Eppelheim. Der Eppelheimer Gemeinderat genehmigte eine Erhöhung des Erbbauzinses für das Grundstück Pestalozzistraße 10. Mit dem Flurstück ist das Areal der Rhein-Neckar-Halle mit dem Parkplatz gemeint. Das Erbbaurecht verleiht das Recht, auf einem Grundstück, das jemand anderem gehört, ein Gebäude zu bauen oder zu kaufen.
Erbbauzinsen werden gezahlt, um das Grundstück baulich nutzen zu können. Christa Balling-Gündling (Grüne) stimmte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu. „Die Erhöhung zeigt, wie sehr die Grundstückspreise in Eppelheim explodiert sind“, meinte Renate Schmidt (SPD). Man habe wohl keine Möglichkeit, als die Erhöhung zu akzeptieren, beantragte sie eine Parkraumbewirtschaftung für das Areal um die zukünftige Hans-Peter-Wild-Sporthalle. Martin Gramm (Grüne) konnte sich eine Parkraumvermietung für Wohnmobile vorstellen, das könnte eine Einnahmequelle sein.
Parkgebühren für Lkw und Wohnmobile in Eppelheim
Bernd Binsch (Eppelheimer Liste) konnte die Gründe für die Erhöhung der Erbpachtzinsen durch den Eigentümer nachvollziehen. Schon wegen des Neubaus der Sporthalle sei die Fortsetzung des Erbpachtverhältnisses „unumgänglich und alternativlos“. Mit dem Parkplatz dürfe es aber auf keinen Fall wie bisher weitergehen. Die Stadt könne nicht einen höheren Erbpachtzins bezahlen und gleichzeitig kostenloses Parken jeglicher Art dulden: „Hier muss eine Parkraumbewirtschaftung her, für die Lkw und die Wohnmobile sollten Gebühren verlangt werden.“
Nach wie vor gehe es darum, „die Flächen des Parkplatzes weiterzuentwickeln und nicht alles liegen zu lassen, um sich an den alten Bäumen zu erfreuen“, monierte Binsch. Dazu gehöre immer noch die Sicherung der Nahversorgung durch einen neuen Supermarkt und eine Wohnbebauung.
Der Gemeinderat genehmigte die Erhöhung auf 33 500 Euro für das Areal samt Parkplatz einstimmig. Das bedeutet Mehrkosten von 9954 Euro.
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