Landgericht

Sicherungsverfahren gegen Ketscher: Mutmaßlicher Totschlag und gefährliche Körperverletzung

Ein Sicherungsverfahren am Landgericht Heidelberg verhandelt den Fall eines 45-jährigen Ketschers, dem versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen werden. Die Anklage bezieht sich auf einen Vorfall in Eppelheim, bei dem der Beschuldigte in das Haus eines Ahmadiyya-Mitglieds eingedrungen sein soll.

Von 
Volker Widdrat
Lesedauer: 
Das Schwurgericht am Landgericht Heidelberg verhandelt gegen einen 45-Jährigen in einem Sicherungsverfahren. Der Mann soll bei der Tat in Eppelheim unter einer sogenannten „aufgehobenen Schuldfähigkeit“ gehandelt haben. © Widdrat

Eppelheim/Heidelberg/Ketsch. Am Landgericht Heidelberg begann jetzt das Sicherungsverfahren gegen einen 45-jährigen Ketscher, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorwirft. Die Strafkammer als Schwurgericht unter dem Vorsitzenden Richter Jochen Herkle muss entscheiden, ob der in Pakistan geborene Deutsche dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht wird.

Der mutmaßlich an einer schizoaffektiven Störung leidende Beschuldigte ist Mitglied der Ahmadiyya-Gemeinschaft. Am 6. Juni dieses Jahres soll er in das Haus eines anderen Mitglieds der islamischen Religionsgemeinschaft in Eppelheim eingedrungen sein, um sich an ihm zu rächen. Er habe die Gemeinde für all sein Unglück verantwortlich gemacht, führte Oberstaatsanwalt Dr. Lars-Jörgen Geburtig in der Antragsschrift aus.

Anmeldung Newsletter "Topthemen am Abend"

Der derzeit im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden in Wiesloch untergebrachte 45-Jährige soll in kompletter Schutzkleidung, mit Protektoren, Helm und Knieschützern sowie bewaffnet mit einem Teleskopschlagstock, einem Nunchaku, einem Klappmesser und Pfefferspray auf sein Opfer losgegangen sein.

Gefährliche Situation: Details zu den Waffen und dem Vorfall

In Durchführung seines Racheplans soll der Beschuldigte die Glasschiebetür des Hauses in Eppelheim eingeschlagen und anschließend die Schlafzimmertür aufgetreten haben, in dem sich der Geschädigte mit seiner Ehefrau verschanzt haben soll.

Mehr zum Thema

Justiz

Hockenheim: Prozess um getötete Kinder beginnt mit verstörenden Details

Veröffentlicht
Von
Agnes Polewka
Mehr erfahren
Amtsgericht Schwetzingen

Gericht verurteilt 29-Jährigen Hockenheimer wegen Besitzes von Kinderpornografie

Veröffentlicht
Von
Volker Widdrat
Mehr erfahren
Stadthalle Hockenheim

Absolventen der Schwetzinger Hochschule für Rechtspflege feiern ihren Studienabschluss

Veröffentlicht
Von
Volker Widdrat
Mehr erfahren

Der 45-Jährige gebürtige Pakistani, der wegen seiner schizoaffektiven Störung unter einer sogenannten „aufgehobenen Schuldfähigkeit“ gehandelt habe, soll dem Opfer mit dem Teleskopschlagstock mehrere Kopfplatzwunden zugefügt haben. Die Schläge hätten auch tödlich verlaufen können, hieß es vor Gericht. Dem Geschädigten sei schließlich die Flucht gelungen.

Verfahren gegen 45-jährigem Ketscher in Heidelberg: Geständnis angekündigt

Die hinzugerufene Polizei habe den Beschuldigten nach der Androhung von Schusswaffengebrauch stellen und festnehmen können. Der 45-Jährige sei unfähig, sein Unrecht einzusehen und für die Allgemeinheit gefährlich, hieß es in der Antragsschrift.

Die Strafkammer hat zur Durchführung der Beweisaufnahme 13 Zeugen und drei Sachverständige geladen. Am ersten Verhandlungstag wurde nur der Tatvorwurf verlesen. Beim nächsten Prozesstermin am 19. Dezember kann sich der Beschuldigte dann selbst äußern. Verteidiger Jens Klein kündigte ein weitgehendes Geständnis seines Mandanten an. Nebenklägervertreter Dr. Bohn hält ein Geständnis für sehr wichtig. Der Geschädigte sei durch die Tat nachhaltig psychisch belastet.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

Copyright © 2025 Schwetzinger Zeitung

VG WORT Zählmarke