Hockenheim. Einen außergewöhnlichen Besuch hatte die 8b mit ihrer Klassenlehrerin Dr. Anke Schubert. Die frühere Schülerin Lena Hagen besuchte ihre alte Klassenlehrerin und kehrt kurz zurück an ihre alte Schule. Allerdings war der Besuch alles andere als spontan, sondern war für eine Unterrichtseinheit im Fach Gemeinschaftskunde abgesprochen und vorbereitet worden.
Der Grund war das Thema Kommunalpolitik und Jugendgemeinderat sowie die Partizipationsmöglichkeiten in einer Demokratie. Zwar gibt es Jugendgemeinderäte schon einige Zeit, aber erst vor acht Jahren wurde auch explizit eine Jugendvertretung gesetzlich als Bestandteil einer Gemeinde verankert – wenn auch nicht mit der gleichen verantwortungsvollen Rolle, wie bei richtigen Gemeinderäten – ist ja auch klar: denn Jugendgemeinderäte können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 13 bis 21 Jahren sein, also eben auch Minderjährige. Trotzdem bestimmen Sie einen Teil der Politik mit, beispielsweise bei jugendrelevanten Themen.
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in der Gemeindeordnung verankert
So heißt es seit dem Jahr 2015 im Paragrafen 41a der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg unter der Überschrift „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten.“ Und den Jugendvertretungen steht sogar ein eigener Haushaltsposten zu: „Der Jugendvertretung sind angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.“
In den Gemeinden der Umgebung gibt es verschiedene Modelle: so hat jüngst Oftersheim ein freies „Jugendhearing“ veranstaltet, aus dem die Interessen und Wünsche der Jugend direkt von den Entscheidungsträgern aufgenommen werden, aber eben auch in deren Händen bleiben. In Schwetzingen hatte vor zwei Jahren ein „Achterrat“ (Jugendliche aus den achten Klassen aller Schulen vor Ort) verschiedene Projektvorschläge erarbeitet und in Reilingen gründete sich vor kurzem ein neuer Jugendgemeinderat. Einen solchen hat Hockenheim bereits eine Weile, alle zwei Jahre werden die Mitglieder neu gewählt. Allerdings gab es bei der jüngsten Wahl Anlaufschwierigkeiten – es hatten sich zu wenige Kandidaten beworben. Immerhin ist die Arbeit im Jugendgemeinderat ehrenamtlich und kostet auch Zeit.
Doch die Wahl ging im zweiten Anlauf gut über die Bühne. Auch Lena Hagen wurde in Jugendgemeinderat gewählt, aber ist – wie die anderen Gewählten auch – noch nicht in ihr neues Ehrenamt eingesetzt, damit der Wahlzyklus (die Wahlen wurden immer im Winter abgehalten) eingehalten werden kann. So habe Hockenheim aktuell zwar einen gewählten, aber noch keinen amtierenden und arbeitenden Jugendgemeinderat.
Lena sprach über die Dauer der Legislaturperiode (zwei Jahre) oder die Voraussetzungen, wer gewählt werden kann (Hockenheimer Jugendliche im Alter von 13 bis 21 Jahren) oder aber wer wählen darf (Hockenheimer Jugendliche von 14 bis 24 Jahren). Auch dass sich der Jugendgemeinderat zur Vorbereitung und Umsetzung von Themen mindestens einmal im Monat trifft – oft im Jugendzentrum oder aber auch im Sitzungssaal des Rathauses, war Thema.
Und natürlich wurden auch die bereits umgesetzten Projekte des Jugendgemeinderates, die bereits umgesetzt wurden, thematisiert, Aufsehen erregten vor allem die Umsetzung des Skateparks oder die Veranstaltung des GoCart-Turniers.
Aktuell besteht der Jugendgemeinderat aus zwölf Mitgliedern, darunter auch die frühere THRS-Schülerin Hanna Bühler sowie der derzeitige Schülersprecher Tobias Irmler aus der 9 b.
URL dieses Artikels:
https://www.schwetzinger-zeitung.de/orte/hockenheim_artikel,-hockenheim-hockenheimer-jugendgemeinderaetin-zu-besuch-bei-achtklaesslern-_arid,2153995.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.schwetzinger-zeitung.de/orte/hockenheim.html