Hockenheim. Zunächst als temporäre Umleitung für die aufgrund von Baumaßnahmen blockierte Obere Hauptstraße gedacht, findet die Einbahnstraßenregelung in der Park- und Hubertusstraße das Wohlwollen der Anwohner. Nach Anfrage von Marina Nottbohm (SPD) bei der Februarsitzung des Gemeinderats wurde die Sachlage durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde geprüft.
Diese gab eine negative Stellungnahme zum Verbleib der Einbahnstraßenregelung ab, was nun bei der Sitzung des Ausschusses für Technik, Umwelt und Verkehr am Montag besprochen wurde. Oberbürgermeister Marcus Zeitler erläuterte den Sachverhalt und stimmte der Fachbehörde zu: „Laut dem Ergebnis der Prüfung durch die Ortspolizeibehörde und das Ordnungsamt ist die Verkehrssituation in der Park- und Hubertusstraße nach Ende der Baumaßnahmen in der Oberen Hauptstraße wieder in den Ursprungszustand zu versetzen. In diesem Fall vertraue ich auf die Fachstelle und schließe mich deren Urteil an.“
Verlagerungsverkehr und Parksituation sind Hauptgründe für Ablehnung
Begründet wird das unter anderem mit der immensen Länge der Straßen und den dadurch entstehenden Verlagerungsverkehr und der angespannten Parksituation in den angrenzenden Straßen. Die Entscheidung der Fachbehörde stieß bei den Ausschussmitgliedern größtenteils auf Widerwillen. Gemeinderat Oliver Grein (Grüne) folgte der Stellungnahme nicht und bezog sich auf die positiven Meldungen der Anwohner, wonach eben jener Verlagerungsverkehr aktuell nicht herrsche und ein besserer Verkehrsfluss festzustellen sei.
FDP-Gemeinderat Helmut Kief schloss sich der Meinung Greins an und ging auf die Parksituation ein. „Wenn dort jeder ordnungsgemäß parken würde und nicht auf dem Gehweg, wäre die Straße sowieso nicht für Begegnungsverkehr geeignet“. OB Zeitler verwies auf erhöhte Kontrollen sowie die steigenden Zahlen der Bußgeldstatistik und versicherte, dass die Stadt die Parksituation im Griff habe.
Fritz Rösch (CDU) folgte der Verwaltung: „Vorher hat auch alles gut funktioniert, ich sehe keinen Grund, die Einbahnstraße beizubehalten“. Gabi Horn (FWV) schloss sich dieser Meinung an, betonte aber, dass sie die Argumente nachvollziehen könne und sich die Fachbehörde dazu noch äußern sollte.
Richard Zwick (SPD) hielt die Erstellung eines Gesamtverkehrskonzepts für wichtiger als die Erfüllung des Einbahnstraßenwunsches.
Straßenverkehrsbehörde hat die Entscheidungsmacht
Da nicht der Gemeinderat, sondern die Straßenverkehrsbehörde in diesem Fall zuständig ist, gibt es für die Fürsprecher der Einbahnstraße nur die Möglichkeit, einen Antrag zur erneuten Prüfung zu stellen. „Die wird wohl nicht anders ausfallen“, gab der OB zu bedenken, Damit wird die Zeit der Einbahnregelung in der Park- und Hubertusstraße wohl bald enden.
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