Gemeinderat

Schreinerei und Weinlager in Hockenheim bekommen neuen Zweck

Der Hockenheimer Gemeinderat hat die vorhabenbezogene Bebauungspläne für Projekte in der Dresdener Straße und Oberer Mühlstraße 1 auf den Weg gebracht.

Von 
Markus Müller
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Potenzial für neuen Wohnraum: Auf dem ehemaligen bisher eingeschossigen Lager (links hinten) der Schreinerei Frey soll dafür aufgestockt werden. © Dorothea Lenhardt

Hockenheim. Neuen Nutzungen werden zwei Bauwerke in der Stadt zugeführt: Bis zu maximal sieben Wohnungen möchte eine Bauherrin in einer ehemaligen Schreinerei in der Dresdener Straße schaffen. Ein Weinlager sowie Räumlichkeiten, in denen Weinfreunde den Rebensaft verkosten können, sollen im Anwesen Obere Mühlstraße 1 entstehen. Für beide Vorhaben hat der Gemeinderat die Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne beschlossen.

Drei der bis zu sieben Wohnungen sollen rollstuhlgerecht sein. Außerdem plant die Bauherrin nach Angaben der Stadtverwaltung, in dem großen Anwesen zwei oder drei Gewerbeeinheiten anzubieten. Für das Projekt soll Bauabteilungsleiter Christian Engel zufolge ein kleiner Teil des Gebäudekomplexes abgerissen werden. Die bisher eingeschossigen Lager sollen um eine Etage aufgestockt werden und die neuen Wohnungen im Obergeschoss entstehen.

Bedarf an Wohnraum besteht in Hockenheim ohne Zweifel

Zu den angedachten rollstuhlgerechten Wohneinheiten sagte er: „Es ist ganz wichtig, dass man auch solche Möglichkeiten mal schafft.“ Da in Hockenheim kein Neubaugebiet vorhanden sei, komme dem Nachverdichten im Bestand umso mehr Bedeutung zu. Zumal es definitiv Bedarf an Wohnraum gebe.

Eigentlich dürften hier laut Bebauungsplan keine Wohnungen entstehen – mit einer Ausnahme: Sollen darin Betriebsinhaber, Betriebsleiter, Aufsichts- oder Bereitschaftspersonal unterkommen, wäre es zulässig. So sind die Regeln für das Gewerbegebiet, die der Bebauungsplan „Birkengrund V“ aus dem Jahr 1987 festlegt – und wie sie in Gewerbegebieten nicht nur in Hockenheim üblich sind.

Der beantragte vorhabenbezogene Bebauungsplan soll deshalb ausschließlich für das betreffende Grundstück gelten und das angestrebte Umnutzen der früheren Schreinerei erlauben. Das hielt auch die Stadtverwaltung für die beste Lösung, um das Projekt auf rechtssichere Weise zu ermöglichen. Und so ist das Thema auf dem Tisch der Hockenheimer Ratsmitglieder gelandet.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan für Schreinerei in Hockenheim ergibt Sinn

Engel erinnerte die Mandatsträger von CDU, FDP, FWV, Grünen und SPD daran, dass der Gemeinderat das Regelwerk für den südlichen Teilbereich bereits aufgehoben hatte, der sich nicht wie angedacht entwickelt hatte. Anstelle eines reinen Gewerbegebiets sei ein Mischgebiet entstanden. Im nördlichen Teil habe das Gremium die Regeln bestehen lassen, weil es dort Gewerbebetriebe gab – wie eben die Schreinerei. „Der wollte man nicht die rechtliche Grundlage entziehen“, sagte er. Gebe ein Betrieb auf, müsse die Stadt natürlich reagieren. Den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, ergebe daher im vorliegenden Fall Sinn.

„Das ist ein Musterbeispiel, wie man als Bauherrin vorgehen kann“, erklärte Oberbürgermeister Marcus Zeitler. In zahlreichen Gewerbe- und Industriegebieten seien in der Folge von Hausmeisterwohnungen in den 1960er-, 1970er- und 1980er-Jahren schleichend weitere Wohnungen entstanden. Das führe nun in vielen Kommunen beim Verkauf dieser Gewerbeimmobilien teilweise zu Rückbauforderungen – obwohl der Käufer geglaubt habe, er erwerbe die Wohnungen mit, die aber niemals genehmigt waren. „Deswegen ist diese Vorgehensweise absolut vorbildlich, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzureichen und alle Auflagen einzubeziehen“, fand er. Die Ratsmitglieder waren damit unisono einverstanden und befürworteten das Aufstellen des Plans.

Ein Weinlager sowie Räumlichkeiten, in denen Weinfreunde den Rebensaft verkosten können, sollen im Anwesen Obere Mühlstraße 1 entstehen. Dieses Ziel verfolgt Bauherr Friedrich Rösch. Da er für die CDU im Gemeinderat sitzt, musste er sich als befangener Mandatsträger vom Ratstisch entfernen und in den Zuhörerreihen Platz nehmen, als das Gremium das Thema beriet. Das Projekt möchte Rösch in der ehemaligen Scheune verwirklichen, die heute nicht mehr für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.

Weinlager in Hockenheim umfasst 85 Quadratmeter

Das Weinlager soll nach Angaben von Christian Engel, Fachbereichsleiter Bauen und Wohnen, 85 Quadratmeter umfassen, der Gebäudeteil für die Verkostung 65 Quadratmeter. Das rechtliche Problem: Der Bebauungsplan von 1995 umfasst lediglich das Wohnhaus vorne an der Straße, nicht aber die alte Scheune im hinteren Bereich des Grundstücks. Selbst wenn sie darin enthalten wäre, würde das Regelwerk die geplante Umnutzung aber nicht zulassen. „Momentan sind sonstige nicht störende Gewerbebetriebe in der Oberen Mühlstraße ausgeschlossen“, erläuterte er. Das Weinlager und der Weinverkauf fielen genau in diese Kategorie.

Die Verwaltung finde, dass das Vorhaben hervorragend in die Umgebung passe. „Denn diese Scheune ist noch so ein typisches Stück altes Hockenheim, das es unbedingt zu erhalten gilt. Davon haben wir nicht mehr allzu viel in Hockenheim“, erklärte Engel. Nicht wirklich störend sei Projekt zu bewerten, da der Vorhabenträger eigenen Angabe zufolge nicht plane, dort regelmäßig Veranstaltungen zu organisieren. „Sondern nur ganz selten mal eine Verkostung“, sagte er. Vier Stellplätze seien auf dem Grundstück locker möglich. „Wir haben uns das mit Baurechtsamt angeschaut. Außer diesen planungsrechtlichen Aspekten steht dem nichts entgegen, das ist durchaus so realisierbar“, berichtete er.

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Um das Ganze auf ein rechtssicheres Fundament zu stellen, schlug die Verwaltung vor, für das Projekt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Da die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, kann das im beschleunigten Verfahren erfolgen. Das heißt, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und auf eine Umweltprüfung wird verzichtet.

Daneben soll eine Satzung über die örtlichen Bauvorschriften erarbeitet werden, die die angestrebte Nutzung ermöglicht. Damit waren alle stimmberechtigten Ratsmitglieder einverstanden.

Redaktion

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