Schöffengericht

70-jährigen Hockenheimer um 10.000 Euro betrogen

Ein 70-jähriger ist Opfer von Betrügern geworden. Er hat einem Mann, der sich als Sachverständiger eines Verlags ausgab, 10.000 Euro als "Sicherheitsleistung" für die Reparatur wertvoller Bücher übergeben. Dieser Fall wird nun vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Schwetzingen verhandelt.

Von 
Volker Widdrat
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Der Mann, der in Edenkoben ein Mädchen, das auf dem Weg zur ihrem Gymnasium war, entführt und missbraucht haben soll, ist mehrfach vorbestraft. © Pixabay

Schwetzingen/Hockenheim. Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Schwetzingen hat der Prozess gegen einen Mann aus Nürnberg begonnen, dem die Staatsanwaltschaft gemeinschaftlichen Betrug vorwirft. Der Angeklagte soll zusammen mit einem anderen Beschuldigten einen 70-jährigen Hockenheimer mit dem vermeintlichen Kauf von teuren Faksimileausgaben reingelegt haben.

Die Masche ist immer die Gleiche: Die Täter treten als Gutachter eines Verlages für hochwertige Bücher auf und geben vor, streng limitierte Faksimileausgaben interessierten Sammlern zugänglich machen zu wollen. Die Opfer sollen dann meistens mit Geld in Vorleistung treten.

Der Hockenheimer hätte zunächst 12.000 Euro für „kleinere Reparaturen“ und Übersetzungen der Bücher überweisen sollen. Dann hätte er 78.000 Euro für die wertvollen Schriften bekommen, sollen die Männer versprochen haben. Verteidiger Dirk Davidsohn berichtete von unzähligen Fällen, vor allem in Nordrhein-Westfalen. Alle Verlage hätten dieselben Adressen. Selbstständige Handelsvertreter klapperten die Interessenten ab.

Fingerabdruck auf Quittung

Der 70-Jährige soll in seiner Wohnung schließlich 10.000 Euro an die beiden Männer übergeben haben. „Er hat kein Geld genommen, er weiß nicht, ob er überhaupt in der Wohnung war“, sagte der Rechtsanwalt über seinen Mandanten, der jetzt Solaranlagen verkauft. Er könne sich auch nicht erklären, wie sein Fingerabdruck auf die ausgestellte Quittung gekommen sei.

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Der Geschädigte berichtete von dem Gespräch im November 2021 in seiner Wohnung. Die beiden Männer hätten sich als Gutachter und Verlagsmitarbeiter ausgegeben. Sie hätten drei Interessenten für die Bücher des 70-Jährigen aufgetan, die sie für Summen von 70.000 bis 180.000 Euro kaufen würden. Schließlich habe man sich auf eine Sicherheitsleistung von 10.000 Euro geeinigt.

Er habe das Geld von der Bank geholt und an die beiden Männer übergeben: „Der Angeklagte war auf jeden Fall dabei.“ Er habe ihn auch auf den Lichtbildern bei der Polizei erkannt. Die versprochenen Kaufverträge seien allerdings ausgeblieben. Als er sich beim Verlag erkundigt habe, sei ihm mitgeteilt worden, dass diese Männer in dem Unternehmen nicht als Handelsvertreter tätig seien.

Ein 36-Jähriger sagte aus, dass der Angeklagte bei dem Kontakt in Hockenheim seine Visitenkarte verwendet habe. Er selbst sei noch nie bei dem Geschädigten gewesen. Den Angeklagten kenne er auch nicht. Er sei von dem Tatvorwurf des Betrugs geschockt gewesen, meinte der Zeuge.

Verteidiger: zur Tatzeit in Urlaub

Ein 46-jähriger Beamter des Polizeireviers Hockenheim berichtete von der Vernehmung des 70-Jährigen. Man habe Quittung und Visitenkarte zur Spurensicherung an das Landeskriminalamt geschickt. Richterin Sarah Neuschl verlas das Gutachten. Der daktyloskopische Nachweis war eindeutig dem Angeklagten zuzuordnen gewesen. Der gebürtige Iraker und deutsche Staatsbürger hat einige Vorstrafen, unter anderem wegen Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Körperverletzung und Betäubungsmittelvergehen. Für dreieinhalb Jahre war er in einer Entziehungsanstalt gewesen, bis 2019 hatte er unter Führungsaufsicht gestanden.

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Der Verteidiger stellte mehrere Anträge zur Beweisaufnahme, unter anderem für eine Vernehmung des Verlagsgeschäftsführers. Außerdem sollte ein Freund des Angeklagten bestätigen, dass er mit diesem zum Tatzeitpunkt in Griechenland gewesen sei. Unklarheiten gab es über den Tattag. Der Geschädigte wurde noch einmal in den Zeugenstand geholt. Amtsanwältin Bettina Krauß ging mit dem 70-Jährigen zur Bank in Schwetzingen. Dort wurde ihnen bestätigt, dass der Geldbetrag von 10 000 Euro an dem von ihm angegebenen Tag abgehoben worden war. Deshalb musste es einen weiteren Verhandlungstag geben.

Der Prozess wird am Freitag, 21. Juli, um 14 Uhr vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Schwetzingen fortgesetzt.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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