeginn von Rebmann, alle Amtsleiterstellen seien besetzt.

Volker Wiegand (CDU/FDP) sah „personenbezogene Argumente ins Feld geführt, obwohl in der Vorlage eindeutig stand, dass die Einweisung in eine Besoldungsgruppe nach sachgerechter Bewertung zu entscheiden ist“. Er dankte Bürgermeisterstellvertreter Wiegand, dass er dem Beschluss widersprochen habe: „Mit Sicherheit hätte das Kommunalrechtsamt den Beschluss kassiert“. Er appellierte an das Gremium, „weiteren Schaden von unserer Stadt abzuwenden und ohne Ansehen der Person sachgerecht zu entscheiden“. Im September 2017 hätten die Ratsmitglieder Christa Balling-Gündling, Bernd Binsch, Franz Maier, Isabel Moreira da Silva, Jürgen Sauer und Renate Schmidt festgestellt, dass die Stelle des Bürgermeisters in Eppelheim mit B4 zu entlohnen sei. Neue Herausforderungen rechtfertigten die Eingruppierung in B4. Der Wortbeitrag von Balling-Gündling in der vergangenen Sitzung habe „den Beschluss erst rechtswidrig gemacht“.

Rechtliche Bedenken und mögliche Konsequenzen

Renate Schmidt (SPD) wies auf die Enthaltung von Bürgermeisterstellvertreter Linus Wiegand hin. Die neue Vorlage biete „keinerlei Entscheidungsmöglichkeit“. An dieser Stelle hätte man „ein belastbares Rechtsgutachten gewünscht, anstatt einer rechtlich substanzlosen Vorlage“. Die Bewertung beziehe sich in keiner Weise auf die Person Matthias Kutsch, sondern „rein auf sachliche Kriterien“. Bei der Planung des Radschnellwegs habe Eppelheim keine wesentlichen Aufgaben, meinte die Fraktionssprecherin. Für Patrick-Henry-Village gebe es auch keinen Mehraufwand. Durch die Neubesetzung von Stellen habe sich der Aufgabenbereich für einen Bürgermeister reduziert. Das Integrationsmanagement sei ausgegliedert, es gebe keinen Gutachterausschuss mehr und das Wasserwerk sei an die Stadtwerke Heidelberg übergeben worden.

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Harald Andres (CDU/FDP) wollte wissen, was der Stadt drohen könnte, sollte wieder auf B3 entschieden werden. Für die Verwaltung zähle nur die Rechtmäßigkeit des Beschlusses, bekräftige Hauptamtsleiter Stefan Kalbfuss: „Jeder Beschluss wird geprüft und muss dem Kommunalrechtsamt vorgelegt werden. Der Bürgermeister hat eine Woche Zeit, Widerspruch einzulegen. Eine Klage ist nur dem Amtsinhaber vorbehalten.“ Eine Verzichtserklärung Rebmanns 2017 sei nach dem Gesetz eigentlich nicht möglich gewesen, so Kalbfuss. Volker Wiegand (CDU/FDP) wollte wissen, „welches Motiv hinter der Ablehnung steckt“. Durch so einen Beschluss „setzen wir Eppelheim der Gefahr einer Klage aus“.

Gemeinderat uneins über sachgerechte Bewertung

Hubertus Mauss (Grüne) versicherte, es gehe „ausschließlich um Kriterien, nicht um die Person“. „Wir haben nichts gegen Herrn Kutsch“, plädierte Renate Schmidt (SPD) für eine „sachgerechte Bewertung“. Michael Treiber (Eppelheimer Liste) wollte nicht einsehen, warum nochmals abgestimmt werden muss: „Es war eine demokratische Entscheidung.“

Harald Andres (CDU/FDP) befürchtete einen „Reputationsschaden für Eppelheim“. Niemand könne die Stelle des Bürgermeisters bewerten, man müsse sich auf die Verwaltung verlassen. Irgendwann werde es zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommen, meinte Jürgen Geschwill (SPD).

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Kalbfuss erinnert daran, dass Bürgermeister Mörlein 1994 in A16 angefangen habe, aber eigentlich in B2 hätte kommen müssen: „Ein Bürgermeister hat keine Probezeit und eine Besoldung kann nicht geändert werden.“ Man zähle nur Fakten auf und prüfe dann die Entscheidung: „Danach gibt es keine Wahl mehr“. Linus Wiegand warb für die Eingruppierung nach B4.

Abstimmungsergebnisse und Grundstücksentscheidungen

Der Gemeinderat war nicht vollzählig. Für die Eppelheimer Liste saß nur Michael Treiber am Ratstisch. Christa Balling-Gündling und Dennis Niesporek fehlten bei den Grünen. Die CDU/FDP-Fraktion war einschließlich Bürgermeisterstellvertreter Linus Wiegand mit sieben Stimmen für B4. SPD, Grüne, Michael Treiber (Eppelheimer Liste) und Jan Blüm (Die Linke) hielten mit neun Stimmen dagegen. Eine Enthaltung kam von Claudia Grau-Bojunga (Grüne).

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, das Vorkaufsrecht für das unbebaute Grundstück in der Franz-Holzmann-Straße 25 mit 293 Quadratmetern nicht auszuüben. Das Grundstück wurde zum Kaufpreis von 280.000 Euro veräußert. Im April war schon über das neu gebildete Grundstück Franz-Holzmann-Straße 25/1 mit 330 Quadratmetern entschieden worden, das für 330.000 Euro verkauft worden war. Die Stadt müsste ein aktuell vorhandenes Interesse beziehungsweise Planvorstellungen haben, dort Wohnbebauung zu errichten. Das ist derzeit nicht der Fall. Eine Grundstücksbevorratung ist durch die bisherige Rechtsprechung ausgeschlossen. Im aktuellen Haushaltsplan sind auch keine Mittel für den Erwerb von Grundstücken eingestellt.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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