Hockenheim. Das Thema Einbahnstraßen beschäftigt die Kommunalpolitik in Hockenheim derzeit an mehreren Stellen der Innenstadt. Hatte sich der Ausschuss für Technik, Umwelt und Verkehr in seiner Märzsitzung mit einer Beschränkung der Fahrtrichtung in der Rathausstraße im Abschnitt zwischen Oberer Hauptstraße und Ottostraße beschäftigt, geht es am Montag, 3. April, um 17 Uhr um die Frage, ob die aktuell geltende Einbahnstraßenregelung in Park- und Hubertusstraße über den Abschluss der Großbaustelle Obere Hauptstraße hinaus aufrecht erhalten bleiben soll.
Der Fachbereich Bürgerservice sagt Nein. Aufgebracht hatte die Frage Marina Nottbohm (SPD), die in der Gemeinderatssitzung im Februar berichtete, Anwohner der Parkstraße wünschten sich die Beibehaltung. Die zur Umleitung für die blockierte Obere Hauptstraße eingeführte Beschränkung, die in der Anfangszeit kritisiert worden war, genieße inzwischen große Zustimmung, weil sie ein „total entspanntes Leben, Fahren und Parken“ gebracht habe, begründete Marina Nottbohm den Meinungsumschwung.
Viel Verlagerungsverkehr in Hockenheim
Oberbürgermeister Marcus Zeitler war das Ansinnen bereits bekannt, sodass er die ablehnende Einschätzung der Verwaltung erläuterte, aber dennoch versprach, das Thema im Technischen Ausschuss zu erörtern. In dessen Vorlage - im Bürgerinfoportal SessionNet für alle Interessierten abrufbar - ist die ausführliche Begründung der Verwaltung zu finden.
Ein Anlass für die Ablehnung ist die „immense Länge“ der beiden Straßen, durch die viel Verlagerungsverkehr und Parksuchverkehr in den umliegenden Straßen zu erwarten sei, was unter anderem zu einer erhöhten Umweltbelastung führe. Die aktuellen Einbahnstraßen, 2020 für die Umleitungsstrecke für die Dauer der Baumaßnahme in der Oberen Hauptstraße mit mobiler Beschilderung eingerichtet - hätten dazu geführt, dass sich in den Parallelstraßen, etwa der Hildastraße, die Parksituation deutlich verschlechtert habe und bis an die Einmündungen direkt geparkt werde.
Der Fachbereich Bürgerservice sieht keine weiteren verkehrsrechtlichen Gründe, die einen solchen Eingriff erforderlich machen oder rechtfertigen. Darüber hinaus entstünden durch die notwendige Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung Kosten von rund 18 000 Euro für Beschaffung und Installation von 40 Verkehrszeichenmasten für beide Straßen mit jeweils zwei Verkehrszeichen/Mast inklusive der Personalkosten des Bauhofs.
Hockenheimer Rathausstraße noch in Diskussion
Daher habe sich die Verwaltung entschieden, die Behelfseinbahnstraßen nicht über die Dauer der Baumaßnahme hinaus aufrecht zu erhalten. Dazu werden die Vertreter der Gemeinderatsfraktionen am Montag Stellung nehmen.
Noch keine Entscheidung hat der Ausschuss am 6. März über die Umplanung der Rathausstraße als Einbahnstraße in dem Abschnitt zwischen der Oberen Hauptstraße und der Ottostraße getroffen. Zunächst soll die Sicherheit von Radfahrenden geprüft werden, wenn schräg geparkte Autos rückwärts ausfahren.
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