Stadtverwaltung

Geflüchtete aus der Ukraine sollen sich im Hockenheimer Rathaus anmelden

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zg
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Ab kommendem Dienstag Anlaufstelle für Menschen aus der Ukraine, die einen Antrag auf Unterstützung stellen möchten: Im Rathaus der Stadt laufen beim Bürgerservice die Fäden zusammen. © Lenhardt

Nachdem die Stadtverwaltung in der vergangenen Woche umfangreich über einige Themen im Zusammenhang mit der Aufnahme und der Unterstützung ukrainischer Geflüchteter informiert hatte, stellte sie am Freitag weitere und teils auch angepasste Informationen zum Themenkomplex der Anmeldung privat in Hockenheim untergebrachter Geflüchteter aus der Ukraine vor.

Die Diskussionen zwischen Bund, Ländern und Kommunen drehten sich in der vergangenen Woche auch um die erkennungsdienstliche Behandlung der Betroffenen. Diese ist im Aufenthaltsgesetz auch für Personen vorgeschrieben, die als Geflüchtete vorübergehenden Schutz in Deutschland suchen.

Die erkennungsdienstliche Erfassung Geflüchteter wurde in der Vergangenheit durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt und viele Kommunen, so auch Hockenheim, verfügen nicht über die technische Infrastruktur, um diese Erfassung durchzuführen. Die Bundesebene, unterstützt vom Landesjustizministerium, bestand jedoch darauf, dass diese Erfassung im Hinblick auf Geflüchtete aus der Ukraine in jedem Fall durch die Kommunen oder Kreise umgesetzt werden müssen.

Besonderes Anmeldeverfahren

Das habe die Hockenheimer Stadtverwaltung dazu gezwungen, einen gesonderten Prozess zu entwickeln, der ab Dienstag kommender Woche zur Anwendung kommt. „Ziel des Prozesses ist, dass wir für in Not geratene ukrainische Flüchtlinge möglichst schnell einen Antrag auf Unterstützung nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz stellen können“, erläutert der Integrationsbeauftragte der Stadt Konrad Sommer die ab kommender Woche geltenden Regeln.

Dafür habe die Stadt einen Ablauf definiert, der im Rahmen eines ersten Besuchs im Rathaus sowohl die Anmeldung beim Bürgerservice als auch – wo erforderlich – die Erstellung von Anträgen auf Sozialleistungen abdeckt. Für die ausländerrechtlichen Belange, insbesondere die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung, sind dann zwei weitere Besuche im Rathaus erforderlich. Diese haben aber etwas mehr Zeit als die Anmeldung im Rathaus selbst, sagt Sommer.

Termine für die Anmeldung Geflüchteter aus der Ukraine können mit Susanne Miezal vom Fachbereich Bürgerservice unter der Telefonnummer 06205/21 23 33 vorgenommen werden, die dann auch die erforderlichen Kontakte und die Unterstützung durch andere Fachbereiche koordiniert.

Zu dem Termin sollten alle verfügbaren Ausweisdokumente und ein biometrisches Passbild mitgebracht werden. Sollten die Betroffenen selbst nicht der deutschen oder englischen Sprache fähig sein, ist für den Anmeldetermin auch die Begleitung eines Dolmetschers oder einer Dolmetscherin erforderlich.

Stadt organisiert Dolmetscher

„Sollte eine Begleitung durch eine Deutsch sprechende Person für die Betroffenen nicht organisierbar sein, können diese sich gern an die städtische Hotline unter 06205/21 20 99 wenden. Dort wird dann versucht, ehrenamtliche Dolmetscher zu vermitteln“, erläutert Konrad Sommer, der die ehrenamtlichen Hilfsangebote für die Stadt Hockenheim sammelt. Während des Anmeldetermins wird den Betroffenen das weitere Vorgehen, insbesondere hinsichtlich weiterer zu vereinbarender Termine mit der Ausländerbehörde, ausführlich erläutert.

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Aus dem Gesundheitsministerium liegen Informationen vor, dass ukrainische Geflüchtete ebenfalls einen Anspruch auf kostenlose Corona-Schnelltests erhalten sollen, auch wenn sie nicht Mitglied in einer deutschen Krankenkasse sind. Hierfür sei nur die Vorlage eines Nachweises erforderlich, der die Identitätsfeststellung der zu testenden Person zulässt. Dieser kann beispielsweise mit einem Reisepass oder einem Führerschein geführt werden.

Aktuellen Erhebungen zufolge liegt die Quote der vollständig immunisierten Personen in der Ukraine bei circa 35 Prozent. Ein Großteil dieser Menschen wurde gegen das Coronavirus mit Impfstoffen geimpft, die in Deutschland nicht anerkannt sind und gelten somit hierzulande derzeit als ungeimpft. Allen Geflüchteten aus der Ukraine soll deshalb ein niederschwelliges Coronavirus-Impfangebot in den Impfstützpunkten und dauerhaften Impfaktionen, die vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis betrieben werden, gemacht werden.

Hierzu können Geflüchtete aus der Ukraine jederzeit zu den regulären Öffnungszeiten in den Impfstützpunkten und dauerhaften Impfaktionen ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen. Entsprechendes Informationsmaterial des Bundesgesundheitsministeriums in ukrainischer Sprache kann über dessen Webseite oder über die E-Mailadresse k.sommer@hockenheim.de abgerufen werden.

Öffentliche Verkehrsmittel frei

Die im Branchenverband VDV organisierten Verkehrsunternehmen und Verbünde, zu denen auch der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) gehört, haben beschlossen, dass ab sofort und bis auf Weiteres Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund des Krieges aus ihrem Land flüchten und nach Deutschland einreisen, hier kostenlos alle Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzen können.

Dies gilt für alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress und so weiter) sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse. Die kostenlose Beförderung gilt auch für die Ruftaxi-Verkehre im VRN-Gebiet. Als Fahrausweis dienen entweder sogenannte „0-Euro-Tickets“, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden, oder auch ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument.

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