Hockenheim. Seit Dezember ist die Anzeigenwelle gegen Anwohner der Innenstadt wegen Parkvergehen durch eine Privatperson verebbt. Das hat die Pressesprecherin der Stadtverwaltung Svenja Pastoors auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt. Zwischen Dezember 2021 und Dezember 2022 seien über 280 Anzeigen eingereicht worden. Oberbürgermeister Marcus Zeitler hatte in der Gemeinderatssitzung auf Anfrage eines Bürgers berichtet, ihm seien am 23. Dezember 2022 per E-Mail an seine persönliche Adresse allein 186 Verstöße geballt zugeschickt worden.
OB Zeitler hat den Erlass des baden-württembergischen Verkehrsministers Winfried Hermann sowie den Mailverkehr, den er mit dem Regierungspräsidium hatte, an den Präsidenten des Gemeindetages Steffen Jäger mit der Bitte übergeben, sich der Sache anzunehmen. Eine Initiative von Städte- oder Gemeindetag in der Angelegenheit gibt es nach seiner Kenntnis noch nicht.
Zeitler bekräftigt seine in der Gemeinderatssitzung vertretene Haltung, er halte davon gar nichts, wenn ein Erlass des Landes Bürgerinnen und Bürger „fast sogar ermutigt, Ortspolizeibehörde zu spielen“.
Hockenheimer Vollzugsdienst hat viele Aufgaben
In Sachen Kontrollpraxis der Stadtverwaltung verweist die Leiterin des Fachbereiches Bürgerservice Doris Trautmann darauf, dass das Gehwegparken ebenso wie andere Parkverstöße auch schon vor der Initiative des Anzeigen stellenden Bürgers geahndet worden sei.
Trautmann: „Wir kontrollieren im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten den ruhenden Verkehr im gesamten Stadtgebiet. Dazu gehört nicht nur das Gehwegparken, sondern auch das Parken im Haltverbot, auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte oder Anwohner, das Parken entgegen der Fahrtrichtung, in Feuerwehrzufahrten und so weiter.“
Neben diesen allgemeinen Kontrollen führe die Ordnungsbehörde auch immer wieder Schwerpunktaktionen durch, beispielsweise nach den Ferien an den Schulen und Kindergärten. Auch die aufgrund von Baustellen oder Veranstaltungen angebrachten temporären Haltverbote würden gezielt überwacht. „Was uns aber nicht möglich ist, ist eine 24/7- Überwachung im gesamten Stadtgebiet“, unterstreicht Doris Trautmann.
Sie verweist auf die weiteren Aufgaben ihrer Kollegen und Kolleginnen des Vollzugsdienstes und nennt als Beispiele die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen, Fahrerermittlungen, die Kontrolle von Baustellenbeschilderungen, Sonderaufgaben bei Veranstaltungen, Ermittlungen in Sachen wilder Müll, die Kontrolle von Hundehaltungen und vieles mehr, die ebenfalls einen Großteil der Arbeitszeit in Anspruch nehmen.
„Es geht uns also um viel mehr als nur den ruhenden Verkehr“, erläutert die seit über 20 Jahren amtierende Fachbereichsleiterin. Sie stellt aber unmissverständlich klar: „Parkverstöße werden von uns regelmäßig geahndet, es kann auch niemand darauf vertrauen, nicht verwarnt zu werden. Wer entgegen der Straßenverkehrsordnung parkt, muss in Hockenheim – wie in jeder anderen Stadt auch – mit einer Verwarnung rechnen.“
Parken in Hockenheim: Sicht bei Ausfahrt behindert
Im sozialen Netzwerk Facebook reagieren die Nutzer unterschiedlich auf die Information aus der Gemeinderatssitzung. „Mir stellt sich die Frage, ist es nicht wichtig, dass die Straßen so viel Platz bieten, dass jederzeit ein Rettungsfahrzeug durchpasst?“, kommentiert eine Nutzerin der Gruppe „Hoggene!!!“. „Es haben auch nicht alle Garagen zur Verfügung“, ist ein weiterer Hinweis auf die Schwierigkeit, in Innenstadtstraßen ordnungsgemäß zu parken.
Es gibt aber auch Hinweise, dass das gängige Parkverhalten zu Problemen führt: So findet eine Teilnehmerin, die Stadt solle sich um die Heidelberger Straße kümmern: „Wenn man dort aus einer Seitenstraße rausfahren möchte, sind oftmals die Autos so geparkt, dass man schon halb in die Heidelberger Straße reinfahren muss, um zu sehen, ob links oder rechts ein Fahrzeug kommt.“ Eine weitere beklagt: „Als Fußgänger hat man langsam keine Möglichkeit mehr, sich uneingeschränkt zu bewegen.“
Ein von den Anzeigen Betroffener räumt ein: „Die Straßenverkehrsordnung regelt das klar: Es durfte noch nie auf dem Gehweg geparkt werden.“ Doch könne man die Bürger nicht von einem Tag auf den anderen damit konfrontieren, dass ein jahrzehntelang geduldeter Zustand durch eine Privatperson außer Kraft gesetzt wird. Gerade älteren Menschen sei es kaum zuzumuten, weit weg von ihrer Wohnung zu parken, ergänzt er. Und viele Einfahrten seien aufgrund ihrer Enge nicht leicht anzusteuern.
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