Schöffengericht

Hockenheimer (70) mit Buchverkauf abgezockt: Angeklagter gesteht Betrug

Ein junger Mann gestand vor Gericht gemeinschaftlichen Betrug und gab zu, einen älteren Mann mit dem Kauf wertvoller Bücher betrogen zu haben. Das Geständnis führte zu einer Strafe auf Bewährung.

Von 
Volker Widdrat
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Das Amtsgericht fällt ein Urteil. © dpa

Hockenheim/Schwetzingen. Der junge Mann, der sich vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Schwetzingen wegen gemeinschaftlichen Betrugs verantworten musste, überlegte es sich zu Beginn des zweiten Prozesstages doch noch anders. Er lieferte ein umfassendes Geständnis ab. Die Anklage hatte dem Nürnberger vorgeworfen, zusammen mit einem anderen Beschuldigten einen 70-jährigen Hockenheimer mit dem vermeintlichen Kauf von wertvollen Büchern betrogen zu haben. Der Geschädigte soll in seiner Wohnung an die beiden Männer 10 000 Euro übergeben haben.

„Ich war dabei, um als vermeintlicher Verlagsmitarbeiter die Bücher zu begutachten“, räumte er ein. Dafür habe er 1500 Euro bekommen. Wer sein Mittäter gewesen sei, könne und wolle er nicht sagen. Er habe auch bei dem Gespräch in der Wohnung des Geschädigten die Quittung angefasst, aber nicht ausgestellt: „Mit Büchern kenne ich mich gar nicht aus.“ Sein Anwalt habe ihm von einem Geständnis abgeraten, deshalb habe er auch den Verteidiger gewechselt.

Dem Beschuldigten war zum zweiten Prozesstag Rechtsanwalt Hannes Gast beigeordnet worden. Er habe auch kein Alibi, wonach er bei seinem Cousin in Griechenland gewesen sein soll, erklärte der gebürtige Iraker: „Das wollte nur mein Anwalt so. Ich kann aber nicht sagen, was nicht war.“ Er habe wegen seiner Spielsucht Schulden angehäuft, die er mit dem ergaunerten Geld abbezahlen wollte.

1500 Euro gleich gezahlt

Weitere Zeugen, wie der Cousin des Angeklagten und ein Kriminalbeamter, brauchten nicht mehr gehört zu werden. Der Angeklagte eilte zur Bank in Schwetzingen und übergab anschließend 1500 Euro an seinen Verteidiger, der das Geld an den Geschädigten weiterreichen wird. Der vermeintliche Handelsvertreter, der keinen Beruf erlernt hat, weist ein langes Vorstrafenregister auf, unter anderem wegen Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Körperverletzung. Wegen BTM-Vergehen hatte er schon dreieinhalb Jahre im Gefängnis gesessen.

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Für Amtsanwältin Bettina Krauß fiel das späte Geständnis strafmildernd ins Gewicht. Er hätte sich bei der gemeinschaftlichen Tat aber auch vorher rausziehen können. Das Geständnis werde etwas getrübt, weil er seinen Mittäter nicht genannt habe, forderte sie wegen des hohen Schadens von 10 000 Euro ein Jahr Gefängnis auf Bewährung und eine Geldauflage.

Verteidiger Hannes Gast war der Meinung, dass die späte Reue seines Mandanten „glaubwürdig rüberkommt“. Er habe eine positive Sozialprognose, eine Arbeitsstelle und eine Freundin. Sechs Monate seien als Strafe angemessen. In seinem letzten Wort versicherte der Angeklagte, dass es ihm leidtue. Er wolle auch gerne mehr Geld an den Geschädigten zurückzahlen.

Das rettende Geständnis von Hockenheim

Das Schöffengericht urteilte auf zehn Monate auf Bewährung wegen gemeinschaftlichen Betrugs. „Ihr Geständnis hat Sie heute gerettet“, sagte die Vorsitzende Richterin Sarah Neuschl. Der Geschädigte habe den Angeklagten zweifelsfrei als Mittäter erkannt, wäre er bei seinem vermeintlichen Alibi geblieben, hätte bei einer Verurteilung nichts zu seinen Gunsten überwogen. Das Opfer habe mit seiner Gutgläubigkeit die Tat aber auch nicht besonders schwer gemacht. Der Verurteilte muss 1500 Euro an die Suchtberatung Schwetzingen zahlen. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. „Sie sind jung, nicht dumm und können in der Wirtschaftswelt noch Fuß fassen“, gab die Richterin dem Mann mit auf den Weg.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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