Hockenheim. Vor dem Amtsgericht Schwetzingen ist ein 60-jähriger Mann aus Hockenheim zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem er kurz vor Weihnachten 2024 einen Außendienstmitarbeiter der Telekom mit einer Schreckschusswaffe bedroht und aus einem Mehrfamilienhaus gejagt hatte. Der Angeklagte erhielt eine Gesamtstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, zudem ordnete das Gericht den Einzug der Waffe an.
Waffe gegen Kopf des Telekommitarbeiters?
Laut Anklage öffnete der Mann dem Telekommitarbeiter zunächst die Tür, schloss sie wortlos wieder und erschien kurz darauf erneut – diesmal mit einer Schreckschusspistole in der Hand. Er habe auf den Kopf des Besuchers gezielt und mehrfach „Ab, ab!“ gerufen, so die Staatsanwaltschaft. Der eingeschüchterte Mitarbeiter floh Richtung Treppenhaus, verfolgt vom Angeklagten. Später am Abend durchsuchte die Polizei die Wohnung des Hockenheimers und nahm ihn fest.
Auf dem Polizeirevier kam es zu einer zweiten Tat: Der stark alkoholisierte Mann, bei dem ein Promillewert von 2,24 gemessen wurde, widersetzte sich der Blutentnahme und beleidigte die eingesetzten Beamten.
Der Angeklagte gab vor Gericht an, wegen einer Krebserkrankung nicht mehr berufstätig zu sein und von Bürgergeld zu leben. Er trinke nur selten, habe aber an jenem Abend „aus Frust“ Alkohol konsumiert. Vorbestraft sei er nicht. „Ich war nicht mehr Herr meiner Sinne“, erklärte er. Er habe die Waffe nur in der Hand gehalten, aber „nicht auf den Kopf gezielt, sondern auf den Boden“.
Bodycamaufnahmen zu Lasten des Hockenheimers
Ein Nachbar bestätigte, die Waffe sei nach unten gerichtet gewesen, konnte jedoch keine Details mehr nennen. Der 21-jährige Telekommitarbeiter hingegen blieb bei seiner Aussage, der Angeklagte habe auf ihn gezielt. Er sprach von Angstzuständen nach dem Vorfall und habe den Job inzwischen aufgegeben.
Die Polizei bestätigte im Prozess, dass der Mann auf dem Revier Widerstand leistete und Beamte beleidigte. Bodycam-Aufnahmen untermauerten diese Schilderungen. Der Angeklagte entschuldigte sich sowohl beim Geschädigten als auch bei den Polizisten.
So urteilt das Amtsgericht Schwetzingen
Der Staatsanwalt sprach von einer „konkludenten Bedrohung des Lebens“ und forderte 170 Tagessätze à 15 Euro. Zwar sei der Angeklagte alkoholisiert gewesen und habe Reue gezeigt, die Verwendung einer Waffe zeige jedoch „eine gefährliche kriminelle Energie“.
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Der Verteidiger argumentierte, sein Mandant habe lediglich das Hausrecht durchsetzen wollen. Das Gericht folgte dem nicht: „Das Hausrecht im Flur liegt beim Vermieter, nicht beim Angeklagten“, stellte der Richter klar. Die Aussagen des Telekommitarbeiters seien glaubhaft, die des Nachbarn zu vage.
Das Urteil: 90 Tagessätze zu je 15 Euro, der Einzug der Schreckschusswaffe und die Übernahme der Verfahrenskosten. Der Richter betonte abschließend, die Tat sei zwar nicht lebensgefährlich gewesen, aber geeignet, „um bleibenden Eindruck zu hinterlassen“.
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