Eppelheim/Heidelberg/Ketsch. Am Landgericht Heidelberg begann jetzt das Sicherungsverfahren gegen einen 45-jährigen Ketscher, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorwirft. Die Strafkammer als Schwurgericht unter dem Vorsitzenden Richter Jochen Herkle muss entscheiden, ob der in Pakistan geborene Deutsche dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht wird.
Der mutmaßlich an einer schizoaffektiven Störung leidende Beschuldigte ist Mitglied der Ahmadiyya-Gemeinschaft. Am 6. Juni dieses Jahres soll er in das Haus eines anderen Mitglieds der islamischen Religionsgemeinschaft in Eppelheim eingedrungen sein, um sich an ihm zu rächen. Er habe die Gemeinde für all sein Unglück verantwortlich gemacht, führte Oberstaatsanwalt Dr. Lars-Jörgen Geburtig in der Antragsschrift aus.
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Der derzeit im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden in Wiesloch untergebrachte 45-Jährige soll in kompletter Schutzkleidung, mit Protektoren, Helm und Knieschützern sowie bewaffnet mit einem Teleskopschlagstock, einem Nunchaku, einem Klappmesser und Pfefferspray auf sein Opfer losgegangen sein.
Gefährliche Situation: Details zu den Waffen und dem Vorfall
In Durchführung seines Racheplans soll der Beschuldigte die Glasschiebetür des Hauses in Eppelheim eingeschlagen und anschließend die Schlafzimmertür aufgetreten haben, in dem sich der Geschädigte mit seiner Ehefrau verschanzt haben soll.
Der 45-Jährige gebürtige Pakistani, der wegen seiner schizoaffektiven Störung unter einer sogenannten „aufgehobenen Schuldfähigkeit“ gehandelt habe, soll dem Opfer mit dem Teleskopschlagstock mehrere Kopfplatzwunden zugefügt haben. Die Schläge hätten auch tödlich verlaufen können, hieß es vor Gericht. Dem Geschädigten sei schließlich die Flucht gelungen.
Verfahren gegen 45-jährigem Ketscher in Heidelberg: Geständnis angekündigt
Die hinzugerufene Polizei habe den Beschuldigten nach der Androhung von Schusswaffengebrauch stellen und festnehmen können. Der 45-Jährige sei unfähig, sein Unrecht einzusehen und für die Allgemeinheit gefährlich, hieß es in der Antragsschrift.
Die Strafkammer hat zur Durchführung der Beweisaufnahme 13 Zeugen und drei Sachverständige geladen. Am ersten Verhandlungstag wurde nur der Tatvorwurf verlesen. Beim nächsten Prozesstermin am 19. Dezember kann sich der Beschuldigte dann selbst äußern. Verteidiger Jens Klein kündigte ein weitgehendes Geständnis seines Mandanten an. Nebenklägervertreter Dr. Bohn hält ein Geständnis für sehr wichtig. Der Geschädigte sei durch die Tat nachhaltig psychisch belastet.
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