Hockenheim. Zum Bericht über die Sitzung des Hockenheimer Gemeinderates, in der über den Verkauf der städtischen Mehrheitsanteile an der Hockenheim-Ring GmbH beschlossen wurde (am Donnerstag, 25. April) erreichte uns eine Stellungnahme von Gustav Schrank, die sich auf eine Aussage von Stadtrat Adolf Härdle bezieht. Dieser wurde mit der Aussage zitiert: „Es gebe aber auch negative Sachverhalte: So sei die Aufforstung gemäß Planfeststellung aus dem Jahr 2001 nicht erfolgt – 15 Hektar Waldfläche oder 70 000 Bäume fehlten.“
Schrank, der zum fraglichen Zeitpunkt Oberbürgermeister der Rennstadt war, nimmt zu der Aussage in seinem Schreiben Stellung: „Auch wenn ich mich im Jahre 2002 als Oberbürgermeister gemeinsam mit Gerhard Weiser, dem ehemaligen Landwirtschaftsminister des Landes, intensiv um die Bereitstellung der Aufforstungsflächen kümmerte, die aufgrund der Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert waren, lagen die Aufforstungen in Händen der Hockenheim-Ring GmbH. Dass von den gepflanzten Bäumen nicht alle angewachsen waren, war bekannt. Dies schadete am Ende jedoch dem Ausgleichsvorhaben nicht, im Gegenteil. Alle aufgeforsteten Flächen können sich heute sehen lassen, stellen sie doch ein gutes Beispiel eines verschiedenartigen Laub- und Mischwaldes dar.“
Die Aussage von Härdle überrascht den ehemaligen Hockenheimer Oberbürgermeister
„Da ich keinerlei Gründe hatte, an den damals geforderten und entsprechend getätigten Aufforstungen zu zweifeln, überraschte mich Härdles Aussage, die Aufforstung sei nicht gemäß der Planfeststellung erfolgt – 15 Hektar Waldfläche oder 70 000 Bäume fehlten! Sollte dem so sein, läge dem eine eklatante Missachtung der Umweltverträglichkeitsprüfung beziehungsweise der Festlegungen im Rahmen der Planfeststellung zugrunde. Außerdem wäre es ein schwerer Verstoß gegen das Umweltrecht“, betont Schrank, der die Aussage so nicht im Raum stehenlassen wollte.
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„Deshalb bat ich Herrn Härdle mit Schreiben vom 25. April, mir kurzfristig schriftlich mitzuteilen, aufgrund welcher forstamtlichen Erkenntnis er diese Aussage in der öffentlichen Gemeinderatssitzung getroffen habe. Leider habe ich von Herrn Härdle bis heute keine schriftliche Stellungnahme erhalten. In der Zwischenzeit traf ich ihn rein zufällig und sprach ihn wegen seiner Aussagen an. Er behauptete, die Aufforstungsmängel aufgrund eigener Recherchen ermittelt zu haben. Offensichtlich wusste er aber nicht, dass von den insgesamt geforderten Ausgleichsflächen von rund 65 Hektar fünf Hektar der Natur zu überlassen, also nicht aufzuforsten waren“, stellt Schrank fest.
Interessant in Sachen Aufforstung ist für den ehemaligen Oberbürgermeister, „dass Stadtrat Härdle im Vorfeld der Gemeinderatswahl 2009, und zwar am 5. Mai. 2009 in der Hockenheimer Tageszeitung das Folgende behauptete: ,45 Hektar Waldflächen mussten im Zuge des Motodrom-Umbaus abgeholzt werden. Auch dank des engagierten Einsatzes der Grünen seien Aufforstungsflächen von etwa 69 Hektar erreicht worden‘.“
Gustav Schrank: Grünen hatten nichts mit den Aufforstungsflächen in Hockenheim zu tun
Dass die Grünen mit den Aufforstungsflächen nichts zu tun hatten, sondern dies ein Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung war, habe er seinerzeit in der Öffentlichkeit richtiggestellt, betont Schrank. „Damals aber, und das ist das Bemerkenswerte, hatte Herr Härdle nichts an den aufgeforsteten Flächen zu monieren, obwohl die Aufforstung schon Jahre zurücklag. Stattdessen wollte er die örtlichen Grünen mit fremden Federn schmücken“, fügt er hinzu.
„Nun ist es zumindest kühn, wenn nicht obskur, nach über 20 Jahren zu behaupten, 15 Hektar seien nicht aufgeforstet worden und die Pflanzung von 70 000 Bäumen sei unter-blieben. Leider sind die damals Zuständigen bereits verstorben oder nicht mehr im Amt – haben also keinen Zugang mehr zu den amtlichen Unterlagen. Gleichwohl bat ich das Kreisforstamt, das seinerzeit die Aufforstungen begleitete, um Stellungnahme zu Härdles Behauptungen. Dessen Leiter Manfred Robens teilte mir nun unter anderem das Folgen-de schriftlich mit: ,Da ich persönlich nicht mit dem Verfahren befasst war und verschiedene Organisationsreformen die Zuständigkeiten verändert haben, kann ich meine Aussagen nur auf Daten aus den Akten und Nachfragen bei ehemalig Zuständigen stützen‘.“
Demnach, zitiert Schrank den Forstmann, seien alle Aufforstungen nach dem Planfeststellungsbeschluss durchgeführt worden; die Planung und der Vollzug der Ersatzaufforstungen und sonstigen Ausgleichmaßnahmen sei in Abstimmung mit dem ehemaligen Forstamt Schwetzingen vom Büro Zieger-Machauer, Altlußheim, durchgeführt worden.
Der ehemalige Hockenheimer Oberbürgermeister bezieht sich auf das Planungsbüro
Aussagekräftig für die Beurteilung der Ausgleichsmaßnahmen sei eine Zusammenstellung, die das beauftragte Planungsbüro Zieger-Machauer mit Datum 19. März 2013 anlässlich einer zusammenfassenden Gegenüberstellung der geplanten und realisierten Ausgleichs- und Ersatzflächen erstellt habe. Aus ihr gehe hervor, dass die Neuanlage von 60,88 Hektar Wald, Gehölzflächen und Säume als Ausgleichsmaßnahmen gefordert waren und 60,66 Hektar realisiert worden seien. Das geringe Defizit von 0,23 Hektar werde durch ein Plus beim naturschutzrechtlichen Ausgleich bei den Grünlandflächen überkompensiert.
Tatsache sei, so Robens, dass die Pflanzungen und Nachpflanzungen in einigen Bereichen um den Staatswalddistrikt „Marlach“ nicht erfolgreich gewesen seien. Der Grund dürfte gewesen sein, dass es einige hochanstehende Kiesbänke und Aufschüttungen mit Erdaushub oder Bauschutt gegeben habe, auf denen die Kulturen in extremen Trockenperioden vertrocknet seien. „In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde damals beschlossen, diese Bereiche der natürlichen Sukzession zu überlassen. Insbesondere Artenschutzgründe haben auf den trockenen Standorten für die naturschutzfachliche Akzeptanz solcher halboffenen Bereiche gesprochen. Aber auch diese Flächen gelten als Wald im Sinne des LWaldG“, schließen die Anmerkungen des Kreisforstamtes.
„Damit bestätigt das Kreisforstamt, das damals die Ausgleichsmaßnahmen wie gefordert, also korrekt durchgeführt wurden. Ergo ist wohl zutreffend: Wer anderes ohne Beweis behauptet, stellt die Fakten auf den Kopf oder nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau“, lautet das Fazit des ehemaligen Hockenheimer Oberbürgermeisters Gustav Schrank.
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